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Autor Thema: Privat insolvent zusammenziehen ausbildung  (Gelesen 1890 mal)

sternchen202

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Privat insolvent zusammenziehen ausbildung
« am: 05. Januar 2011, 17:21:07 »

Hallo zusammen

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin :-)

Ich habe aber brennende fragen und zwar geht es darum:

Mein freund und ich (24) er (21)
ich zur zeit Hartz4 er macht eine ausbildung erstes lehrjahr möchten gerne zusammen ziehen in eine wohnung ich befinde mich seit ca 7 monaten in der privatinsolvenz.
nun möchten wir zusammen ziehen ich habe aber angst das die an sein ausbildungsgehalt gehen und an das bab und den unterhalt seiner eltern..
kann da irgendwas passieren bei ihm wegen mir wenn wir NICHT verheiratet sind??

und wie würde es ablaufen wenn wir nun heiraten würden.

ich bedanke mich im vorraus für eure antworten :-)
Gespeichert
 

paps

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Re: Privat insolvent zusammenziehen ausbildung
« Antwort #1 am: 05. Januar 2011, 17:34:00 »

In beiden Fällen wird nicht an die Einkünfte des Partners gegangen.
Maximal, wenn bei Ihnen pfändbare Beträge entstehen würden, käme eine Berücksichtigung des Ehemannes als unterhaltsberechtigte Person in Betracht.

Beachten Sie aber, dass außerhalb der Inso eine Anrechnung der Einkünfte erfolgt (ALGII).
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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