Hallo allerseits,
Ich habe einige etwas "spezielle" Fragen zum Thema Verbrauchsinsolvenzverfahren. Zunächst aber Ausgangssituation:
Nächste Woche unterzeichne ich den PI-Antrag und ich muß dann ca. 4-6 Wochen auf den Eröffnungsbescheid warten.
Die WVP würde angeblich aber erst ab dem 01.01.2010 anfangen.
Heute sagte mir die Sekretärin meines Anwalts:
1. Das Gericht mir automatisch einen Insolvenzverwalter/Treuhänder zuweisen.
2. Erst wenn ich bei ihm einen Termin hatte, kann ich beim Gericht beantragen,daß mir nachträglich ein anderer zugewiesen wird.
3. Ferner wird ein Konto, das ich angebe, automatisch vom Gericht gesperrt und erst nach dem Gespräch mit dem vorläufigen TH freigegeben.
Ich habe hier in der Stadt durch den Tip meines jetzigen Anwaltes einen anderen Anwalt gefunden, der bereit wäre, daß ich das Geld vom Konto überweise und er dem Arbeitgeber nix sagt, d.h. keine Lohnpfändung durchführt. Er meinte, es gäbe 7 Anwälte hier im Landkreis und die meisten würde wohlwollend sein, aber einige wenige eben nicht, weil sie schlechte Erfahrungen mit Überweisungen hätten.
Ich war bis vor kurzem IT-Consultant und bin akademisch gebildet. Aber momentan lebe ich seit 1 Monat leider nur von Hartz 4.
Fragen:
1. angenommen ich würde während der WVP einen Job im EU-Ausland angeboten bekommen, darf mir der TH bzw. das Amtsgericht den Umzug von Deutschland in das EU-Land verweigern?
2. wenn sie es verweigern, dann darf ich doch einen Musterprozeß gegen den TH und das Gericht führen, wegen Verletzung des Europäischen Grundrechts der Freizügigkeit von Arbeitnehmern?
3. ab wann muß ich einem TH mitteilen, daß ich hier in Deutschland einen Job bekommen habe? Weil der Antrag meines Anwalts den 01.01.2010 als Beginn der WVP enthält und somit erst ab da ich dem TH was bezahlen müßte, wenn ich einen Job hätte?
4. was passiert, wenn eine Verletzung der WVP auftritt? Wird da nur die RSB versagt oder wird das gesamte Verfahren, nämlich Schuldentilgung durch die Hände des IV/TH gekippt und damit bekommt die Bank das Recht, mir einen Gerichtsvollzieher ins Appartment zu schicken?
Ich frage das alles, aus folgenden Grunden:
Ich wurde bei meinem vorletzten Arbeitgeber psychisch gemobbt und habe daher den Job verloren und daher den Großteil von ALG 1 aufgebraucht. Der letzte Arbeitgeber war sehr nett zu mir, hat mir aber betriebsbedingt wg. Krise gekündigt.
Jetzt ist ALG 1 komplett aufgebraucht und ich lebe seit 1 Monat von ALG 2. Ich bin aber Diplom-Ökonomom (BWL) und Spezialist für IT-Systeme, ERP, BI etc.
Deshalb hab ich demnächst 3 Vorstellungsgespräche und werde sehr wahrscheinlich wieder nen Job kriegen mit mind. 2.000 € netto pro Monat (d.h. 43.200 brutto p.a.)
D.h. ich könnte bei normalem Zahl-Verhalten schon in 2 Jahren die ca. 20.000 € Schulden abbezahlen und wäre auf RSB eh ned angewiesen nach den 6 Jahren WVP.
Was ich aber nicht möchte, ist, schon wieder gemobbt zu werden oder wg. Nichtigkeit gekündigt zu werden. Und wenn ein Arbeitgeber nun erfährt, daß gegen mich Lohnpfändung besteht, wird er mich nicht einstellen oder nachträglich aus anderen Gründen kündigen. Denn in meiner Position, Betreuung von Kostenrechnungs- und Buchhaltungs-Software für gehobene mittelständische Unternehmen ist es undenkbar, daß ein IT-Consultant für Fibu/Kostenrechnung in so einer Lage steckt.
Da ich mir also die psychischen Unannehmlichkeitne ersparen möchte, würde ich bei einem unkooperativen TH einfach jegliche Jobs hier in Deutschland ausschlagen und mir was im EU Ausland suchen. Dann würd ich einen 400 € Job parallel anheuern und der TH kriegt gesetzestreu die Abrechnung vom Minijob. Der andere Job über 43.000 würde dann über ein anderes Konto abgerechnet. Die Chance, daß der TH was mitbekommt ist null, da der andere EU Staat keine Mitwirkungspflicht ggü. den deutschen Behörden hat und bestimmt nicht gegen mich,sein Staatsbürger, vorgehen wird.
Allerdings möchte ich mir dieses Theater ersparen. Denn obwohl ich Südländer bin, möchte ich lieber ehrlich die ganze Sache durchziehen, als über den Umweg Südeuropa.
Ich hab das PI-Verfahren nur beantragt, damit die Bank mir nicht einen Gerichtsvollzieher schickt,der vor der Augen der Nachbarn mein Miet-Appartment durchsucht. Ich wohne hier in einer eher noblen Gegend. D.h. das PI-Verfahren ist für mich nur eine Vorsichtsmaßnahme, falls ich in Zukunft wieder nen Job hab und wieder verliere z.B. wg. der Krise.
Ach ja, falls einer von euch auf mich sauer wird und mich Abzocker nennt:
ich habe früher als Teenager, als meine Eltern arm waren bei einer Reinigungsfirma gejobbt un die Toiletten der Commerzbank geputzt.
Das Geld hab ich meinen Eltern gegeben,damit sie über die Runden kommen. Ich hab in 20 Jahren Deutschland soviel erlebt, daß ich moralisch schon das Recht hätte, hier den Hut zu nehmen und der Bank den Effenberg zu zeigen.
Aber wie gesagt, ich will es auf die ehrliche Tour, nur muß da der TH mitspielen und das Gericht mir erlauben, per Mißtrauensantrag einen anderen TH zu benennen.
Für alle konstruktiven Antworten danke ich im voraus!f
MfG Herr Perez