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Autor Thema: Post vom Gericht  (Gelesen 2093 mal)

Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Post vom Gericht
« am: 28. März 2012, 18:20:33 »

Hallo,
folgendes wurde mir vom Gericht zugestellt:

- Abschrift -
Amtsgericht XXXX Insolvenzgericht
XXXXXXXXXX
XXXX,den 26.03.2012

Niederschrift
über das Ergebnis der Prüfung im schriftlichen Verfahren
In dem lnsolvenzverfahren über das Vermögen
des XXXXXXXXX
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt XXXXXXXXXXX
Treuhänder: Rechtsanwalt XXXXXXXXXXX

ist die Prüfung im schriftlichen Verfahren ( 177 lnsO) angeordnet worden.
Es wird festgestellt, dass der Termin ordnungsgemäss bekannt gemacht wurde.
Das Prüfungsergebnis des Treuhänders nebst den eingereichten Anmeldeunterlagen sowie die zugehörigen Urkunden liegen fristgerecht zur Einsicht durch die Beteiligten aus.
Der Treuhänder hat mitgeteilt, dass keine Forderungen aus unerlaubter Handlung zur Insolvenztabelle angemeldet wurden.
Die Geschäftsstelle hat die Akten zum Prüfungsstichtag 09.02.2012 vorgelegt. Es wurden keine weiteren Eingänge betreffend die Forderungsprüfung der Forderungen Rang 0 lfd. Nr. 1 bis 7 festgestellt.
Das Ergebnis der Prüfung wurde unter dem heutigen Datum in die Tabelle eingetragen.
Dem Treuhänder wird aufgegeben, in Abständen von 6 Monaten schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten.
gez. XXXXXXXXXX


Wie geht es jetzt weiter?
Wer muss als nächstes tätig werden?
Nähert sich die WVP?


Schonmal Danke für Antworten.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Post vom Gericht
« Antwort #1 am: 28. März 2012, 23:40:41 »

Holen Sie sich einen Tabellenauszug bei Gericht und Sie wissen, wer mit welcher Höhe angemeldet hat. Es hat niemand eine vbuH angemeldet, was bedeutet, dass alle Schulden von der späteren RSB erfasst werden.
Wann der Schlusstermin ist, kann auch dem Prüfungstermin nicht geschlossen werden.
Gespeichert
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Post vom Gericht
« Antwort #2 am: 29. März 2012, 20:39:26 »

@ Der Alte_

Einen Tabellenauszug brauche ich mir nicht zu holen, die Tabelle habe ich vom TH.
Das keine vbuH angemeldet wurde habe ich selber schon gelesen!...steht da ja ganz deutlich!

Ich wollte lediglich wissen, wie es jetzt weiter geht. Was bedeutet es, das der TH im 6Monats Takt bericht erstatten soll?
Ist der Weg jetzt frei für die WVP?
Von wem hängt es ab, wann die WVP beginnt? Vom TH oder vom Gericht?

Danke
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Post vom Gericht
« Antwort #3 am: 30. März 2012, 09:20:14 »

Der nächste Termin ist der Schlusstermin und es gibt keine Zielwerte, in welcher Zeit Treuhänder und Gericht die dafür erforderlichen Arbeiten abgeschlossen haben. Das kann Wochen oder sogar Monate dauern. Wahrscheinlich, weil das Gericht dem TH entsprechende Zeit einräumen will, soll er spätestens alle 6 Monate berichten.
Und erst nach dem Schlusstermin beginnt die WVP mit der Ankündigung der RSB.
« Letzte Änderung: 30. März 2012, 09:22:01 von Der_Alte »
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