@ lilarosablau,
vergiss schlicht den Gerichtsvollzieher. Solange kein Gläubiger einen Titel hat kommt der weder angemeldet noch unangemeldet. Und im Insolvenzverfahren erst recht nicht.
Das Insolvenzverfahren ist Sache des Treuhänders. Der kommt angemeldet, wenn er überhaupt kommt - meiner hat mich zu sich ins Büro bestellt - und geht die Anmeldung durch und stellt einige Fragen, natürlich auch zu Deinen Vermögensgegenständen. Es ist auch anzugeben, welche Wertgegenstände in der letzten Zeit an nahe Verwandte verschenkt wurden. Wenn Gegenstände zu verwerten sind entscheidet das der Treuhänder und Du bist verpflichtet diese abzuliefern. Und der Treuhänder durchsucht dazu auch nicht die Wohnung, sondern verschafft sich allenfalls einen Überblick über die Lebensverhältnisse. Und da er, anders als ein Gerichtsvollzieer, die Gegenstände auf dem freien Markt verwerten muss, tut er sich noch schwerer damit, Dinge zu verwerten, die mehr Aufwand als Nutzen bringen.
Wenn zu diesem Zeitpunkt die Instrumente gerade zur Wartung beim Händler sind oder beim Unterricht vergessen wurden kann er auch nicht darüber stolpern.
Mach in Ruhe den Insolvenzantrag, schreib dann alle DeineVermögensgegenstände auf, leider hast Du in der Aufregung vergessen, dass ja die Kinder auch noch Dinge von Wert geschenkt bekommen haben. Schuldner sind in dieser Situation oftmals überfordert. Ist mir selbst passiert, als ich auf die Frage nach einem Kraftfahrzeug schlicht vergessen hatte, dass der Wagen meiner Tochter auf mich angemeldet war. Konnte ich im Nachhinein aufklären.
Damit sollte Ruhe sein. Wenn es doch rauskommt, berufe Dich auf die Aufgeregtheit und biete an, die Instruente aus der Masse zu kaufen. Der Treuhänder ist froh, weil er damit weniger Aufwand hat. Dann musst Du es zwar doppelt bezahlen, aber Dein Sohn wird damit nicht belastet. Aber warum sollte das bekannt werden?
Also, lass Dich von dem Gerede über den Gerichtsvollzieher nicht kirre machen, geh zum Anwalt, lass Dich beraten und das Insolvenzverfahren vorbereiten. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird kein Gläubiger nach Erhalt des Schreibens vom Antwalt überhaupt noch etwas machen, da die Aussicht des kommenden Insolvenzverfahren die Aktivitäten der Gläubiger in der Regel beruhigt. Dazu muss man auch wissen, dass alles, was ein Gläubiger in den letzten drei Monaten vor Insolvenzeröffnung im Wege der Pfändung erlangt hat, an den Treuhänder herausgeben muss.