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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privates Insolvenz verfahren  (Gelesen 4647 mal)

spyroman

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Privates Insolvenz verfahren
« am: 29. November 2010, 13:55:29 »

Hallo erstmal zusammen, ich habe zufällig dieses Forum gefunden und hoffe hier Hilfe zu bekommen??

Zu unserem Problem, ich meine Freundin und unsere Tochter leben zurzeit in BG Alg2. Ich arbeite in einem SZ Job und bin Aufstocker
Ich habe ca 600000 Euro Schulden aus Selbständigkeit, habe von der arge einen Beratungsschein bekommen bei der Städtischen Schuldnerberatung, dort wurde ich allerdings abgelehnt weil es sich bei mir um eine Regelinsolvenz handelt und mehr als 20 Gläubiger, sollte mich an das Landgericht Köln wenden dort habe ich erfahren das meine Regelinsolvenz mit Restschuldbefreiung ca 5000 Euro kosten würde, da ich diese nicht habe geht das also nicht.

So auf anraten der städtischen Schuldnerberatung sollte meine Freundin sich so einen Beratungsschein besorgen damit man bei ihr die Private Insolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung machen kann.
Wir haben bei meiner Freundin bis auf 3 Schuldner alle anderen durch Vergleiche erledigt, die letzten 3 haben JEDEN Vergleich abgelehnt obwohl wir sogar 50% angeboten haben, mehr war nicht drin, nach 3maliger Ablehnung und dadurch das nun im Februar wieder die Ev durch den OGV kommen wird wollten wird dann diese Privatinsolvenz angehen (12000) inkl alles Kosten Zinsen und und und im lauf evon 12 Jahren.
Also zur Arge gegangen doch meiner Freundin wurde dann der Beratungsschein verwehrt?? Ihre Insolenz würde auf Nachfragen bei der Schuldenberatung NRW EV ca 1500 Euro kosten, wir haben nun dieses Geld nicht und auch nicht mehr die Möglichkeit für vergleiche. Wir haben alles besorgt, dh. Schufa, Schuldenauszug vom AG sowie alle Gläubiger angeschrieben mit negativem Ergebnis. Was und wo kann man sich denn nun dran wenden? Oder geht gar nichts und wir müssen dann mit den Schulden leben? Es gibt keinerlei Masse mehr die man anbieten oder auch die Kosten für die Insolvenz zu bezahlen
Hoffe es kann uns ein Tipp gegeben werden
Gruß
Manfred
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horst69

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Re: Privates Insolvenz verfahren
« Antwort #1 am: 29. November 2010, 14:23:49 »

Hallo !

Erstmal ruhig Blut  :wink:

Du kannst mit dem Antrag auf Regelinsolvenz auch eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen, das ist eigentlich überhaupt kein Problem !
Du bist nicht der erste, der das Geld für das Verfahren nicht auf Schlag aufbringen kann, musst du auch nicht.

Du musst in die Regelinsolvenz, deine Freundin in die Privatinsolvenz, auch Sie kann die Stundung beantragen!

Die Anträge für beide Inso Verfahren kannst du dir problemlos auf der Homepage des zuständigen Amtsgerichts downloaden oder abholen. Einfach ausfüllen und zusammen mit dem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten abgeben, der Insolvenzverwalter der dir zugeteilt wird, wird sich dann bei dir melden!

Im Regelinsolvenzverfahren brauchst du keinen außergerichtlichen Vergleichversuch zu unternehmen, deine Freundin muss die Unterlagen der Vergleichsversuche beilegen.

Zum Antrag, bei beiden Verfahren, gehört auch ein Gläubigerverzeichnis, in dieses tragt Ihr alle! Gläubiger ein.

Und schon kann es los gehen in Richtung Schuldenfreiheit  :thumbup:
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Feuerwald

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Re: Privates Insolvenz verfahren
« Antwort #2 am: 29. November 2010, 16:26:10 »

deine Freundin muss die Unterlagen der Vergleichsversuche beilegen.


- das reicht nicht. Es bedarf einer Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs. Ohne diesen Wisch kein Eintritt in das Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Ablehnung durch die ARGE würde ich nicht hinnehmen.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

spyroman

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Re: Privates Insolvenz verfahren
« Antwort #3 am: 29. November 2010, 16:28:16 »

Ok danke schonmal, aber es muss doch über jemanden laufen ( Anwalt ect..) die wollen doch Geld haben oder? Ich war ja auch bei einer Schuldenberatung, und die sagten bevor die dann richtig anfangen ( die sagten die müssen ja auch nochmal einen Vergleich anbieten)  muss dann die Summe von 750 euro bezahlt werden, später dann im weiteren Verfahren der Rest nochmals 750 Euro?
Zudem habe ich gehört das die Verfahren mangels Masse abgelehnt werden, wenn man die Verfahresnkosten nicht hat?
Gruß
Manfred
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spyroman

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Re: Privates Insolvenz verfahren
« Antwort #4 am: 29. November 2010, 16:31:18 »

deine Freundin muss die Unterlagen der Vergleichsversuche beilegen.


- das reicht nicht. Es bedarf einer Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs. Ohne diesen Wisch kein Eintritt in das Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Ablehnung durch die ARGE würde ich nicht hinnehmen.


Klar diese Ablehnungen haben wir sogar in 3facher Form. Na gut aber was soll ich denn machen bei der Arge der Sb meint es gibt diese Beratung nur wenn es sicher sei das durch die Schuldenbefreiung (Insolvenz) dann eine größere Chance da sein eine Arbeit zu finden??? Ich meine JEDER normal logisch denkende Mensch weiß das ohne Schulden und Pfändungen natürlich eine größere Möglichkeit auf Arbeit besteht
Gruß
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horst69

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Re: Privates Insolvenz verfahren
« Antwort #5 am: 29. November 2010, 16:56:21 »

Ich frage mich, was die Arge mit der ganzen Sache zu kriegen hat ???

Es gibt genug Beratungsstellen, die kostenlos beraten(in Norddeutschland jedenfalls).
Ich kann mir nicht vorstellen, das es woanders so viel Geld kostest !

Ich habe gute Erfahrungen mit den Leuten von "Lichtblick" in Kiel, weiss aber nicht, ob es die woanders auch gibt. Ansonsten gibt es die Diakonie, AWO, ect. die sind alle kostenlos !

Wenn ich höre "750€ bevor die richtig anfangen" krieg ich ein Hals !
Ist das eine private Schuldnerberatung oder wie ??

Den Einigungsversuch hat in unserem Falle auch die Schuldnerberatung der Diakonie gemacht und zwar kostenlos!
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paps

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Re: Privates Insolvenz verfahren
« Antwort #6 am: 29. November 2010, 17:14:13 »

Ich frage mich, was die Arge mit der ganzen Sache zu kriegen hat ???
Die Arge verfügt die (Steuer)Gelder an die SB`n.
Und zwar immer dann, wenn genügend Aussicht besteht, dass ein geregeltes finanzielles Leben einen Job verspricht oder man nicht die ganze Hilfe zum Lebensunterhalt für Schulden aufwenden muß.

Ist hier auch so, allerdings nur für Vereine oder karitative Einrichtungen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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horst69

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Re: Privates Insolvenz verfahren
« Antwort #7 am: 29. November 2010, 17:20:24 »

Ja, aber die Schuldner können doch diese Angebote unabhängig von der Arge in Anspruch nehmen, oder liege ich da komplett falsch ??

Be mir hat man gar nicht nachgefragt ob ich arbeite oder nicht !?
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paps

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Re: Privates Insolvenz verfahren
« Antwort #8 am: 29. November 2010, 17:53:16 »

Vorsichtig formuliert, könnte der Hinweis mit der SB auch ein Druckmittel sein.
Insbesondere, wenn offensichtlich staatliche Leistungen zur Schuldenregulierung ausgegeben werden.
Dafür sind diese nicht gedacht.

Gängig ist dass solche Vereine (mit Trägerschaft der Stadt/karitative Einrichtungen) Personen von der Arge genannt bekommen.
Diese müssen sich unter Fristsetzung dort melden.
Diese stellen dann nach erfolgreicher Lösung des Problems oder InsO eine Rechnung an das Amt.

Natürlich steht es jedem frei, sich auch bei der AWO oder Caritas zu melden.
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Feuerwald

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Re: Privates Insolvenz verfahren
« Antwort #9 am: 29. November 2010, 18:27:56 »

Es gibt genug Beratungsstellen, die kostenlos beraten(in Norddeutschland jedenfalls).

- kostenlose arbeitet keiner in einer Schuldnerberatung. Auch diese müssen sich finanzieren, aus dem einen oder dem anderen Topf oder in dem der Ratsuchende selbst bezahlt. Der Zetteln von der ARGE ist somit für die kostenlose Schuldnerberatung tatsächlich eine Kostübernahme von mehreren hundert Euros. Und wenn nicht die ARGE bezahlt, muss es woanders herkommen, je nach Bundesland und Institution. Deshalb ist längst nicht mehr jeder in einer "caritativen" Schuldnerberatung willkommen. Er muss schon in deren Finanzierungskonzept passen.
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horst69

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Re: Privates Insolvenz verfahren
« Antwort #10 am: 29. November 2010, 19:01:11 »

Ja, Ihr habt ja Recht.

Aber es gibt dennoch Beratungsstellen die für den Schuldner kostenfrei beraten, aus welchem Topf auch immer.

Demnach würde ich mir, an Schuldners Stelle, eine Einrichtung suchen die kostenfrei ist(für den Schuldner)
die gibt es, auch ohne Zettel von der Arge !
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spyroman

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Re: Privates Insolvenz verfahren
« Antwort #11 am: 29. November 2010, 20:08:25 »

Zitat
Natürlich steht es jedem frei, sich auch bei der AWO oder Caritas zu melden

Naja bei der Caritas haben wir uns gemeldet, die habeb gesagt das die für und nichts tun können, da die Stadt Troisdrof ihr eigene Schuldnerberatung hat, Caritay ist in Siegburg und laut ihrer aussag edann nicht zuständig. Wenn ich aber zur Stadt Troisdorf gehe und möchte einen termin bei dieser Schuldenberatunh haben, fragen die nach diesem Berechtigungsschein, wegen der Kosten, den ich ja nicht Bewilligt bekomme, da ich die Kosten nicht aus eigener Tasche bezahlen kann, kriege ich dort also keinen termin
Bei allen anderen Schuldenbératungsstellen kriegt man ein 30 Minütige beratung (diese dinge die dort besprochen werden habe wir alle schon erledigt) also nicht von nöten. Für die Einleitung des Insolvenzverfahrens wird dann IMMER eine ganze Menge Geld verlangt, das haben wir aber nicht, ich selber habe nichtmal ein Konto.
Gruß
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horst69

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Re: Privates Insolvenz verfahren
« Antwort #12 am: 29. November 2010, 20:20:39 »

Ich würde zum Anwalt gehen, Prozesskostenbeihilfe beantragen und klage einreichen !
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Fallera

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Re: Privates Insolvenz verfahren
« Antwort #13 am: 30. November 2010, 08:02:27 »

Ich würde zum Anwalt gehen, Prozesskostenbeihilfe beantragen und klage einreichen !
Gegen was klagen?
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horst69

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Re: Privates Insolvenz verfahren
« Antwort #14 am: 30. November 2010, 08:26:09 »

Na gegen die "Ablehnung" von der Arge !
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spyroman

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Re: Privates Insolvenz verfahren
« Antwort #15 am: 01. Dezember 2010, 21:42:44 »

Hallo danke erstmal weiß evtl jemand einen Anwalt für Inslovenzrecht? In der gegend 53840 Troisdorf?
Gruß
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brain2nd

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Re: Privates Insolvenz verfahren
« Antwort #16 am: 02. Dezember 2010, 00:20:17 »

Ich hatte das gleiche Problem als 99% unternehmerische Schulden auf dem Tisch lagen hat mich die Caritas mit meinem Schein vom Arbeitsamt nach Hause geschickt, da die nicht bei einer Regelinsolvenz den "Eingliederungsschein" annehmen dürfen. Die Unterstützung die bei der ARGE zu bekommen ist - in Form von Kostenübernahme - bezieht sich lediglich auf die Verbraucherinsolvenz.

So zumindest das Amt in meiner Heimatstadt.
Ich hatte dabei noch das Glück, dass ich das alles zusammen mit meiner GmbH vorher hätte machen sollen, mir das aber auch der damalige TH - übrigends jetzt der gleiche - nicht gesagt hat. Mal eben 7 Monate verschenkt! :fuchsteufelswild:
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tomwr

Re: Privates Insolvenz verfahren
« Antwort #17 am: 04. Dezember 2010, 17:49:11 »

Zu unserem Problem, ich meine Freundin und unsere Tochter leben zurzeit in BG Alg2. Ich arbeite in einem SZ Job und bin Aufstocker
Ich habe ca 600000 Euro Schulden aus Selbständigkeit, habe von der arge einen Beratungsschein bekommen bei der Städtischen Schuldnerberatung, dort wurde ich allerdings abgelehnt weil es sich bei mir um eine Regelinsolvenz handelt und mehr als 20 Gläubiger, sollte mich an das Landgericht Köln wenden dort habe ich erfahren das meine Regelinsolvenz mit Restschuldbefreiung ca 5000 Euro kosten würde, da ich diese nicht habe geht das also nicht.

Da kann ich mithalten. Was die Schuldenhöhe angeht aus Selbständigkeit.  :wink:

Also Du brauchst für ein Insolvenzverfahren keinen Anwalt, auch nicht für ein Regelinsolvenzverfahren.
Die Formulare findest Du im Internet.
Wichtig ist eine möglichst vollständige Auflistung aller Gläubiger, da kannst Du eine Tabelle mit den laut Insolvenzantrag erforderlichen Angaben in Excel erstellen (Adresse der Gläubiger, Forderungshöhe, Forderungsgrund, Geschäftszeichen des Gläubigers (Kundennummer beim Lieferanten, Vertragsnummer, Rechnungsnummer oder was auch immer geeignet ist) und ob die Forderung tituliert ist. Du mußt die Forderungen nicht handschriftlich auf das Formblatt übertragen. Jedoch solltest Du die Höhe aller Forderungen angeben (Summe), die Anzahl der Gläubiger und auf dem Formblatt unterschreiben und auf die Anlage (Excel Ausdruck) verweisen. Wichtig: Keinen Gläubiger mehrmals nennen, auch wenn unterschiedliche Geschäftszeichen oder unterschiedliche Verträge, das muss pro Gläubiger zu einer Summe zusammengefaßt werden, zumindest habe ich vom Insolvenzgericht ein Schreiben erhalten mein Verzeichnis dahingehend nachzubessern.

Neben den Gläubigern musst Du auch sämtliche Vermögenswerte auflisten, hier sind insbesondere Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Kautionen, Grundstücke, Wohneigentum (insbesondere Mietkautionen auch für private Mietverträge, wird gern vergessen), eventuell noch vorhandene Geschäftsausstattung usw. angeben.

Wichtig ist auch die Frage nach eventuell bestehenden Sicherungen an den Vermögensgegenständen, also Abtretungen von Versicherungen, Hypothek auf Haus, Abtretung der Mietkaution als Kaution, Lohn- und Gehaltsabtretungen (die auch schon etliche Zeit zurückliegen können). Wenn Du Dir nicht sicher bist, schreib lieber mal "Angabe nach bestem Wissen und Gewissen" dazu. Wenn Du da JA ankreuzt mußt Du nähere Angaben dazu bei den Sicherungsrechten machen.

Wichtig ist neben Insolvenzantrag auch Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten zu stellen. Bei der Frage ob Vermögen für die Verfahrenskosten vorhanden ist, habe ich angegeben "Voraussichtlich nein, Frage kann nicht beantwortet werden da die Höhe der Verfahrenskosten nicht bekannt ist." Mit solch einer Formulierung können Sie Dir auch keinen Strick daraus drehen, falls doch Vermögen vorhanden sein sollte. Wichtig ist eben alle Vermögens- und Schuldverhältnisse offenzulegen.

Wahrscheinlich wird aufgrund der Höhe der Schulden sogar ein Gutachter vom Gericht beauftragt. Der wird dann die genaue Vermögenslage durch Nachfragen ermitteln. Muss nicht sein, halte ich aber für wahrscheinlich insbesondere wenn Unklarheiten über die Entstehung und Rechtmäßigkeit der Forderung bestehen. Die Richter verlassen sich da gern mal auf das Urteil eines Gutachters.

Zu der Frage nach dem anderen (Privat-)Insolvenzverfahren kann ich Dir nicht viel sagen. Wenn Ihr in einer BG lebt, wäre es hilfreich ein vorhandenes Konto ggf. in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umzuwandeln und den pfändbaren Betrag heraufsetzen zu lassen. Da dürfte der Bescheid der ARGE über die BG ausreichen. Sollte sich die Bank damit nicht zufrieden geben, kann man zur Rechtsantragstelle des zuständigen Vollstreckungsgerichts gehen, Rechtsgrundlage ist hier §850k Abs.4 ZPO.

Falls ein Gutachter eingesetzt wird, kann so eine Gutachtenphase recht lang dauern. Bei mir wars 1 Jahr von Antragstellung bis Eröffnung.  :wink:
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2010, 17:52:14 von tomwr »
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Pauli

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Re: Privates Insolvenz verfahren
« Antwort #18 am: 05. Dezember 2010, 13:57:25 »

Ich schließe mich tomwr an!
Mein Regelinsolvenzverfahren habe ich auch alleine beantragt!
Zusätzlich zu den Antragsformularen im Internet findet sich zu jedem Formular
auch eine Ausfüllhilfe!
Ich denke, jeder der selbständig war/ist kann mit diesen Formularen umgehen.
Die Liste für die Gläubiger hat in meinem Antrag nicht ausgereicht, also habe ich eine Excel-Tabelle
dazugelegt und zusatzlich eine Tabelle für die Vollstreckungsbescheide!
Der Antrag ist ohne nachfragen problemlos durchgegangen.
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