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Autor Thema: Regel- und Verbraucherinsolvenz/Geschäftsauto  (Gelesen 1579 mal)

Andrea2008

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Regel- und Verbraucherinsolvenz/Geschäftsauto
« am: 11. März 2008, 09:47:44 »

Hallo!
Ich brauche mal wieder Eure Unterstützung! ;-)
Meine Schwester (Bürgin im Darlehnsvertrag) erhielt vom Anwalt ein Schreiben, in dem er ihr mitteilt, dass sie die noch ausstehende Gesamtforderuung für das finanzierte KFZ leisten soll. 14.000 Euro inkl. Zinsen waren noch zu zahlen. Der IV hatte das KFZ zwecks Verwertung abholen lassen. Laut Tabelle sollte das KFZ noch einen Mindestwert in Höhe von € 7.000,00 haben. Die Bank bzw. RA stellt Forderung in Höhe von € 8.100,00. Kann denn ein Fahrzeug auch unter Wert verkauft werden??? Kann ich da was gegen machen?
Da ich nicht möchte, dass die Bürgin die Forderung bezahlt, würde ich gerne eine Ratenvereinbarung treffen und die Forderung aus dem nichtpfändbaren Einkommen abtragen. Geht das? Ober bekomme ich da Probleme mit dem IV? Ich bevorzuge doch damit nicht den Gläubiger, oder???
Danke für Eure  wertvollen Antworten.
Ciao, Andrea
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ThoFa

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Re: Regel- und Verbraucherinsolvenz/Geschäftsauto
« Antwort #1 am: 11. März 2008, 13:02:20 »

Hallo,

nicht Sie sollten eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, sondern Ihre Schwester. Sie selber würden ja einen Insolvenzgläubiger bevorzugen, das sollten Sie vermeiden. Sie können das Geld Ihrer Schwester mtl. bar in die Hand drücken.

MfG

ThoFa
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