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Autor Thema: Schulden aus der früheren Selbständigkeit  (Gelesen 1415 mal)

deutscher-am-ende

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Schulden aus der früheren Selbständigkeit
« am: 20. April 2012, 11:43:10 »

Hallo, bin in der Privatinso. Mit drin sind auch Schulden aus früherer Selbständigkeit.
Ist das überhaupt so möglich ?

Nicht, dass mein WVP abläuft und dann jemand sagt : ätsch....geht ja gar nicht...
Den RA's und TH's traue ich nicht mehr.....
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Ich glaub, ich dreh durch
 

Insoman

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Re: Schulden aus der früheren Selbständigkeit
« Antwort #1 am: 20. April 2012, 11:53:52 »

Kein Grund zur Aufregung..

Wenn Sie nicht mehr als 19 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen sie bestehen (rückständige Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, rückständige Lohnsteuer),
sind Sie im richtigen Verfahren.

im Übrigen genießen sie Vertrauensschutz..
Fehler des Gerichts können nicht zu Ihren Lasten gehen, sofern Sie nicht etwa falsche oder unvollständige Angaben im Eröffnungsantrag gemacht haben (was die ehemalige Selbständigkeit betrifft)..
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

deutscher-am-ende

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Re: Schulden aus der früheren Selbständigkeit
« Antwort #2 am: 20. April 2012, 11:58:31 »

Danke !
Es geht eigentlich um Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Krankenhauskosten, Kredikarten, etwas Gewerbesteuer und1-2 kleinere private Posten....
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