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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: PKV und schwanger  (Gelesen 4603 mal)

Lollipop

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PKV und schwanger
« am: 13. Februar 2011, 09:54:28 »

Hallo Forum!

Zuerst ein großes Danke an alle hier!!!
Seit über einem Jahr bin ich hier regelmäßiger Gast und habe sämtliche Informationen "aufgesaugt". Dadurch fühle ich mich in meiner jetztigen Situation ruhiger, sicherer und einfach informierter.
Situation:
Eigenantrag auf Regelinsolvenz bei laufendem Betrieb und ungekündigten Mitarbeitern gestellt und vorläufiges Verfahren innerhalb weniger Tage eröffnet. Jetzt intensive Überlegungen mit IV ob weitergeführt wird oder nicht. Bei Weiterführung wurde mir Lebensunterhalt bereits zugesagt. Ich bin privat krankenversichert, der Beitrag für Februar ist bezahlt worden (zwar per Lastschrift, aber ich glaube die KV-Beiträge dürfen nicht mehr zurückgebucht werden, oder?).
Problem:
Ich bin schwanger (das ist natürlich nicht das Problem...) und muss daher Leistungen in Anspruch nehmen und bezahlen können. Mit IV und KV geklärt, dass Arztrechnungen direkt von der KV an den Arzt bezahlt werden können. Von letztem Jahr habe ich Rechnungen etwas über Selbstbehalt bezahlt und noch nichts eingereicht. Dieses Jahr ist aber noch jung...d.h. ich muss erstmal zahlen.
Wie soll das bei aktuell null Einkünften funktionieren.
Meines Wissen nach kann ich theoretisch nach Gewerbe abmeldung erst zum Amt und bekäme H4 und könnte in die GKV wechseln. Aber Ehemann ist bei mir angestellt und hat Anspruch auf Insolvenzgeld. Vorfinanzierung Insolvenzgeld ist bereits abgelehnt, laut IV zahlt die Arge mit 3 Monaten Verzögerung. Ich habe somit keinen Anspruch auf Geld vom Amt. Er ist auch in der PKV daher ist eine Mitversicherung auch nicht möglich.

Hat jemand noch eine Idee wie die Situation zu lösen ist?
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makro

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Re: PKV und schwanger
« Antwort #1 am: 13. Februar 2011, 23:02:01 »

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Lollipop

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Re: PKV und schwanger
« Antwort #2 am: 14. Februar 2011, 06:08:06 »

Hallo Makro,

nein bin ich nicht. Habe aber auch damals den Betrieb aus einem Angestelltenverhältnis übernommen, nicht neu gegründet.
Ich denke, dass heute über die Fortführung entschieden wird. Momentan sieht es für mich so aus, als wäre dies die einzige Lösung. Dann kann ich aus meinem Unterhalt die Arztrechnung bezahlen, auch wenn das unser einziges Einkommen ist.
Aber vielleicht fällt noch jemandem etwas dazu ein...
Danke trotzdem!
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tomwr

Re: PKV und schwanger
« Antwort #3 am: 14. Februar 2011, 09:54:00 »

Meines Wissen nach kann ich theoretisch nach Gewerbe abmeldung erst zum Amt und bekäme H4 und könnte in die GKV wechseln.

Du kannst auch als Selbständiger einen Antrag auf ALG II (Hartz IV) stellen und erhälst nach den Anspruchsberechtigungen (errechneter Lebensbedarf) einen Zuschuss in Form von Geld. Dafür ist es weder notwendig sein Gewerbe abzumelden noch in die GKV zu wechseln. Es wird auch ein Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bezahlt.

Es kann auch ein Darlehen von der ARGE gewährt werden wenn die Leistung nur vorübergehen zur Überbrückung benötigt wird. Leistungen erhält man erst ab dem Datum der Antragstellung, jedoch spätestens nach 4 Wochen wenn man einen Antrag auf Vorschuss nach §42 SGB I stellt.
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tomwr

Re: PKV und schwanger
« Antwort #4 am: 14. Februar 2011, 09:56:21 »

Dann kann ich aus meinem Unterhalt die Arztrechnung bezahlen, auch wenn das unser einziges Einkommen ist.
Aber vielleicht fällt noch jemandem etwas dazu ein...

Also auch ein Arzt kann im Falle eines Falles auch mal ein paar Wochen auf sein Honorar warten wenn Not am Mann oder Frau ist. Sofern Du ein gutes Verhältnis zu ihm hast kläre ihn halt auf dass Du die Rechnung vielleicht erst in 1 bis 2 Monaten zahlen kannst. Mein Zahnarzt hatte damals auch Verständnis und ich durfte die Rechnung dann in 3 Raten zahlen und auf Zinsen hat er sofort verzichtet.
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Feuerwald

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Re: PKV und schwanger
« Antwort #5 am: 14. Februar 2011, 09:59:57 »

Aber vielleicht fällt noch jemandem etwas dazu ein...

- Die Frage ist, ob Sie mit Ihrem (insolventen) Betrieb  zukünftig  Geld verdienen können.
- Die Frage ist,  ob Gegenständige die dazu benötigt werden, der Insolvenzmasse  oder dritten Personen (Insolvenzgläubigern mit Sicherungsrechten) zufallen
- Eine Weiterführung mit Gutdünken des IV und der Zusage Unterhalt aus der Masse zu erhalten ist allgemein nicht der ideale Weg.
- Man kann einen Antrag auf ALG II / SGB III auch als Selbständiger stellen, wenn kein ausreichendes Einkommen erzielt wird.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Lollipop

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Re: PKV und schwanger
« Antwort #6 am: 15. Februar 2011, 06:34:58 »

Hallo und danke für die Reaktionen!

Also heute ein Gang zum Amt um ALGII zu beantragen, mal sehen was die sprechen. Mein Gedanke war, dass ich vermutlich keinen Anspruch habe, da mein Mann ja verdient (hat) und für die nächsten 3 Monate Anspruch auf Insolvenzgeld hat.
Dass der Arzt mal warten kann, ist richtig und das wird er auch tun da er über die Angelegenheit informiert ist. Mir ging es auch eher darum, ob ich als (ehemalige) Selbstständige hier irgendwelche "Rechte/Ansprüche" habe, denn zu verschenken habe ich wirklich nix mehr und ich möchte nichts übersehen. Da mir nicht nur die Konten bei meiner geschäftsfinanzieren Bank mit sofortiger Wirkung gekündigt wurden, sondern auch unsere Hausbank das Konto meines Mannes (alleiniger Kontoinhaber!) aufgrund eines gemeinsam unterschriebenen Kredites sofort aufgelöst hat, stehen wir grade etwas blöd da (zum Glück haben wir aber damit gerechnet, so dass nicht viel Geld verloren ist....).

Das Gewerbe wird übrigens nicht weitergeführt, die Entscheidung hat der IV gestern getroffen und ich bin froh darüber. Die Weiterführung wäre für mich mit einem immensen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden den ich einfach nicht mehr leisteen kann.
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tomwr

Re: PKV und schwanger
« Antwort #7 am: 15. Februar 2011, 11:04:33 »

Das Gewerbe wird übrigens nicht weitergeführt, die Entscheidung hat der IV gestern getroffen und ich bin froh darüber. Die Weiterführung wäre für mich mit einem immensen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden den ich einfach nicht mehr leisteen kann.

Kleine Anmerkung dazu: Das Gewerbe könnte sowieso nicht gegen Deinen Willen weitergeführt werden. Auch gibt es keine Zwangs- oder Druckmittel dafür. Du kannst natürlich auch jederzeit eine neue selbständige Tätigkeit bzw. ein neues Gewerbe beginnen. Macht aber dann meiner Meinung nach nur nach Freigabe durch den IV wirklich Sinn.  :wink:
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paps

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Re: PKV und schwanger
« Antwort #8 am: 15. Februar 2011, 20:41:40 »

Nur mal so am Rande.
Hartz-IV begründet keine Pflichtversicherung, wenn nicht ALG-I vorausgegangen ist.

Ein Rückkehr in die GKV ist nur möglich, wenn die Zugangsvoraussetzungen (beitragspflichtiges Mitglied in den letzten 5 Jahren, mindestens 12 Regelmonate gezahlt, nicht älter als 55)auch gegeben sind.

Nach neuestem BGH Urteil müssen auch die Zuschüsse für PKV versicherte in voller Höhe gezahlt werden, wenn der Versicherungsschutz analog der GKV vorhanden ist.

Zahlen Sie jetzt ihre PKV nicht, kann bei mehr als 2 MB-Rückstand, der Vertrag zum Ruhen gebracht werden.
Es besteht nur Versicherungsschutz für lebensbedrohliche Notfälle und Schwangerschaft/Entbindung.
Die Sollbeiträge laufen weiter.
Ist nach 12 Monaten der Beitragsrückstand nicht ausgeglichen , werden sie zwangsweise in den Basistarif(574,- ) überführt.
Auch dann laufen die Beiträge weiter.

Sie können bei Zahlungsschwierigkeiten aber eine Umschreibung in den Basistarif verlangen.
Gleichzeitig die Bedürftigkeit feststellen lassen und den halben Beitrag (287,-) zahlen oder völlige Zahlungsunfähigkeit feststellen lassen und 150,- zahlen.
So verrückt sind unsere Gesetze.
Fehlende Pflichtversicherung in der Pflege und KV kann mit Bußgeld von 2 MB bis ...(5.000,- ?) belegt werden.
« Letzte Änderung: 15. Februar 2011, 20:43:19 von paps »
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tomwr

Re: PKV und schwanger
« Antwort #9 am: 16. Februar 2011, 21:42:28 »

@paps

Ja das Urteil ist vom 18.01.2011 und leider noch nicht im Volltext abrufbar.
Hier die Pressemitteilung dazu:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2011&nr=11842&pos=2&anz=5

Generell ist es so, dass man durch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wieder von der PKV in die GKV wechseln kann sofern man eben die magische Alterszahl 55 noch nicht erreicht hat und keinen Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht in der GKV gestellt hat nach §8 SGB V. Es reicht ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone, also mit mehr als EUR 400,00 im Monat. Theoretisch ist EUR 401,00 und 1 Monat Beschäftigungsdauer sicher ausreichend aber ganz so offensichtlich muss man es ja auch nicht machen.  

Aber kannst Du mir das mal näher erläutern ?
Zitat
oder völlige Zahlungsunfähigkeit feststellen lassen und 150,- zahlen.
Das ist mir sagen wir mal unbekannt.  :gruebel:
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paps

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Re: PKV und schwanger
« Antwort #10 am: 17. Februar 2011, 17:25:55 »

irgendwo in den Wirren dieses Forums habe ich mal 2007/08 einen Beitrag zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz geschrieben.
Dort sind die damaligen Gesetzesgrundlagen in Kurzform erläutert.
Mal sehen, ob ich das irgendwo gespeichert habe.

Grundsätzlich so gerechnet:
drztg. Beitrag m.E. 574,- ;
Hilfebedürftigkeit = 1/2 Beitrag also 287,-
weitere Hilfebedürftigkeit (Beitrag kann nicht erbracht werden, dann maximaler Zuschuß für PKV = 125,- ?
Bleiben also 167,-
Da der Zuschuss zur PKV bei H-IV inzwischen höher sein dürfte habe ich pauschal 150,- angenommen.
Das kann dann nur noch in Ausnahmefällen zutreffen.

Mit dem bekannten Urteil dürfte der Zuschuss bei Bedürftigkeit aber bei 287,- liegen.
« Letzte Änderung: 17. Februar 2011, 17:41:28 von paps »
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tomwr

Re: PKV und schwanger
« Antwort #11 am: 18. Februar 2011, 01:57:57 »

Achso. Nee eigentlich nichts verstanden. Oder zum Teil.

Habe heute selbst bei der Arge einen Antrag auf Änderung des aktuellen Bescheids gestellt nach §44 SGB X. Bin ja selbst betroffen. Leider geht das aufgrund des §330 SGB III nur rückwirkend ab Rechtskraft des BSG Urteils (18.01.2011).

Basistarif errechnet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV, aktuell bei EUR 3.712,50.
Durchschnittlicher Beitragssatz aktuell 15,5% = EUR 575,44. Dazu noch Pflegeversicherung 1,95% macht EUR 72,39. Gesamtbasistarif (inklusive Pfegeversicherung) = 647,83 und halber Basistarif (wegen Bedürftigkeit z.B. ALG II) = EUR 323,92.

Bisher wurde maximal gezahlt 143,06 (inklusive Pflegeversicherung, Zuschuss nach $26 SGB II).
Vielleicht meintest Du das mit den "150 EUR" ?
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paps

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Re: PKV und schwanger
« Antwort #12 am: 18. Februar 2011, 20:37:03 »

Bei Bedürftigkeit ist der halbe KV-Beitrag zu zahlen.

Habe gerade nochmal in den Allgemeinen Versicherungsbed. für den Basistarif nachgesehen.

Der Passus mit der weiteren Reduzierung existiert nicht mehr.
Es gibt nur noch den halben Beitrag bei Bedürftigkeit.
« Letzte Änderung: 18. Februar 2011, 20:45:56 von paps »
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