"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Pfändungsfreibetrag erhöhen wg. beruflichem Mehrbedarf  (Gelesen 2324 mal)

schneewill

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1

Mann hat Privatinsolvenz beantragt. Er ist auswärts berufstätig - bisher festgestellter Pfändungsbetrag bei einem Unterhaltspflichtigen ca. 152 Euro. Er fährt einfach 560 km zu seiner befristeten Arbeit mit dem PKW seiner Freundin, zahlt dort 300 Euro für Unterkunft und da er eine kleine Tochter hat, kommt er auch jedes Wochenende nach Hause. Der Arbeitgeber zahlt hierfür 280 Euro Fahrgeld pauschalversteuert.

Das Gericht möchte jetzt auch noch Nachweise für Kosten der Unterkunft am Hauptwohnsitz (Miete o. ä.) für den Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrages sowie einen Nachweis der gemeinsamen elterlichen Sorge (was ist damit gemeint?).

Er wohnt jedoch bisher kostenfrei bei seiner Freundin (trägt natürlich seinen Beitrag zu Waren des täglichen Bedarfs bei) und Kindesmutter seit 2009 in deren schuldenfreiem Haus. Sie haben sich quasi wieder "zusammengerauft". Warum möchte das Gericht auch dafür einen Nachweis? Kann durch dieses kostenlose Wohnrecht ein Nachteil entstehen? Sollte man einen Untermietvertrag machen? Aber muss sie das dann nicht als Einkommen bei der Steuer angeben?

Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Pfändungsfreibetrag erhöhen wg. beruflichem Mehrbedarf
« Antwort #1 am: 22. März 2010, 11:52:33 »

Hallo,

erbringen Sie doch ganz einfach dem Gericht die geforderten Nachweise ohne Diskussion warum und weswegen die das jetzt wollen....schliesslich geht es die Erhöhung des unpfändbaren Einkommes.

Es liegt ganz einfach am Ermessen des Rechtspflegers der die Akte bearbeitet.


« Letzte Änderung: 22. März 2010, 11:54:10 von rookie »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz