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Autor Thema: Privatinsolvenz eröffnet - aber kein P-Konto  (Gelesen 2181 mal)

deeres11

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Privatinsolvenz eröffnet - aber kein P-Konto
« am: 11. Mai 2013, 08:15:06 »

hallo,

so richtig bin ich beim suchen nicht schlau geworden, daher meine Frage.

Gestern kam der Eröffnungsbeschluss. Diesen bekam natürlich auch die Bank, die sofort das Konto eingefroren hat, bzw. kündigen will.
Mit der Kündigung gibt sie uns noch Zeit bis Dienstag.
Bis dahin soll der TH das Konto freigeben.

Ich habe kein P-Konto, da es bisher nicht zwingend notwendig war. Da der Gehaltseingang weit über der normalen Freigrenze liegt, hat das Amtsgericht eine Anpassung auf Lohnpfändungstabelle immer abgewiesen mit der Begründung: *Kommen sie, wenn eine Pfändung vorliegt* Also haben wir gedacht, das mache ich dann alles wenn eine Pfändung vorliegt oder droht...

Wie sind da die Erfahrungen? Wird der TH das Konto freigeben?
Das eingehende Gehalt ist bereits auf die Freigrenze Lohnpfändungstabelle herunter gepfändet, dem TH liegen alle Kontoauszüge des letzten halben Jahres seit 4 Wochen vor.
Bisher gab es nur einen Termin mit einer Mitarbeiterin.

Natürlich drängt die Zeit, da am Mittwoch Gehalt eingeht und dieses dringend gebraucht wird. Außerdem geht mit dem Gehalt auch Kindergeld ein, welches schnellstmöglich an ein nicht mehr im Haushalt lebendes Kind weiter gezahlt werden muss.

Gibt es hier noch einige Schuldner ohne P-Koto? Wie waren eure Erfahrungen?
Was passiert mit dem Geldeingang, wenn der TH nicht schnell reagiert?
Und ist ein P-Konto überhaupt zwingend notwendig in einer Insolvenz?

Danke und viele Grüße
« Letzte Änderung: 11. Mai 2013, 09:26:49 von deeres11 »
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Der_Alte

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Re: Privatinsolvenz eröffnet - aber kein P-Konto
« Antwort #1 am: 11. Mai 2013, 10:16:14 »

Wenn der TH das Konto freigibt, braucht man kein P-Konto.

Schicken Sie dem TH das Schreiben der Bank mit der Bitte um Freigabe.
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sinagirl

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Re: Privatinsolvenz eröffnet - aber kein P-Konto
« Antwort #2 am: 11. Mai 2013, 12:02:15 »

In ein eröffneten Insolvenzverfhren braucht man kein P-Konto mehr. Gläubiger haben Pfändungsverbot.
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deeres11

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Re: Privatinsolvenz eröffnet - aber kein P-Konto
« Antwort #3 am: 11. Mai 2013, 12:54:23 »

Hallo ,

könnte es denn Probleme mit dem TH geben? Könnte er die Freigabe ablehnen oder herauszögern?

Viele Grüße,

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Insokalle

Re: Privatinsolvenz eröffnet - aber kein P-Konto
« Antwort #4 am: 11. Mai 2013, 16:17:43 »

Im eröffneten Insolvenzverfahren gehört jegliches Guthaben auf einem normalen Konto zur Masse. Deswegen gibt es meiner Meinung nach für einen Schuldner nur die Alternativen Freigabe eines normalen Kontos durch den TH oder P-Konto.

Ein TH kann die Freigabe ablehnen. Der Regelfall ist das aber nicht. Einen ähnlichen Fall gab es hier vor wenigen Monaten. Rufen Sie gleich am Montag den TH an und bitten Sie schnellstmöglich um Freigabe des Kontos, weil gesperrt und kein Geld für Essen, Miete, Strom usw. zur Verfügung steht.
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