Hallo liebe Forumsmitglieder,
bin, wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe, in der Vorinsolvenzphase, aussergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan wird gerade von meiner Schuldnerberatung erstellt, wird wohl scheitern, danach Insolvenz
Habe auch schon sehr viele nützliche Infos hier im Forum gelesen, aber trotzdem noch 2 Fragen:
Bin im Aussendienst beschäftigt, habe von meinem Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt bekommen, der über die 1% Regelung versteuert wird, d.h. 1% vom Auto-Listenpreis wird meinem Bruttogehalt aufgeschlagen und anschliessend vom Netto abgezogen.
Wie verhält es sich, wenn demnächst beim Arbeitgeber gepfändet wird? (keiner meiner Gläubiger wird wohl brav warten, bis ich in der Insolvenz bin)
Muß ich die 1% für den Dienstwagen dann komplett von dem mir übrigbegliebenen Pfändungsfreien Teil meines Gehalts bezahlen?
Oder gibt es Möglichkeiten mir etwas auf die Pfändungsfreigrenze anrechnen zu lassen, da ich ja den Wagen zur Ausübung meines Jobs zwingend brauche?
Mal schlicht gesagt, kein Auto - kein Job - kein Geld (oder weniger) - dadurch weniger oder gar kein Geld für die Gläubiger, da nichts mehr pfändbar ist.
Das kann doch auch nicht im Sinne des Erfinders sein, wird man doch angehalten, möglist seinen Job auszuführen/ zu behalten, damit die Gläubiger möglichst optimal befriedigt werden.
Der nächste Punkt ist, daß ich seit 2005 zusätzlich zur gesetzlichen ,eine private Zusatzversicherung (für Krankenhaus, Zähne, Brille) laufen habe, die mich monatlich 58 Euro kostet.
Wie sieht es da aus? Muß ich die, ab Insolvenzbeginn auch komplett von meinem nicht pfändbaren Anteil bezahlen, oder erhöht sich dadurch die Pfändungsfreigrenze?
Was ist, wenn ich Leistungen aus der Versicherung in Anspruch nehmen muß, weil sie medizinisch notwendig sind, z.B. Zuschuß für Zahnersatz, Brille etc?
Gilt dies bereits als "Vermögen" und muß an den TH abgeführt werden? Wäre ja etwas bizzar, wo bliebe denn dann der Sinn einer Versicherung?
Ich glaube, das ganze Thema - Geldzuwendung aus einer Versicherung (welche auch immer) ist recht schwierig. Denn wenn pauschal immer alles während der nächsten Jahre abgeführt werden muß, man seine Versicherungen aber vom nichtpfändbaren Teil bezahlen soll, das ist schon irgendwie pervers...
Wie sieht es bei Euch so aus zum Thema "Versicherungen" und "Auto"
Abschliessend möchte ich noch sagen, daß ich natürlich für die von mir durch meine Spielsucht verursachten Schulden geradestehen muß und will und ich die Insolvenz als Chance sehe, irgendwann wieder "frei" zu sein.
Aber auf der anderen Seite mach ich mir natürlich Gedanken, womit ich so alles Rechnen muß in der Insolvenz und möchte vorbereitet sein.
Nunja, hoffe auf zahlreiche Infos, Danke