Hallo! Ich bin wieder einmal ratlos! Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Die Bank, über die das Auto finanziert ist, teilte mir schriftlich mit, dass bzgl. der eingezogenen Lastschriften seit April Widerspruch eingelegt wurde (vom IV) und die Lastschriften zurückgeholt wurden. Das Fahrzeug wurde einen Monat vor dem Insolvenzantrag von geschäftlich auf privat umgeschrieben und die monatliche Rate vom Konto meines Mannes abgebucht (der hat nichts mit meiner Insolvenz zu tun). Die Zeit davor wurde die Rate vom Firmenkonto abgebucht. Durch die Rücklastschriften sind nun 3 Monate Raten fällig. Ich schrieb die Autobank an, ob es möglich ist, die Raten in die Restsumme mit einzukalkulieren oder diese zu einem späteren Zeitpunkt zahlen zu dürfen, da wir zur Zeit finanziell stark eingeschränkt sind. Zudem teilte ich mit, dass ich einen Insolvenzantrag gestellt habe und das Verfahren eröffnet ist. Die Bank war bereit, die Raten in die Restzahlung einzukalkulieren und die Raten weiterhin vom Konto meines Mannes abzubuchen. Zudem ist ja noch ein Bürge mit einbezogen im Vertrag. Es ist also soweit alles geklärt.
Nun rief mich der IV an, um mir mitzuteilen, dass das Auto noch bewertet werden müsse. Wenn wir es behalten möchten, müsse es umgeschrieben werden und die Gesamtsumme an die Bank fließen (damit meint er wohl, dass mien Mann das Auto auslösen muss???) Ich verstehe das Rechtsanwaltsdeutsch leider nicht. Ich habe dem IV nun nicht gesagt, dass ich aufgrund des Schreibens Kontakt mit der Autobank hatte aus Angst, dass ich rechtswidrig gehandelt habe. Was nun? Es ist doch eigentlich alles geklärt! Warum noch so ein Aufwand???? Was soll ich dem IV sagen????