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Autor Thema: PI - nachträglich angemeldete Forderungen???  (Gelesen 2171 mal)

NicolePS

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PI - nachträglich angemeldete Forderungen???
« am: 14. Juni 2011, 15:37:28 »

Guten Tag liebe Foren-Mitglieder und Inso-Kameraden,

erst mal mein Kompliment an diese tolle Seite, die sicher für viele Leute hier
Hilfe & Hoffnung bietet. Super!  :thumbup:

Zu meinem Problem:
Meine PI wurde 9/2010 eröffnet. Die Gläubigerversammlung war im Dezember 2010.
Nach nunmehr 6 Monaten ohne das sich etwas getan hat sehe ich heute unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
den folgenden Auszug datiert auf den 6. Juni 2011:

In dem Insolvenzverfahren ... wird besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und der nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen bestimmt auf Freitag 19.08.2011.

Meine Frage dazu: Was ist darunter genau zu verstehen? Muss ich mir Sorgen um meine PI machen? Bin etwas in Sorge deswegen.

Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar!

Danke & viele Grüße!!!!!
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Der_Alte

  • Gast
Re: PI - nachträglich angemeldete Forderungen???
« Antwort #1 am: 14. Juni 2011, 16:06:19 »

Da wird sich ein Gläubiger erst nach dem Prüftermin gemeldet haben, weil er es vorher vergessen hat oder ein Gläubiger hat noch mal nachgerechnet und festgestellt, dass er zu wenig angemeldet hat. Jetzt wird auf seine Kosten ein neuer Prüftermin stattfinden.
Das bedeutet für das Insolvenzverfahren grundsätzlich keine Änderung.
Problematisch könnte das nur sein, wenn es ein Gläubiger mit einer namhaften Forderung ist, den man selbst vergessen hat anzugeben. Das könnte dann ein Versagensgrund für die RSB sein.
Aber wenn man selbst alles korrekt angegeben hat ist der Termin nur insoweit ärgerlich, als es bis zum Schlusstermin, also bis zur WVP, einen unnützen Zwischenstopp gibt.
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NicolePS

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Re: PI - nachträglich angemeldete Forderungen???
« Antwort #2 am: 14. Juni 2011, 16:23:30 »

Wäre es sinnvoll, wenn ich als Schuldner an dem Termin teilnehme oder doch eher hinderlich?

Danke & Gruss

Nicole
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Der_Alte

  • Gast
Re: PI - nachträglich angemeldete Forderungen???
« Antwort #3 am: 14. Juni 2011, 16:25:32 »

Wenn Du den TH, den Rechtspfleger und den ggf. anwesenden Gläubiger erschrecken willst, gern. Die rechnen nämlich nicht damit, dass überhaupt jemand erscheint und der Schuldner schon gar nicht. :cheesy:
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NicolePS

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Re: PI - nachträglich angemeldete Forderungen???
« Antwort #4 am: 14. Juni 2011, 16:38:53 »

Ein bisschen ärgern würde ich die ja schon gern mal.....
Ich glaube ich nehme am 19.8. Urlaub.  :biggrin:
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tomwr

Re: PI - nachträglich angemeldete Forderungen???
« Antwort #5 am: 15. Juni 2011, 13:10:51 »

Ich würde mal hingehen und dem Rechtspfleger guten Tag sagen.  :wink:
 Ansonsten wenn man nicht hingehen will und trotzdem wissen will wer da was angemeldet hat hilft auch Akteneinsicht beim Insolvenzgericht. Da trifft man dann weder auf den IV noch auf irgendwelche Gläubiger. Wobei der Gläubiger in aller Regel vermutlich auch nicht kommen wird. Aber man weiß es nicht.
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