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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz - Firmenwagen - Geldwerter Vorteil - Pfändbarer Betrag  (Gelesen 7900 mal)

NoKash007

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Hallo,

also erstmal zum Sachverhalt:

Momentan verdiene ich 3800 euro Brutto im Monat und habe einen Firmenwagen im Wert von ca. 30000 euro.

Mit den Kilometern zur Arbeit generiert sich so ein Geldwerter Vorteil von 810 euro im Monat. Ich bin

verheiratet und habe zwei Kinder. Mein Insolvenzverwalter bekommt also ca. 150 € im Monat.

Nun die Frage:

Ich muss mir bald einen neuen Firmenwagen konfigurieren und weiss nicht inwieweit mein

Insolvenzverwalter darauf Einfluß hat da sich ja der Preis, durch den geldwerten Vorteil, auch auf das

pfändbare Netto auswirkt...

Als ich den jetzigen Einsteigerwagen bekommen habe, hat er überhaupt nicht nachgehakt was den Preis des

Wagens betrifft. Ich muss allerdings dazu sagen dass ich direkten Einfluß auf den Endpreis des Wagens habe.

Ich kann zwischen 20.000 und 60.000 euro für das neue Fahrzeug ausgeben.

Kann mir der Insolvenzverwalter vorschreiben wieviel Geld ich für den Wagen ausgeben darf bzw. kann er

sagen dass ich den billigsten nehmen muss?

Um nicht unverschämt zu sein habe ich eine Mittelkasse-Kombi, einer nicht Luxusmarke, im Wert von 40.000

euro im Auge.

Wäre toll wenn mir jemand etwas dazu könnte.

Vielen Dank!  :cheesy:






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Insokalle


Wenn der TH es vorschreiben könnte, würde er nicht den billigsten sondern den teuersten nehmen, weil dadurch der geldwerte Vorteil und der Nettolohn und damit auch das pfändbare Einkommen höher wäre. Rechnen Sie es mal durch.
Meiner Meinung nach kann der TH den Preis des Dienstwagens aber nicht vorschreiben.
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NoKash007

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Wenn der TH es vorschreiben könnte, würde er nicht den billigsten sondern den teuersten nehmen, weil dadurch der geldwerte Vorteil und der Nettolohn und damit auch das pfändbare Einkommen höher wäre. Rechnen Sie es mal durch.
Meiner Meinung nach kann der TH den Preis des Dienstwagens aber nicht vorschreiben.

Versteh ich nicht... Wenn der Firmenwagen mehr kostet habe ich einen höheren geldwerten Vorteil und dadurch weniger netto. also auch weniger zum pfänden...
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waldi


Gedankenfehler:
Der geldwerte Vorteil zählt ebenfalls zum pfändungspflichtigen Einkommen.
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NoKash007

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Jetzt bin ich baff!  :shock:

Wie wird das dann berechnet?
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Der_Alte

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Suchen Sie mal im Forum danach, es ist schon vielfach dieses Thema ausführlich behandelt worden.
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communicator


Die Rechnung ist ganz einfach, je teurer der Firmenwagen, desto weniger bekommst Du Netto ausgezahlt.
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Paula41

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Hallo,

wenn ich die Daten mal durch einen Brutto-Netto-Rechner jage, sieht es so aus, als wenn der geldwerte Vorteil bei der Pfändung nicht berücksichtigt wird.

Vielleicht fährt er in Zukunft lieber Fahrrad.

mfg
Paula41
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Der_Alte

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Man muss erst das richtige Netto ausrechnen und dann den geldwerten Vorteil wieder auf den Prändungsrechner addieren.

Beispiel: 2600 € brutto mit Firmenwagen (500 € geldwerter Vorteil) ergibt ein Netto (Steuerklasse 1, keine Kinder) von 1409 €.
Gepfändet wird aus 1909 € (1409 € Nettoeinkommen und 500 € Firmenwagen), das sind ohne Unterhaltsberechtigte 609 €. Damit zahlt der Arbeitgeber noch 800 € aus, denn die Pfändung erfolgt vom auszuzahlenden Netto.
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NoKash007

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Man muss erst das richtige Netto ausrechnen und dann den geldwerten Vorteil wieder auf den Prändungsrechner addieren.

Beispiel: 2600 € brutto mit Firmenwagen (500 € geldwerter Vorteil) ergibt ein Netto (Steuerklasse 1, keine Kinder) von 1409 €.
Gepfändet wird aus 1909 € (1409 € Nettoeinkommen und 500 € Firmenwagen), das sind ohne Unterhaltsberechtigte 609 €. Damit zahlt der Arbeitgeber noch 800 € aus, denn die Pfändung erfolgt vom auszuzahlenden Netto.

Danke für diese Antwort!

Wenn ich das jetzt nach dem oben genannten ausrechne komme ich auf einen viel höheren pfändbaren Betrag...  :shock:
Mein Insolvenzverwalter berechnet seit über einem halben Jahr nicht den Firmenwagen in den pfändbaren Betrag hinein!!! WARUM?
Er müsste das doch wissen. Er hat meinen Arbeitsvertrag vorliegen indem ganz klar steht dass ich einen Firmenwagen bekomme (mittlerweile habe). Ich habe ihm Anfangs zusätzlich nochmals schriftlich mitgeteilt dass ich einen Firmenwagen bekommme UND er sieht doch jeden Monat den Geldwerten Vorteil auf den Lohnabrechungen...Er sieht ja schliesslich auch den VWL Beitrag (seit drei Monaten) auf der Lohnabrechung den er auf das Netto mit aufrechnet und daraus den pfändbaren Betrag berechnet.

Was passiert wenn dem Insolvenzverwalter sein vermutlicher Fehler auffällt? Kann er dann rückwirkend alles nachfordern oder ist es vielleicht
gar kein Fehler, denn ich habe auch drei unterhaltspflichtige Personen zu versorgen?!?! Diese berücksichtigt er aber korrekt jedes Mal nach Tabelle.

Natürlich haben wir uns nach einem halben Jahr an einen gewissen Standard gewöhnt. Ist es rechtens jetzt anzufangen, aufgrund seines eventuellen Fehlers, viel mehr zu verlangen? Schliesslich haben wir auch unsere laufenden Kosten nach unserem verfügbaren Geld angespasst!

Nimmt der Insolvenzverwalter den Geldwerten Vorteil vom Firmenwagen direkt, also nur die 1%, oder nimmt er den gesamten Geldwerten
Vorteil inklusive des Geldwerten Vorteils der Kilometer zur Arbeitsstätte zur Berechnung des pfändbaren Betrages???


Kann mir das jemand :bitte: beantworten?



DANKE!  :wink:

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communicator


Den pfändbaren Betrag berechnet in der Regel der Arbeitgeber, bzw. sein Steuerberater der die Lohnabrechnungen macht und führt diesen auch ab.

Der Arbeitgeber ist es auch, der für die korrekte Berechnung rechtlich veranwortlich ist.
Berechnet er falsch, und der TH kommt dahinter, muss der Arbeitgeber nachzahlen.

Ich würde daher erst mal den Arbeitgeber fragen, wie der abzuführende Betrag zustande kommt.

Dies ist auch der Grund, wiso sich Arbeitgeber oft dagegen sträuben, den pfänbaren Anteil zu berechnen, es ist nicht die Mehrarbeit, sondern die rechtliche Verantwortung die sie dabei übernehmen.
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Nixmehrda

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Sehe den gesamten geldwerten Vorteil als pfändbares Einkommen.
Mein Lohnrechner ermittelt bei 3.800 € brutto
                                 810 € geldwerter Vorteil
mit Steuerklasse III und 2 Kindern ohne Kirchensteuerpflicht
ein netto von                  2.637,55 € aus
dazu kämen dann die              810,00 €
macht in Summe dann            3.447,55 € Nettoeinkommen zur Pfändung
Laut Tabelle bei 3 Unterhaltspersonen beträgt die
Pfändung dann                    390,73 € aus dem netto bis 3154,15 €
und 100 % des Betrags darüber    293,40 €
Gesamtpfändung:                  684,13 €
Es verbleiben real netto       1.953,42 €

Richtig oder falsch gerechnet, was sagen die Experten?

Stellt Euch darauf ein das der bisher nicht gezahlte Pfändungsbetrag eingefordert werden kann.

Bekommt der TH die monatliche Lohnrechnung?
Führt der Arbeitgeber direkt ab?
                     
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Nixmehrda

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Admin: bitte hier löschen
« Letzte Änderung: 31. Mai 2013, 22:30:39 von Nixmehrda »
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NoKash007

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Sehe den gesamten geldwerten Vorteil als pfändbares Einkommen.
Mein Lohnrechner ermittelt bei 3.800 € brutto
                                 810 € geldwerter Vorteil
mit Steuerklasse III und 2 Kindern ohne Kirchensteuerpflicht
ein netto von                  2.637,55 € aus
dazu kämen dann die              810,00 €
macht in Summe dann            3.447,55 € Nettoeinkommen zur Pfändung
Laut Tabelle bei 3 Unterhaltspersonen beträgt die
Pfändung dann                    390,73 € aus dem netto bis 3154,15 €
und 100 % des Betrags darüber    293,40 €
Gesamtpfändung:                  684,13 €
Es verbleiben real netto       1.953,42 €

Richtig oder falsch gerechnet, was sagen die Experten?

Stellt Euch darauf ein das der bisher nicht gezahlte Pfändungsbetrag eingefordert werden kann.

Bekommt der TH die monatliche Lohnrechnung?
Führt der Arbeitgeber direkt ab?
                     

Vielen Dank für die Antwort!

Das hört sich logisch an... und ist gleichzeitg sehr erschreckend  :shock:

Der Treuhänder bekommt jeden Monat die Lohnabrechnung...
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Nixmehrda

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Ja der "geldwerte Vorteil", der schon jedem normalen Angestellten die Lohnrechnung verhagelt, der schlägt bei Insolvenz richtig zu.
Besonders schlägt ja der Anteil der für den Arbeitsweg genommen
werden muss zu.
Ich kenne natürlich nicht Deine arbeitsvertraglichen Randbedingungen
und ob man Dinge sinnvoll ändern kann.
Ich bin jetzt mit einem billigen Privatwagen unterwegs bin und kann die dienstliche Kilometer als Spesen abrechnen.

Wenn der TH jeden Monat die Lohnabrechnung bekommt dann sollte es unmöglich sein das daraus noch ein RSB Versagungsantrag gebaut werden kann.
Dann ist es sogar die Frage ob der TH dafür gegenüber den Gläubigern haftet?
Aber das ist dann die hohe juristische Insolvensschule hier.
 

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NoKash007

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Wenn der TH jeden Monat die Lohnabrechnung bekommt dann sollte es unmöglich sein das daraus noch ein RSB Versagungsantrag gebaut werden kann.
Dann ist es sogar die Frage ob der TH dafür gegenüber den Gläubigern haftet?
Aber das ist dann die hohe juristische Insolvensschule hier.

Habe mich gestern beim Anwalt informiert:

Alsooooo:

Da ich ihm alle zu liefernden Informationen gebracht habe HAFTET der TH selbst für seine Fehler. Nachfordern darf er nichts!

Wenn ich jetzt umziehen würde, in eine viel teurere Wohnung, da wir uns an das "viele" Geld gewöhnt haben dürfte er dann nicht mehr anfangen den GV mit einzubeziehen da er unseren Lebensstandard "gefährden" würde...


Was ich jetzt mit dem Auto mache weiss ich noch nicht...


Danke für die Infos. Gruß :biggrin: :biggrin:


Wer noch Fragen hat... ;)
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Insokalle


Zitat
Nachfordern darf er nichts!

Darauf würde ich mich nicht verlassen. Diese Problematik hatten wir kürzlich schon einmal.
In einem BGH-Beschluss wird angedeutet, dass eine Zahlungspflicht des Schuldners bestehen könnte. Der Normalfall dürfte genau das sein. Anstatt Spitz auf Knopf die zur Verfügung stehende Kohle auszugeben, würde ich eher einige stille Reserven anlegen.
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NoKash007

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Zitat
Nachfordern darf er nichts!

Darauf würde ich mich nicht verlassen. Diese Problematik hatten wir kürzlich schon einmal.
In einem BGH-Beschluss wird angedeutet, dass eine Zahlungspflicht des Schuldners bestehen könnte. Der Normalfall dürfte genau das sein. Anstatt Spitz auf Knopf die zur Verfügung stehende Kohle auszugeben, würde ich eher einige stille Reserven anlegen.

Hab ja nie behauptet dass wir die Kohle verjubeln ;-) Aber danke für den Tipp!
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