Hallo,
hab folgendes Problem:
Ich befinde mich seit Okt. letzten Jahres im Verbraucherinsolvenzverfahren, und seit anfang des Jahres in der WVP.
Jetzt hatte ich vor ca. 6-8 Wochen den GV wieder vor der Türe stehen mit einem Vollstreckungsauftrag.
Die Vollstreckung wurde von einem Gläubiger beauftrag der sozusagen Insolvenzgläubiger ist also mit als Gläubiger angegeben wurde im Verfahren.
Da ich nicht da war an diesem Tag teilte meine Lebensgefährtin dem GV mit das ich mich im Insolvenzverfahren befinde und auch der Auftraggeber mit in der Gläubigerliste stehen würde. Der GV hat die Vollstreckung fruchtlos gemacht und ist abgezogen.
Ich habe dem GV aber noch mal Schriftlich per Fax mitgeteilt, am gleichen Tag, dass der Antragssteller Insolvenzgläubiger ist und der GV mir doch bitte mitteilen möchte um was für eine Forderung es sich überhaupt handelt. Was bis heute nicht geschah.
Vor ein paar Tagen hatte ich ein Schreiben im Briefkasten mit einem Termin zur Abgabe der Eidestattlichen Versicherung, auch vom gleichen Insolvenzgläubiger beantragt.
Ich habe dem GV wieder ein Fax geschickt, dass ich mich wie erwähnt im Verbraucherinsolvenzferfahren befinde usw. usw.
und nach § 294 Vollstreckungen für Insolvenzgläubiger unzulässig sind usw. usw.
Und nicht zu diesem Termin erscheinen werde.
Jetzt habe ich etwas Panik das der GV einen Haftbefehl beantragt bzw. der Gläubiger um die EV zwangsweise durchzuführen, weiß ja nich was für möglichkeiten bestehen für Ihn und ob ich vorher noch mal angeschrieben werde vom Gericht um mich zu äussern warum und wieso.
Ich kann zu 100% ausschließen das bei dem Gläubiger neue Schulden angefallen sind da ich bereits knapp 2jahre vor Eröffnung des Verfahrens keinen Kontakt mehr zu diesem hatte.
Für mich ist das ganze nicht ganz nachvollziehbar warum der GV das überhaupt weiterverfolgt, vor allem wofür soll ich noch mal eine EV abgeben?? bei mir is alles offen gelegt der Gläubiger müßte das wissen und selbst wenn was Pfändbar wäre kommt er nich dran da mein Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter die Finger drüber hat.
Was für möglichkeiten hat man nun um einem eventuellem Haftbefehl vorzubeugen?
Widerspruch gegen die EV kann man ja nich einlegen.
Vollstreckungsschutz beantragen, obwohl gar nicht vollstreckt werden darf?
Mir ist das ganze schleierhaft, blick da nich durch, vor allem wieso der GV überhaupt los rennt obwohl er es besser wissen müßte.
Wenn einer eine Idee hat wie er das Regeln würde, wäre ich für ein paar Zeilen dankbar!!
Gruß
Dirk