"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: PI von dritter Seite rechtens?  (Gelesen 1224 mal)

searcher99

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
PI von dritter Seite rechtens?
« am: 30. März 2011, 17:07:38 »

Hallo,

ich bin seit einiger Zeit nach UK ausgewandert (nicht vorübergehend umgezogen!!!). Hintergrund war drohende Arbeitslosigkeit.

Bin in UK beschäftigt und komme meiner Unterhaltsverpflichtung in D auch pünktlich nach. Dadurch bleibt allerdings nichts mehr für die anderen Gläubiger (z.B. FA) übrig. Habe jetzt gehört, das FA und auch andere Gläubiger können einen Antrag auf PI in Deutschalnd stellen. Wätre dieser Antrag rechtskräftig - sprich gilt für mich die PI überhaupt noch, obwohl ich ausgewandert bin?

... bin beim Meldeamt ordnungsgemäß nch GB abgemeldet - eine neue Adresse wollten die nicht haben.

Bin für entsprechende Hinweise sehr dankbar!

viele Grüsse
Gespeichert
 

tomwr

Re: PI von dritter Seite rechtens?
« Antwort #1 am: 30. März 2011, 17:13:28 »

Das Thema wurde doch schon erörtert. Es wird halt auch nicht besser wenn man die gleichen Fragen alle 3 bis 4 Wochen wieder stellt.

Die Stellung des Insolvenzantrags in Deutschland dürfte scheitern, wenn der Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt ist. Außerdem müsste das FA in Vorleistung gehen mit den Verfahrenskosten als antragstellender Gläubiger.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz