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Autor Thema: priv. Insolvenz Arbeitgeber führt die pfändbaren Beträge nicht ab  (Gelesen 2729 mal)

Elme

  • Gast

hallo zusammen,
ich bin seit fünfeinhalb jahren in der priv. Insolvenz...in den letzten zwei jahren habe ich in einer klinik gearbeitet...ich habe nur auf 30std/woche gearbeitet und somit bin ich mit meinem gehalt meist unter 1000 euro geblieben....für ein halbes jahr war ich auf vollzeit eingestellt und lag oftmals über dieser summe....mein arbeitgeber hat zwar auf der abrechnung die kontodaten des TH aufgeführt, hat aber nie gelder an ihn überwiesen...mehrfach habe ich im personalbüro angerufen, auch meine vorgesetzte, und haben dort drauf aufmerksam gemacht, dass ich zu viel geld bekommen würde.....die dame meinte aber jedesmal in sehr barschem ton, dass ich nicht genug verdienen würde und sie nichts abtragen bräuchten....auch im november, als wir weihnachtsgeld erhalten haben, wurde kein geld an den TH überwiesen...nun habe ich meinen job gewechselt, bin aber in fünf monaten durch mit der insolvenz und mache mir etwas sorgen, dass ich plötzlich hunderte von euros nachzahlen muss.....wer haftet denn nun für die nicht überwiesenen gelder??? die personalabteilung wurde ja vom TH direkt angeschrieben und über das insolvenzverfahren und die abtretung informiert...
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HausH


hi, vorweg ich bin kein experte, nur ein ebenfalls betroffener in der wohlverhaltensphase. Meines wissens nach haftet der Arbeitgeber dafür, dir dürfte man daraus keinen Strick drehen dürfen.

grüßle von HausH
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Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

Elme

  • Gast

hallo...schon mal vorweg lieben dank für die antwort...
ich habe eigentlich nur etwas sorge, dass ich plötzlich eine hohe rechnung bekomme und wenn ich die nicht zahlen kann, was bei meinem gehalt kaum möglich ist, dann eventuell probleme bekomme und das verfahren nicht abgeschlossen wird...dreimal hab ich das geld selbst nachgezahlt da meine TH mich drauf aufmerksam gemacht hat...vor einem halben jahr habe ich allerdings einen neuen TH zugewiesen bekommen da die bisherige aus gesundheitlichen gründen ihr amt abgegeben hat...dieser TH hat sich bisher noch nicht einmal bei mir gemeldet und wenn ich dort anrufe werde ich auch nicht zu ihm durchgestellt...
lg, elli
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Der_Alte

  • Gast

Rechnen Sie es doch selbst für die fünf Monate mit einem Pfändungsrechner (gibt diverse im Netz) nach. Die Daten haben Sie in der Gahaltsabrechnung. Dann können Sie leicht feststellen, ob Sie tatsächlich nachzuzahlen haben oder nicht.

Sollten Sie in einem oder anderem Monat zuviel erhalten haben, können Sie es immer noch auf das Konto des Treuhänders überweisen.
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Elme

  • Gast

ja, das hab ich jetzt gemacht...es sind schon an die 600 euro....aber ist denn nicht eigentlich der arbeitgeber dafür zuständig, diese beträge direkt abzuführen??? ...ich kann ja nicht mehr tun als immer wieder dort anzurufen und drauf aufmerksam zu machen....die dame in der personalabteilung meint, dass sie ein programm hätten was die beträge automatisch errechnet und dass ich schließlich nicht die einzige sei in ihrem unternehmen die in der insolvenz sei...und ich würde nicht genug verdienen deshalb bräuchten sie auch nichts abführen....ich weiß ja nicht, wie es sich mit den schichtzulagen und den sonn- und -feiertagszuschlägen verhält oder auch mit dem Weihnachtsgeld......kann es jetzt passieren, dass mein verfahren nicht abgeschlossen wird weil diese beträge noch offen sind???
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Der_Alte

  • Gast

ich weiß ja nicht, wie es sich mit den schichtzulagen und den sonn- und -feiertagszuschlägen verhält oder auch mit dem Weihnachtsgeld......kann es jetzt passieren, dass mein verfahren nicht abgeschlossen wird weil diese beträge noch offen sind???

Weihnachtsgeld ist bis zu einer Höhe von 500 € unpfändbar, Schichtzulagen, Sonn- und Feiertagszuschläge sind im öffentlichen Dienst als Erschwerniszulagen von mehreren Gerichten als pfändungsfrei eingestuft worden.

Sie dürfen nicht einfach in die Pfändungstabelle schauen, um mögliche pfändbare Teile zu ermitteln. Dazu gibt es Pfändungsrechner, in die man auch das Weihnachtsgeld, die Überstunden und Zuschläge eingeben kann. Erst dann kommt man zu richtigen Ergebnissen.

Wenn Ihnen die Materie zu fremd ist, übersenden Sie die Gehaltsabrechnungen dem Treuhänder mit der Bitte, festzustellen, ob der Arbeitgeber in der besagten Zeit richtig abgeführt hat. Wenn der TH das bejaht, sind Sie auf der sicheren Seite. Wenn er gleichfalls Fehler in der Berechnung und damit Rücksände feststellt, ist es auf Ihre Initiative erfolgt und Sie können das entsprechend nachzahlen. Das kann Ihnen dann niemand negativ auslegen.
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Elme

  • Gast

ganz lieben Dank für die Antwort...habe gerade bei dem Treuhänder angerufen und sende ihm jetzt erst mal die entsprechenden Abrechnungen zu...sie werden dort prüfen und mich dann informieren...kann nur hoffen, dass die Nachzahlung nicht tatsächlich so hoch ist wie ich es ausgerechnet habe da ich es kaum hinbekommen werde, so einen Betrag von dem Wenigen was mir eh nur bleibt noch zu zahlen...
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