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Autor Thema: privatinsolvenz  (Gelesen 1913 mal)

wandy

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privatinsolvenz
« am: 13. Oktober 2009, 13:47:45 »

hallo alle bei sammen!
vielleicht kann mir einer helfen,ich hoffe es. wir sind jetzt etwas über 3 jahre in der insolvenz,und im moment gehen die uns richtig an die wäsche.
mein mann und ich haben zusammen im monat evtl knapp 300 € zum leben wenn überhaupt.
jetzt hat der steuerberater von unseren chef falsch gepfändet , so das wir jetzt neue schulden von 700 € haben. super toll :fuchsteufelswild:
meine frage ist jetzt, wenn mein mann in seinem job nur noch als teilzeit arbeitet und ich statt auf 400 basis auch auf teilzeit gehe, können die meinen mann zwingen sich eine andere arbeit zu suchen???

nebenbei noch, es ist nicht so das wir unsere schulden nicht zahlen wollen,aber die nehmen uns soviel weg das ich oft nicht weiß wie ich unsere laufenden kosten zahlen soll miete strom gez und und das was halt so jeden monat anliegt.
wäre supi wenn einer eine antwort weiß

lg die wandy
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Paula41

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Re: privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 13. Oktober 2009, 14:17:51 »

Hallo,

wenn Ihre Abtretung falsch berechnet wurde, ist das nicht Ihr Problem.

Ansonsten, Sie haben, wenn Sie beide ein Insolvenzverfahren durchlaufen, Obliegenheiten. Eine davon ist, jede zumutbare Arbeit anzunehmen um Ihren Gläubigern wenigstens eine teilweise Befriedigung zu verschaffen. Falls Sie z.Z. keine unterhaltsberechtigte Person bei Ihrem Mann sind, könnte eine Erhöhung der Stundenzahl auch eine Verbesserung der Haushaltsbilanz bringen. Ich gebe zu, dass es andernfalls wirtschaftlicher Unsinn wäre. Warum bei Frauen die Erwerbsobliegenheiten anders gesehen werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber wenn Sie keine Kinder haben, könnte der Treuhänder auch bei Ihnen Nachweise fordern, dass Sie sich um eine andere Tätigkeit bemühen.

mfg
Paula41
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wandy

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Re: privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 13. Oktober 2009, 16:04:30 »

danke für die schnelle antwort.

eins habe ich nur nicht ganz verstanden,also wenn der steuerberater in unseren fall nicht die richtigen pfändbaren beträge pfändet,kann der th uns dieses nicht neu anlasten?

weil es nicht nur die 700€ sind,es sind gesamt 2100€ die man uns zuwenig gepfändet hat,über monate hinweg.
die 700 sind jetzt neu dazu gekommen.

die ersten 2 jahre unserer insolvenz hat die bank die pfändungen erhalten und ab den 2ten jahr bekommt der th es.
der steuerberater hat weiterhin so gepfändet und nun vordert der th das ganze was man uns zuwenig genommen hat zurück.
dieses machen wir zuzeit mit 60€ monatlich plus das was sie uns noch pfänden.
wäre toll nochmal so schnell eine antwort zubekommen.
lg wandy
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paps

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Re: privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 13. Oktober 2009, 19:47:59 »

Grundsätzlich haben Sie beide doch ein Pfändungsfreies Haushaltseinkommen von mindesten 1.390,- (990,- + 400)
Bei Ihnen wäre nichts pfändbar.
Bei Ihrem Mann sind Sie als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen.
So dass sich sein Pfändungsfreibetrag auf 1.360,- erhöht.
Wäre schon ein Haushaltsnetto von 1760,-

Was gibt es da falsch zu berechnen?

Wer hat den Pfändungsbetrag, der nachgezahlt werden soll, festgelegt?

Wer hat welches Nettoeinkommen?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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wandy

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Re: privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 13. Oktober 2009, 22:04:54 »

mein mann hat ca 1700 und ich 380. ( bei meinen mann schwankt es immer )das wir nach zahlen solln kommt vom th.
was nur dumm ist, ist das die nichts berücksichtigen wie miete und so...

was wäre denn wenn ich nur noch auf 160 € angemeldet wäre, bin ich dann voll zu berücksichtigen? weil ich gesundheitlich etwas eingeschränkt bin und kann diese arbeit nicht so oft verrichten. (kraftfahrerin krankheit )
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paps

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Re: privatinsolvenz
« Antwort #5 am: 14. Oktober 2009, 00:01:33 »

So, also 1700,- bei Ihrem Mann. wären monatlich um die 170,- abzuführen.
Das hat der Steuerberater nicht hinbekommen?
Mit Ihrem Einkommen sind Sie auf jeden Fall als Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen.
Eine andere Entscheidung kann nur das Gericht treffen und nicht der TH.
Wissen sollten Sie, dass der BGH sich an Grundsicherungsbedarf+50% als minimale Einkommensgrenze orientiert.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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