Hallo Feuerwald! Danke für die schnelle Antwort. Zu den Punkten:
- muss beantragt werden (Vorschuss) und sollte unbedingt auf ein eigenes Konto der Mutter gehen.
Okay, darum werden wir uns kümmern. Fragt sich nur, ob uns die neue Bank für meine Mutter noch ein Konto anlegen lässt, wenn sie jetzt von der Privatinsolvenz erfährt.
- Erbe ausschlagen! Nicht nur die Mutter, sondern alle in der Erbfolge (nach Kenntnis)
Hm, "Erbe" ist nicht wirklich vorhanden, bis auf die paar Euro (ca. 500) auf dem momentan eingefrorenen Konto (da mein Vater ja verstorben ist und meine Mutter darauf noch keinen Zugriff hat, dank fehlender Vollmacht). Die Privatinsolvenz lief übrigens auf meine beiden Eltern, da das alte Konto, für das sie Insolvenz anmeldeten, auf beide Eheleute lief.
- Sind die (zwei?) Insolvenzverfahren breites erfönt?
Ist nur ein einziges, das ist bereits durch (haben von der alten Bank ein Schreiben bekommen, dass sie nun mehr keine Forderungen zu erwarten hätten)
- Ggf. prüfen, ob für die Zukunft ein Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II oder SGB XII für die Mutter besteht. Die Miete ist zwar zu hoch, aber für 6 Monate sollte das durchgehen. Danach muss man sehen. Dafür ist der Witwenrentenbescheid sicherlich erforderlich. Bis zur Auszahlung des Vorschuss oder der Rente kann dennoch ein Antrag vorsorglich für SGB II oder SGB XII gestellt werden, die treten in Vorleistung.
Darum werden wir uns kümmern. Das macht man beim Sozialamt, oder?
- Wie hoch sind die Verbindlichkeiten der Mutter? Können Sie ggf. helfen (bspw. einen Vergleich für die GL anbieten)? Wobei man sich das beid er zu erwartenden Rente ggf. auch schenken kann = TH kann eh nichts pfänden)
Na ja, ich könnte wohl finanziell aushelfen, aber macht das Sinn, jetzt noch was am bereits gewährten Insolvenzverfahren zu rütteln? Das ist doch mindestens genaus so (wenn nicht noch mehr) viel Papierkram und Lauferei wie uns jetzt schon erwartet.
- Gibt es eine LV ?
Nein, nur eine Sterbeversicherung, die für die Beerdigung draufgeht...