Gut dann machen wir uns mal an die Arbeit....
Daraufhin war sie sehr erzürnt und meinte das dies jetzt mal gut ist zu wissen wie die TH ihre Arbeit machen denn meistens erfahren sie ja nichts davon..
Das ist ja im Grunde eine positive Aussage und kann nur dazu beitragen, dass die Amtswege kürzer werden.
... und es wäre ihre Aufgabe gewesen uns aufzuklären
Bezüglich eventueller zusätzlicher Arbeit durch Anfechtungen und Rückrechnungen die möglicher Weise jetzt entstanden sind, zumindest empfehlenswert;
Aber es ist das Problem des TH, nicht Ihres !
das NICHTS!!! mehr bezahlt werden darf was vor Eröffnung des IV fällig war.
korrekt, da Insolvenzforderung.
Also...die Telekomabrechnung die im Mai fällig war, die ich aber dann Ende Mai nicht mehr zahlen konnte weil das Konto gesperrt war, darf ich also im Juni nicht bezahlen weil zum 29.05. das IV eröffnet wurde? ist das so richtig? dann ist aber ja wohl klar das ich keinen Anschluß mehr von denen bekomm wenn ich diese blöden 17.-€ nicht bezahlen darf oder?
Genau das sind die Fälle, die man absprechen könnte. Aber aus meiner Sicht ist es trotzdem keine Bevorzugung..Wenn der TH das anders sieht, kann er ja zurückbuchen.
Wenn keine anderen Fälligkeiten bestanden würde ich es sogar als ganz normale Dauerfälligkeit sehen.
Wie die genannten anderen auch.
jetzt hab ich letzten Monat vergessen zu überweisen und wollt 2 Monatsbeträge auf einmal überweisen und auf die letzte Jahresrechnung mussten wir noch ein paar Euro draufzahlen....jetzt haben wir das auch wieder bei der Bank zurückholen lassen wo es doch heißt das wir nix zahlen dürfen...
Das war dann korrekt, da Insoforderung,zumindest der offene Abschlag und die Nachzahlung
der Arbeitgeber meines Mannes ist auch noch nicht informiert und er hat sich das Restgeld (er bekommt immer Ende und Mitte des Monats was vom Lohn)in bar auszahlen lassen weil ja das Konto gesperrt war und wir nicht wussten wie lange das gesperrt ist und wir dann ohne Geld dastehen und aber welches brauchen zum Leben und für Benzin usw....kann ihm das jetzt auch angekreidet werden wenn er das Geld geholt hat obwohl er wusste das das IV eröffnet ist?
nein; lediglich anteilig für den möglichen pfändbaren Betrag könnte eine Forderung des Th kommen
wie kann es sein das die TH sich überhaupt nicht um uns kümmert und uns nicht informiert?
Weil er der Vertreter ihrer Gläubiger ist.