ich habe dieses jahr eine privatinsolvenz beantragt, diese wurde vor einigen monaten eröffnet.
es wurde mir von gerichtsseite eine insolvenzverwalterin zugeteilt mit der ich mich auch einmal bisher getroffen hatte, um meine gläubiger anzugeben, arbeitsvertrag und diverse formulare vorzulegen.
für das jahr 2008 habe ich nun eine steuerrückerstattung auf mein konto (bzw. das meines freundes) erhalten
(ich selbst habe schon seit längerem kein konto mehr, da ich angst hatte, vor eröffnung der privaten insolvenz das mir das konto gepfändet wird)
nun habe ich eine dringende frage muss ich die steuerrückerstattung in die insolvenzmasse geben? selbst wenn ja, was passiert wenn ich dieses geld nicht mehr habe, da ich es ausgegeben habe für weihnachtsgeschenke, frisör, etc..
darf man mir das wegnehmen und was geschieht eben jetzt da es nicht mehr da ist?
eine benachrichtigung seitens amtsgericht über die restschuldbefreiung habe ich bisher nicht erhalten auch bin ich mir gerade super unschlüssig ob ich jetzt in der wohlverhaltensphase bin?!!
vielleicht kann mir hier jemand helfen. meine insolvenzverwalterin ist nicht wirklich gerade die netteste person.
vielen dank schon einmal!
Es gilt immer das 12. katholische Gebot: laß dich ned erwischen oder auf gut Bairisch "wos i ned woaß, mocht mi ned hoaß"
Hier gilt für alle: LSt-JA immer 3 Monate VOR ERöffnung des Ins.Verfahrens, oder erst wenn die Wohlverhaltensphase anfängt und in allen Fällen dem Fiskus ein anderes Konto angeben mit dem selben Nachnamen (Vater, Bruder etc.).
Als Single kann man den LSt-JA bis zu 4 Jahre nachträglich machen.
Immer dran denken: zwischen Recht + Gerechtigkeit gibt es einen Unterschied und zwischen "beichten-müssen" und tatsächlich "beichten" auch! Nur die Dummen spielen nach den Regeln der anderen. Wer schlau ist, sollte strategisch progressiv planen und alle Registrer ziehen, um seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. Hierzu rate ich jedem, der akad. gebildet ist und nen Job ausübt, der weltweit nachgefragt ist, nach Beginn der Wohlverhaltensphase sich nen Job im Ausland zu suchen und sich dort von der Restschuld "freischwimmen". Wie das geht, sollte sich jeder denken können, der das juristische Prozedere der Insolvenz durchschauen kann.
Letztendlich ist es doch so, daß der Deutsche Staat Leute wie Zumwinkel freiläßt, obwohl sie mehr Schaden angerichtet haben, als alle Privatinsolvenzler zusammen. Daher ist es legitim, wenn man ins Ausland geht und mit Trick17 nix mehr zurückzahlt.