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Autor Thema: Prüfungstermin im schriftlichen Inso Verfahren  (Gelesen 2500 mal)

Kessy

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Prüfungstermin im schriftlichen Inso Verfahren
« am: 26. April 2012, 18:31:51 »

Hallo zusammen,

heute kam ein Brief vom Amtsgericht. Dort steht a) das keine Einwände gegen Treuhänderin oder gegen Verfahren erhoben wurde, b)das ich Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten gestellt habe und sonst keine verfahrensrelevante Anträge vorliegen c) das die angemeldeten und auch die verspätet angemeldeten Forderungen geprüft wurden nach §38 InsO laufende Nummern 1 bis 9 d) das Ergebnis wurde in Insotabelle eingetragen e) Treuhänderin wird aufgegeben im abstand von 6 monaten schriftl. Bericht zu erstatten und Rechnung zu legen.

 :gruebel:laufende Forderung 1-9 ? hatte aber inkl. Nachmeldung 22 Gläubiger was heisst das jetzt?
 :gruebel: wie geht es jetzt weiter?

Vielen Dank, trotz sorgfältiger Suche im Forum hab ich nichts gefunden, sorry :girl:
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paps

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Re: Prüfungstermin im schriftlichen Inso Verfahren
« Antwort #1 am: 26. April 2012, 20:21:54 »

Das heißt, das nur 9 GL Forderungen angemeldet haben.
Das ist aber nichts unübliches.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Kessy

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Re: Prüfungstermin im schriftlichen Inso Verfahren
« Antwort #2 am: 26. April 2012, 20:31:03 »

Danke Paps,

und wie geht es jetzt weiter? Bekomme ich die Tabelle irgendwie zu sehen? Können die anderen noch nachmelden, wenn ja wie lange?
Wie lange dauert das Verfahren denn im Durschnitt noch bis zum Schlusstermin?

Vielen Dank für die Antwort, schönen Abend noch !
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paps

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Re: Prüfungstermin im schriftlichen Inso Verfahren
« Antwort #3 am: 26. April 2012, 20:39:44 »

Wenn es tatsächlich bereits der Prüftermin war (nach 2 Monaten?), dann muß auch irgendwo stehen, wann der Schlusstermin anberaumt wurde.
Dies dauert zwischen 6 - 18 Monate.
Ansonsten mal bei Insolvenzbekanntmachungen nachschauen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Kessy

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Re: Prüfungstermin im schriftlichen Inso Verfahren
« Antwort #4 am: 26. April 2012, 20:44:42 »

bei Insolvenzbekanntmachungen steht nur das der Termin zur Prüfung am 15.04.ist . Mehr nicht und das Schreiben vom Gericht gibt auch keine Info über den Schlusstermin. Vieleicht kommt ja noch was.  :dntknw:
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Hasenonkel

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Re: Prüfungstermin im schriftlichen Inso Verfahren
« Antwort #5 am: 26. April 2012, 23:09:32 »

Also bei mir kam die Tabelle etwa 3 Wochen nach dem Schlusstermin an, zugesandt vom TH. Gläubiger die dort nicht gelistet sind, haben entweder keine Forderung angemeldet oder ihre Forderung wurde nicht anerkannt. Letzteres passiert gerne bei Inkassofirmen, wenn Auftäge/Vollmachten/Abtretungserklärungen fehlen.
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Insokalle

Re: Prüfungstermin im schriftlichen Inso Verfahren
« Antwort #6 am: 27. April 2012, 11:06:02 »

Wenn es tatsächlich bereits der Prüftermin war (nach 2 Monaten?), dann muß auch irgendwo stehen, wann der Schlusstermin anberaumt wurde.

- Nee, der Prüfungstermin steht im Eröffnungsbeschluss, § 29 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Es ist ziemlich ausgeschlossen, dass jetzt schon ein Schlusstermin anberaumt wird. Das würde voraussetzen, dass der IV/TH schon den Schlussbericht geschrieben hat. Das kann man ausschließen. Also wird zum Schlusstermin nichts zu finden sein.
Höchstens mit einem nachträglichen PT könnte der Schlusstermin angesetzt werden.
Jedenfalls bis zum Schlusstermin oder bis zur Verfahrensaufhebung können die Gläubiger noch nachmelden.
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