Vor der Wohnungsöffnung braucht der Gerichtsvollzieher einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss (§§ 758 + 758a ZPO. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schuldner der Durchsuchung widersprochen hat oder mehrmals zu verschiedenen Zeiten nicht angetroffen wurde. Aus diesem Zusammenhang melden sich 99 von 100 GVs grundsätzlich vorher an. Die, die es nicht tun, haben als GV zuviel Zeit oder fahren gerne durch die Gegend
Also das halte ich ehrlich gesagt für kompletten Unsinn. Ich hatte mehrere GV von denen hat sich keiner angemeldet. Die kommen auf Verdacht oder gut Glück vorbei. Falls keiner zu Hause ist, hinterlassen sie eine Benachrichtigung mit der Aufforderung sich telefonisch zu melden und manchmal auch mit einem neuen Termin (zu dem man da sein sollte). Meldet man sich daraufhin nicht, beantragt der GV vermutlich nach 2 vergeblichen Besuchen einen Durchsuchungsbeschluss. Wird er auch formlos bekommen nach Dokumentation seiner bisherigen Besuche.
Zum Thema nicht reinlassen. Da macht man sich natürlich verdächtig. Es ist richtig, dass man nicht verpflichtet ist den GV reinzulassen und kann alle Fragen dazu auch im Hausflur zur Belustigung der Nachbarn beantworten. Dennoch kann er sich einen Durchsuchungsbeschluss beschaffen und die Wohnung anschließend gründlich unter die Lupe nehmen. Die können nämlich auch so oder so, je nachdem wie der Schuldner sich verhält.
Ich persönlich habe sehr gute Erfahrungen mit den GVs gemacht. Reinlassen, freundlich die Fragen beantworten, sein Protokoll ausfüllen lassen und gut ist. Kein einziger hat sich je meine Wohnung gründlich angesehen, geschweige denn irgendwo rumgeschnüffelt. Ist meiner Meinung nach die beste Taktik. Alles andere ist genauso sinnvoll wie die Verweigerung der Annahme von Einschreiben o.ä. - nämlich Bullshit.