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Autor Thema: Restschuldbefreiung  (Gelesen 1458 mal)

doris 1

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Restschuldbefreiung
« am: 21. Januar 2014, 13:53:38 »

Hallo!! :goodpost:
habe heute ein schreiben vom Amtsgericht erhalten
das sind für mich immer böhmische Dörfer  :coffee:

In den Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiun erteilt

1) wann wird das Urteil Rechtskräftig?? :whistle:

2) werden alle Gerichtkosten-Treuhänderkosten aus den bei mir in den letzten Jahren gepfändeten Beträge bezahlt  oder???

über antworten würde ich mich freuen
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Der_Alte

  • Gast
Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 21. Januar 2014, 17:16:13 »

Das ist kein Urteil, sondern ein Beschluss, Rechtskraft tritt nach Ablauf der Widerspruchsfrist von 14 Tagen ein.

Ob noch Verfahrenskosten offen sind können Sie aus dem Schlussbericht des Treuhänders lesen.
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