Vielen Dank für die bereits gegebenen Antworten !
Es ist tatsächlich so,das es einen Abtretungsgläubiger gibt der gegenwärtig den Pfändungsbetrag erhält.
Der derzeit pfändende Gläubiger hat keinen Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO gestellt .
Die Privatinsolvenz wird diesen Monat bei Gericht eingereicht werden,nachdem der Vergleich gescheitert ist.
Es wäre mir schon ganz wichtig erfahren zu können mit welcher künftigen Belastung zu rechnen ist.
Das schlimme an der Sache ist das wir eine Versicherung für den Fall abgeschlossen haben,sollte es zu einer Erwerbsunfähigkeit kommen.
Diese Versicherung ,für welche wir 5000,DM bezahlt haben (Citybank) lehnte jede Leistung ab da eine Vorerkrankung vorgelegen hätte.
So ist das wohl wenn das "kleingedruckte " nicht richtig gelesen wurde,gleichwohl mdl. alles offen gelegt worden ist.
Die Forderungen stammen aus einer Bürgschaft ab welche meine Frau vor Jahren gegeben hat und nun zur Wirkung kommen.
Es gab nur zwei Gläubiger,es sind drei geworden nachdem der Gesetzgeber beschlossen hat das auch die Renten anteilig zu versteuern sind !
Ich vergaß zu erwähnen das ich selbstverständlich auch ins Insolvenzverfahren gehen musste,inzwischen mit Restschuldbefreiung geendet hat,
aber auch dort niemals meine Ehefrau wegen § 850c Abs. 4 ZPO zu Zahlungen aufgefordert worden ist.
Es kommt aber noch schlimmer,im vorigem Jahr ist bereits ein Privatinsolvenzverfahren für meine Frau eröffnet worden,
der beauftragte Rechtsanwalt aber die Restschuldbefreiung zurück gezogen hat,so das dieses Insolvenzverfahren trotz meines Einspruches dagegen
beendet worden ist.Wir haben einen anderen Rechtsanwalt beauftragen müssen welcher scheinbar auch nicht richtig weiß
wieviel uns nun gepfändet werden darf,traurig !
Es wäre wirklich schön,es würde uns etwas ruhiger machen,wenn diebezüglich eine noch konkretere Antwort gegeben werden könnte,
auch wenn es eine Tabelle zur Ermessenssache nicht gibt.
Ich konnte nur im Internet ermitteln das auf den Bezug von Hartz-IV abgestellt wird + 30-50 % Zuschlag um ,
sofern dieser Betrag überstiegen wird kein Unterhaltsberechtigter wäre.
Vielen Dank !