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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz und Sterbeversicherung  (Gelesen 4741 mal)

Pyrokar

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Privatinsolvenz und Sterbeversicherung
« am: 06. Oktober 2009, 11:42:16 »

Hallo alle zusammen!

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Es verhält sich wie folgt: Meine Eltern haben beide Privatinsolvenz angemeldet und stehen seit ein paar Wochen auch in Kontakt mit einem Anwalt, der als Treuhänder fungiert. Nun ist mein Vater vor wenigen Wochen verstorben. Vor seinem Tod hatte er eine Sterbeversicherung abgeschlossen, die sich auf 5.000 Euro beläuft und die an mich, seinen Sohn, nach seinem Tod ausgezahlt werden sollte. Die Beerdigung wurde davon schon bezahlt, der Restbetrag wurde meiner Mutter überwiesen, da die Bestatterin nur die Kontodaten meiner Mutter griffbereit hatte. Das Ganze war also ein Versehen, eigentlich hätte mir das Geld auf mein Konto überwiesen werden sollen.

Nun will der Treuhänder die restlichen 1.000 Euro behalten, obwohl wir noch die Grabgebühren und Beschriftung des Grabsteins davon zahlen müssen. Abgesehen davon stand in der Sterbeversicherung meines Vaters MEIN Name, d.h. dass ich der Empfänger der Versicherungssumme bin. Ich habe doch mit den Schulden meiner Eltern nichts am Hut, steht mir der Restbetrag dann nicht trotzdem zu? Wir können es uns nicht leisten, das Grab und die Beschriftung aus eigener Tasche zu zahlen...

Ich hoffe, ihr könnt mir Auskunft geben, wie sich das rechtlich verhält.
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paps

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Re: Privatinsolvenz und Sterbeversicherung
« Antwort #1 am: 06. Oktober 2009, 18:24:41 »

Wenn im Bezugsrecht sie benannt waren, dann hätte die Versicherung garnicht an den Bestatter leisten dürfen.
Das verbleibende Geld steht ihnen zu.

Sie sollten Sich über die versicherung einen Nachweis über das Bezugsrecht besorgen und gleichzeitig das bestattungsunternehman in Verzug setzen, da es nicht an eine dritte Peron mit befreiender Wirkung zahlen kann.

Grundsätzlich sollte aber der Versicherungsbetrag doch an das Bestattungsinstitut abgetreten sein, sonst hätte garnicht an dieses gezahlt werden können.

Leistungen aus einer Sterbeversicherung, die mit einen Bezugsrecht versehen sind, gehören auch nicht zum Erbe.

Sie sollten mit dem Nachweis der Versicherung an das Insogericht herantreten und die Auszahlung fordern.

Genauere Informationen zum Bezugsrecht können sie sich ganz einfach ergoogeln.

Ein Hinweis noch am Rande, sie sollten beide das Erbe ausschlagen und mit dem TH klären, wie es mit dem Insolvenzverfahren des Vaters weitergehen soll.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Scarlett

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Re: Privatinsolvenz und Sterbeversicherung
« Antwort #2 am: 06. Oktober 2009, 22:39:16 »

Gibt es vielleicht auch die Möglichkeit, dass der Bestatter, das Geld wegen Irrtum zurückfordert und dann an die benannte Person überweist.

Ist ja sein Fehler gewesen. Der ist ja irgendwie schon ziemlich chaotisch, das Geld einfach irgendwohin zu überweisen.
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Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
 

Pyrokar

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Re: Privatinsolvenz und Sterbeversicherung
« Antwort #3 am: 07. Oktober 2009, 09:06:06 »

Hm, das liegt nun schon zwei Wochen zurück, das mit der Überweisung. Kann der Bestatter das dann so einfach zurückbuchen lassen?

Aber das Geld wurde ja nun auch nicht "irgendwohin" überwiesen. Ist ja schließlich meine Mutter, und da die Bestatterin meine Bankverbindung nicht hatte und ich mich mit meiner Mutter gemeinsam um die Beerdigung gekümmert hatte, war das eigentlich schon okay so. Konnte ja niemand ahnen, dass der TH nun Anspruch auf Geld erhebt, was laut Versicherungsvertrag (da steht's halt auch schwarz auf weiß drauf) mir zusteht.
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Paula41

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Re: Privatinsolvenz und Sterbeversicherung
« Antwort #4 am: 07. Oktober 2009, 10:02:58 »

Hallo,

zurückbuchen kann man eine Überweisung nicht. Er muss es sich erstatten lassen.
Und es war eben nicht o.k. das Geld Ihrer Mutter zu überweisen, wenn Sie als Empfangsberechtigter im Vertrag standen.

Nochmal zu dem Erbe, wenn Sie nicht ausschlagen, erben Sie seine Schulden.

mfg
Paula41
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Pyrokar

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Re: Privatinsolvenz und Sterbeversicherung
« Antwort #5 am: 07. Oktober 2009, 18:29:36 »

Hallo!

Das Insolvenzverfahren läuft aber doch auf meine beiden Eltern, d.h. meine Mutter ist noch da, daher erbe ich doch nicht automatisch die Schulden meiner Eltern. Abgesehen davon ist das Verfahren ja schon im Gange, Treuhänder existiert schon und meine Mutter muss nun die sechs Jahre lang kein Vermögen anhäufen (was bei der Witwenrente eh nicht der Fall sein wird). Von daher, wieso sollte etwas auf mich übergehen? Ich wurde auch bisher noch von keiner Institution (Gericht o.ä.) gefragt, ob ich ein Erbe antreten will oder nicht.

Klären Sie mich auf, wenn ich zu blauäugig an die Sache herangehe. Ich habe leider von solchen Dingen überhaupt keine Ahnung. :(
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Insokalle

Re: Privatinsolvenz und Sterbeversicherung
« Antwort #6 am: 07. Oktober 2009, 19:22:42 »

„Das Insolvenzverfahren läuft aber doch auf meine beiden Eltern“

Das gibt es nicht. Jeder hat sein eigenes Insolvenzverfahren, sein eigenes Aktenzeichen und seinen eigenen IV. Das Verfahren Ihrer Mutter läuft normal weiter.
Leider gibt es nahezu keine gesetzlichen Regelungen, was passiert, wenn ein Schuldner während des Verfahrens stirbt. Relativ sicher ist, dass ein noch lfd. Insolvenzverfahren als Nachlassinsolvenzverfahren fortgeführt wird.
Allerdings macht eine Restschuldbefreiung keinen Sinn mehr. Es wäre möglich, dass ein Versagungsantrag gestellt werden kann. Die Auswirkungen im einzelnen können Sie ggf. mit dem Insolvenzgericht erörtern. Es kann sein, dass es gewisse Unterschiede von Gericht zu Gericht gibt.

Vermutlich können sich die Erben auf die eingeschränkte Haftungsmöglichkeit berufen, aber das könnte auch risikoreich sein. Mit dem Ausschlagen des Erbes ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite, um nicht für die „geerbten“ Verbindlichkeiten aufkommen zu müssen. Sie werden i.d.R. nicht gefragt, ob Sie in Erbe annehmen wollen. Das müssen Sie jeder für sich entscheiden. Ich halte fachlichen Rat für angebracht.
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