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Autor Thema: Rücklastschriften durch TH  (Gelesen 2200 mal)

blackbetty69

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Rücklastschriften durch TH
« am: 08. Juli 2012, 10:38:47 »

Hallo,
der Sachverhalt ist bei mir folgender:
Pfändbarer Betrag: 28€,im außergerichtlichen Verfahren 100€ angeboten (18 Gläubiger,15600€ Gesamtsumme),4 Gläubiger ohne AW,8Zustimmungen->10900€;Verfahren gescheitert,da nicht alle zugestimmt haben, 1Gläubiger verzichtet auf die Forderung.
1.Frage: Wie hoch ist Chance,dass überhaupt ein gerichtlicher Plan in Erwägung gezogen wird,mein AW sagt,das ist von gericht zu gericht unterschiedlich(wohne am Niederrhein,Kleve wäre zuständig)Hat jemand Erfahrungen damit? Kann man das iwie beeinflussen,wäre mir 100mal lieber als das inso!
2.Frage:Ist es tatsächlich so,dass im inso der Th alle Lastschriften zurückbucht,die ich vom Pfändungsfreibetrag gezahlt habe? Ich wäre nicht in der Lage,das alles nochmal zu bezahlen->kein Strom ,kein Telefon,keine Wohnung...Ich habe ein P-Konto,welches auf den pfändbaren Betrag gepfändet wird.Kann man die Rücklastschriften verhindern,indem man die Lastschriften bis zum tag des verfahrens bei der Bank genehmigt?
Es kann doch nicht sein,dass man durch die Eröffnung des Verfahrens noch mehr Schulden und Gläubiger hat. Ich habe meine laufenden Kosten immer bezahlt und bin durch meine Scheidung da rein geraten,waren vorwiegend Rechnungen die mein Ex und meine Tochter auf meinen Namen gemacht haben (post unterschlagen usw).
Bin euch für Ratschläge und Erfahrungen zum Thema sehr dankbar :cheesy:
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Der_Alte

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Re: Rücklastschriften durch TH
« Antwort #1 am: 08. Juli 2012, 12:22:26 »

Es ist mittlerweile durch den BGH entschieden, dass der TH übliche Lastschriften nicht zurückbuchen darf.
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blackbetty69

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Re: Rücklastschriften durch TH
« Antwort #2 am: 08. Juli 2012, 13:32:31 »

Aber das P-Konto würde erst mal gesperrt, so dass ich die lfd Kosten nicht zahlen kann? Wie lange dauert es idR, bis es wieder frei ist?
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Der_Alte

  • Gast
Re: Rücklastschriften durch TH
« Antwort #3 am: 08. Juli 2012, 16:23:07 »

Wenn es denn gesperrt wird (bei mir hat es die Bank nicht getan), ist das Konto innerhalb weniger Tage wieder frei.

Reichen Sie den Insolvenzantrag am besten kurz nach dem ersten des Monats ein, dann ist alles schon durchgebucht.
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