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Autor Thema: Prozesskostenhilfe im Insol.v.  (Gelesen 1848 mal)

Pippalu

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Prozesskostenhilfe im Insol.v.
« am: 25. November 2011, 11:25:02 »

Hallo zusammen,

ich habe eine schnelle Frage.
Darf ich oder der Anwalt im laufenenden Verfahren Prozesskostenhilfe beantragen?
Es geht darum das ich einen Anwalt für die Scheidung brauche.
« Letzte Änderung: 25. November 2011, 11:35:30 von Pippalu »
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Schuldenheini

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Re: Prozesskostenhilfe im Insol.v.
« Antwort #1 am: 25. November 2011, 17:00:45 »

Natürlich kannst Du das.....oder der Anwalt
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Insokalle

Re: Prozesskostenhilfe im Insol.v.
« Antwort #2 am: 25. November 2011, 17:06:17 »

Klar, die Insolvenz steht der Pkh nicht entgegen.
Ob und wie sie bewilligt wird (Ratenzahlung), ist wieder eine andere Frage.
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Pippalu

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Re: Prozesskostenhilfe im Insol.v.
« Antwort #3 am: 28. November 2011, 08:26:17 »

Danke für die Antworten.

Also auch in der Eröffungspharse steht dem nichts entgegen?
Muss ich meinen Treuhänder darüber informieren?

Vielen Dank
« Letzte Änderung: 28. November 2011, 12:03:50 von Pippalu »
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Insokalle

Re: Prozesskostenhilfe im Insol.v.
« Antwort #4 am: 28. November 2011, 17:51:36 »

Ist das Verfahren nun eröffnet oder nicht?
Ich glaub, ich würde dem IV die Scheidung mitteilen, denn ein mögl. Zugewinnausgleichsanspruch könnte zur Insolvenzmasse gehören.
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Pippalu

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Re: Prozesskostenhilfe im Insol.v.
« Antwort #5 am: 29. November 2011, 10:47:15 »

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« Letzte Änderung: 29. November 2011, 13:35:33 von Pippalu »
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