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Autor Thema: Privatinsolvenz die Zweite. Anfrage  (Gelesen 4999 mal)

Enttäuschter

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Privatinsolvenz die Zweite. Anfrage
« am: 25. Dezember 2018, 16:12:36 »


Hallo Allesamt!,

habe mal ne Frage zur einer bevorstehenden Privat-Inso meines Bruders.
Bin selbst nicht betroffen.

Mein Bruder hat bereits eine Privatinsolvenz von 2003- 2010 durchlaufen. Alles ohne Probleme!
Die Restschuldbefreiung wurde im Januar 2010 erteilt, meines Wissens ohne Versagensgründen bzw. Anfechtung durch Gläubiger.
Jedenfalls durfte er wieder  ab 2014 uneingeschränkt mit guter Schufa durchs Leben surfen.

Leider hat er mir nun "gestanden", dass er sich als Kaufsüchtig ansieht und wiederum gut Schulden angehäuft hat. Ab 01.2019 ist er wohl zahlungsunfähig, soweit ich das überblicke.
Also, die alte Leier.

Wohl oder übel versuche ich mit und für ihm Hilfe zu organisieren.
Leider kenne ich mich in der Materie nicht so gut aus.

Meine Frage:
Die Restschuldbefreiung im 1.Privatinsoverfahren  wurde in 01.2010 erteilt.
Wann kann ein "Wiederholungstäter" das 2.Privatinsoverfahren beantragen? Etwa in 01.2020? Oder später? Weiß jemand genaueres?
Ich weiß nur, dass er 10 Jahre Wartezeit zwischen Erteilung RSB und 2. Privatinsoverfahren zurücklegen muss, nur wie wird das berechnet?

Ich bitte um Antwort und sage schon mal Danke! Bitte keine hämischen Kommentare.
]
Gespeichert
 

KarlPaul

Antw:Privatinsolvenz die Zweite. Anfrage
« Antwort #1 am: 25. Dezember 2018, 16:41:22 »

§ 287a InsO

10 Jahre nach der Erteilung der RSB kann ein erneuter Antrag gestellt werden.

Also Januar 2020 bei Deinem Bruder.
Gespeichert
 
 

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