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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz und Gehalt Ehepartner  (Gelesen 8532 mal)

Hotte16

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Privatinsolvenz und Gehalt Ehepartner
« am: 02. Juli 2007, 15:22:40 »

Hallo,

meine Frau wird Insolvenz beantragen müssen, ... dazu hat sie sich an eine Anwältin
gewandt. Meine Frau ist Rentner (Schwerbehindert) und liegt knapp unter der Pfändungsgrenze.
Auf einen Vergleich wollten die meisten Gläubiger sich nicht einlassen. Wir haben einen Ehevertrag,
also Gütertrennung. Die Schulden meiner Frau sind zum großen Teil vor unserer Ehe und ohne mein
Wissen entstanden. Nun meint die Anwältin, das ich meiner Frau Unterhaltspflichtig bin, und ein Insolvenzverwalter mein
Gehalt mit anrechnen könnte / würde.  Gibt es sowas ??? Wie sehen da Eure Erfahrungen aus ???

Gruß
Hotte
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Feuerwald

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Re: Privatinsolvenz und Gehalt Ehepartner
« Antwort #1 am: 02. Juli 2007, 17:11:25 »

„und ein Insolvenzverwalter mein Gehalt mit anrechnen könnte / würde.  Gibt es sowas ??? Wie sehen da Eure Erfahrungen aus ???“

Nein, das denke ich nicht. Es gibt allenfalls einen sog. Taschengeldanspruch, der unter bestimmten Voraussetzungen ggf. pfändbar wäre. Da der Ehepartner aber eigene Einkünfte hat (Rente), entfällt dieser Anspruch. Da droht m.E. absolut nichts.

Gruss
Feuerwald



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Hotte16

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Re: Privatinsolvenz und Gehalt Ehepartner
« Antwort #2 am: 03. Juli 2007, 08:01:50 »

Hallo Feuerwald,

vielen Dank für Deine Einschätzung. Jetzt muß ich das nur noch der Anwältin verklickern.

Wir wollen heute mit ihr die Insolvenz einleiten. Dazu würde mich noch folgender Sachverhalt interessieren:

Meine Frau liegt mit ihrer Invalidenrente genau an der Pfändungsgrenze. Sie hat auch keinerlei Besitz der pfändbar
wäre, ... vielleicht ihr 11 Jahre alter Kleinstwagen. Kann es passieren das für die Gläubiger nichts abfällt ?
Oder versucht der Insolvenzverwalter an der Pfändungsgrenze zu rütteln, da ich ja auch ein Gehalt habe und man
von gemeinsamer Haushaltskasse ausgehen kann ? Hier sei nochmal angemerkt das wir Gütertrennung vereinbart
haben.

Gruß
Hotte
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Feuerwald

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Re: Privatinsolvenz und Gehalt Ehepartner
« Antwort #3 am: 03. Juli 2007, 09:38:52 »

Die Anwältin sollte die Aussage, das Einkommend es nicht insolventen Ehepartners könne angerechnet werden, doch bitte einmal konkretisieren. Das ist so nicht möglich.

Das die Gläubiger nichts bekommen, nun Pech.

Der Treuhänder kann auch an der Pfändungsfreigrenze (§ 859c ZPO) nichts nach unten abändern. Allenfalls kann der Schuldner nach oben etwas ändern.

Das Einkommen des Ehepartners kann beim Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten jeodhc eine Rolle spielen.

Das Auto wäre massezugehörig. Es könnte jedoch aufgrund der Behinderung (?) auch unpfändbar sein. Ansonsten abwarten. Ggf. wäre noch ein Freikaufen aus der Masse möglich.

Gruss
Feuerwald
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Hotte16

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Re: Privatinsolvenz und Gehalt Ehepartner
« Antwort #4 am: 03. Juli 2007, 19:12:04 »

Hallo !

Nach einem Gespräch mit der Anwältin hat sich meine Frau nun für die Privatinsolvenz entschieden.
In den vergangenen Tagen ist allerdings schon ein Mahnbescheid gekommen. Wie lange dauert es bis
es zur Zwangsvollstreckung (z.B. Pfändung von Einrichtungsgegenstände) kommt ? Ich gehe mal davon
aus das sich der Termin nicht mehr mit der Insolvenz überschneiden wird (Aussetzung der Vollstreckung) ?

Wie kann ich das Auto meiner Frau noch vor der Zwangsvollstreckung retten (Wert ca. 800 Euro) ?
Könnte ich ihn als meinen Zweitwagen anmelden ?

Die Rente meiner Frau liegt an der Pfändungsgrenze. Falls sich während der Wohlverhaltensphase nun doch
ein kleines Guthaben einstellen (im Moment ca. 1500 Euro) sollte, wird dies gepfändet bzw. in welcher Höhe
darf sich auf dem Konto ein Guthaben bilden ? Oder ist es ratsam immer gegen  null Euro zu fahren ?

Gruß
Hotte
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