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Autor Thema: Pfändungsgrenze  (Gelesen 2217 mal)

altekrock

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Pfändungsgrenze
« am: 10. April 2008, 17:33:38 »

Beitrag abgetrennt, bitte keine Threads klauen. ThoFa

Hallo,

...auch ich habe beim AG Regelinsolvenz beantragt, möchte aber jetzt nicht zum Jobcenter oder ähnliches
rennen und um Allmosen betteln.
Ich habe schon zwei gute Jobs in Aussicht und will wieder Arbeiten gehen.

Ich möchte wissen wo bei mir die Pfändungsfreigrenze liegt, denn jeder erzählt mir etwas anderes.

Mal heisst es ich darf 989,99 € Netto verdienen, mal heisst es ich darf 1359,99 € Netto haben, was ist
denn nun richtig.

Kann mir vielleicht jemand eine konkrete Aussage machen ? :neutral:

Gruß und Danke im vorraus
« Letzte Änderung: 10. April 2008, 17:37:49 von ThoFa »
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ThoFa

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Re: Pfändungsgrenze
« Antwort #1 am: 10. April 2008, 17:39:37 »

Hallo,

Sie dürfen soviel verdienen wie Sie wollen. Je mehr Sie verdienen verbleibt um so mehr verbleibt auch bei Ihnen.

Ein Blick in die Lohnpfändungstabelle könnte helfen...http://www.pleite-was-nun.info/Sections-artid-Pfaendungstabelle-ab-01-07-2005-48.html

MfG

ThoFa
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altekrock

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Re: Pfändungsgrenze
« Antwort #2 am: 10. April 2008, 17:52:46 »

Hallo ThoFa,

ja, das istmir schon klar das ich soviel verdienen darf wie ich will, mir geht es darum
wo meine Pfändungsfreigrenze liegt.

Zählt meine Frau als Unterhaltspflichtige Person, denn das ist ja ein großer Unterschied
in der Tabelle.

Danke für deine  schnelle Antwort
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ThoFa

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Re: Pfändungsgrenze
« Antwort #3 am: 10. April 2008, 17:54:24 »

Hallo,

dann sollten Sie uns vielleicht einige Infos geben. Ich kenne Ihre Frau ja nicht.  :wink:

Hat Sie ein eigenes Einkommen ? Wenn ja wie hoch ? Haben Sie Kinder ohne eigenes Einkommen ?

MfG

ThoFa
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altekrock

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Re: Pfändungsgrenze
« Antwort #4 am: 10. April 2008, 18:00:04 »

Hallo,

ja, meine Frau geht arbeiten, Sie verdient ca. 900€ Netto im Monat.

Wir haben eine Tochter, die aber in der Ausbildung ist und eine eigene Wohnung hat.

Gruß altekrock
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ThoFa

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Re: Pfändungsgrenze
« Antwort #5 am: 10. April 2008, 18:10:58 »

Hallo,

dann liegt Ihre Pfändungsfreigrenze bei 989,99 €. Ihre Frau liegt so ziemlich an der Grenze. Sie können aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ein IV beantragen wird, dass Ihr Frau nicht unterhaltsberechtigt ist und die Chancen liegen gut, dass er damit durchkommen würde.

Gewähren Sie Ihrer Tochter noch zusätzlich Unterhalt oder verdient Sie "zuviel" ?

MfG

ThoFa
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altekrock

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Re: Pfändungsgrenze
« Antwort #6 am: 10. April 2008, 18:25:27 »

Hallo,

unsere Tochter ist wie gesagt in der Ausbildung und bekommt eine Vergütung
von 485 € Brutto, das sind ca. 380 € Netto die Ihr zur Verfügung stehen.

Die Wohnung kostet 330 € Miete, zzgl. Nebenkosten ( Bewag/Heizung ).

Meine Frau bekommt noch jeden Monat 154 € Kindergeld, davon und den Rest
legen wir dazu, bezahlen wir Ihre Miete.
Zusätzlich unterstützen wir Sie noch mit ca. 150 - 200 € monatlich zum Lebens-
unterhalt, was wir aber nicht belegen können.

MfG  altekrock
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ThoFa

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Re: Pfändungsgrenze
« Antwort #7 am: 10. April 2008, 18:30:08 »

Hallo,

in diesem Fall würde ich Ihre Tochter als unterhaltsberechtigt ansehen. wie alt ist sie denn ?

MfG

ThoFa
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altekrock

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Re: Pfändungsgrenze
« Antwort #8 am: 10. April 2008, 18:34:54 »

Hallo,

Sie wird im Juni  21 Jahre


Gruß  altekrock
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ThoFa

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Re: Pfändungsgrenze
« Antwort #9 am: 10. April 2008, 18:41:55 »

Hallo,

dann sollte Sie tatsächlich noch als unterhaltsberechtigte Person zählen, ich würde jedenfalls so argumentieren. In dem Fall läge Ihr Pfändungsfreibetrag bei 1.359,99 €.

MfG

ThoFa
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altekrock

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Re: Pfändungsgrenze
« Antwort #10 am: 10. April 2008, 18:54:39 »

Hallo,

Vielen Dank für Ihre Hilfe, bin ich erst einmal ein wenig schlauer.

Wünsche noch einen schönen Tag
altekrock
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