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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Schuldenbereinigungsplan  (Gelesen 6857 mal)

Ulrich171067

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Schuldenbereinigungsplan
« am: 05. Februar 2009, 20:12:43 »

Mein Antrag auf Privatinsolvenz wurde aufgehoben, da die Gläubiger meinen Schuldenbereinigungsplan akzeptierten , wo von meinem Übergangsgeld im Rahmen einer Umschulung der pfändbare Anteil von 66,40 Euro abgeführt wurde.
Jetzt ist die Umschulung beendet und ich erhalte nur 865 Euro ALG 1, liege also unter dem pfändbaren Betrag.
Frage, muß ich diese 66,40 jetzt selber abtragen, weil der Plan ja als Vergleich eingestuftwurde oder gehen die so lange leer aus, bis ich wieder Arbeit habe ??
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paps

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Re: Schuldenbereinigungsplan
« Antwort #1 am: 05. Februar 2009, 22:05:43 »

Welche Regelung steht für diesen Fall im Plan?
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Ulrich171067

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Re: Schuldenbereinigungsplan
« Antwort #2 am: 06. Februar 2009, 08:25:45 »

Keine spezielle Regelung,  der Plan wurde angenommen weil die Lohnabtretung berücksichtigt war, die Bank damit zufrieden war.
Da ich unter der Pfändungsgrenze liege, aber keine Lust auf Kontopfändung/ Pfändungsschutz etc. habe, wäre eswohl besser einfach den Betrag zu bezahlen, oder?
LG Uli
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Feuerwald

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Re: Schuldenbereinigungsplan
« Antwort #3 am: 06. Februar 2009, 10:59:44 »

"Keine spezielle Regelung"

wenn der Plan professionell gemacht wurde, sieht der Plan mit Sicherheit etwas vor.  Ich denke mal nicht, dass hier eine feste monatliche Rate vereinbart wurde, sondern die Abführung des gem. § 850c ZPO pfändbaren Betrages für die Dauer der Planlaufzeit vereinbart wurde (flexibler Plan nach § 850c ZPO). Alles andere macht wenig Sinn.

Deshalb bitte mal nachsehen was genau geschrieben steht und dann wieder melden

 
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Ulrich171067

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Re: Schuldenbereinigungsplan
« Antwort #4 am: 06. Februar 2009, 11:30:32 »

Leider wurde mir eine Firma im internet empfohlen (vom WDR), wo man alles online ausfüllte und ausdruckte, daher steht es leider nicht drin.
Es wurde ein Bereinigungsplan erstellt ausgehend vom Übergangsgeld ( 1080€) , der monatlich pfändbare Anteil von 66,40 € als Tilgungsrate genommen und darauf hin das Verfahren eingestellt.
"Der Schuldenbereinigungsplan hat die Wirkung eines Vergleichs im Sinne des§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (vergl. § 308 Abs. 1 Satz 2 InsO"
Die ersten zwei Jahre bekommt daher die Creditplusbank den vollen Anteil, da sie Lohnabtretungsansprüche hat, danach anteilig sie und die Sparkasse.

Ich möchte es nicht zur Kontopfändung kommen lassen, daher überlege ich halt die monatliche Rate lieber selber zu bezahlen und bei einem späteren Job zu versuchen, das Ganze durch einen neuen Ratenkredit weg zu bekommen.
Die Misere wurde ausgelöst durch die Restschuldversicherung,  die nicht einsprang weil ich Berufsunfähig wurde, sie aber NUR bei Arbeitslosigkeit zahlt.
Brüller ist natürlich, mit Lohnpfändung ist schwer einen Job zu kriegen, ohne Job aber bekommt man es kaum hin.
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paps

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Re: Schuldenbereinigungsplan
« Antwort #5 am: 06. Februar 2009, 11:47:36 »

So wie es aussieht, handelt es sich um einen gerichtlichen Vergleich durch das Inso-Gericht, sonst wäre ja § 308 Abs. 1 Satz 2 InsO nicht angeführt.
Diese Vergleiche stellen auf die ZPO ab, sind also flexibel für die nächsten 6 Jahre aufgebaut.

Wenn es ihnen  lieber ist, können Sie natürlich aus dem Unpfändbaren zahlen.
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Ulrich171067

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Re: Schuldenbereinigungsplan
« Antwort #6 am: 06. Februar 2009, 12:01:18 »

"Lieber" ist gut, ich möchte halt nur nicht in die Kontopfändung geraten und Pfändungsschutz beantragen müssen, da dies das Ganze noch schwerer machen würde die Restschuldversicherung wird gerade aufgefordert zu zahlen, da ich ja jetzt Arbeitslos bin und sie da zuständig IST.
Ich wollte nur wissen, ob ich rein rechtlich verpflichtet bin diese "Rate" selber zu zahlen oder sie entfällt,weil ich ja unter dem Pfändbaren Betrag bin.
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Feuerwald

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Re: Schuldenbereinigungsplan
« Antwort #7 am: 06. Februar 2009, 16:45:47 »

mal unterstell es handelt sich um eine Verbraucherinsolvenz, dann wurde nicht das Verfahren nicht eingestellt sondern erst gar nicht eröffnet, da ein Schuldenbereinigungsplan zustande gekommen ist (§ 308
Annahme des Schuldenbereinigungsplans).

Weiter unterstellt das Online-Dings für das Selbstmachen hat die den offiziellen Vordruck  / amtliche Fassung verwendet, dem auch Muster-Pläne beigefügt sind, so gibt es nur zwei denkbare Möglichkeiten

a) Plan mit monatlicher fester Rate (unabhängig vom Einkommen)
b) Plan mit flexiblen Raten nach § 850c ZPO (abhängig vom pfändbaren Einkommen)

Siehe Seite 40, 401 usw. ....

http://www.justiz.de/Formulare/vinsolvenz.doc

Wenn b), was üblich ist, dann brauchen Sie nichts zahlen, solange Sie kein pfändbares Einkommen erzielen. Sie können aber wenn Sie wollen. Wenn a) ist die Sache klar, dann muss gezahlt werden.






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Ulrich171067

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Re: Schuldenbereinigungsplan
« Antwort #8 am: 06. Februar 2009, 17:00:03 »

Es ist b), es wird der jeweils pfändbare Anteil einbehalten.
Danke für die Informationen, ich warte jetzt ab ob die Restschuldversicherung diesmal wirklich ihre Pflicht erfüllt.
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paps

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Re: Schuldenbereinigungsplan
« Antwort #9 am: 06. Februar 2009, 17:57:51 »

Einspruch Euer Ehren.
Wenn jetzt die Restschuldversicherung greift, muß der Plan aus meiner Sicht angepssst werden, da dadurch ein Gläubiger bevorteilt würde.

Zum anderen dürfte eine Zahlung ausgeschlossen sein, da der Kredit nicht wie ursprünglich vereinbart weiterbedient wurde.
Da Sie einen Bereinigungsplan haben, dürfte der ehemalige Kredit sogar fällig gestellt sein.

Machen Sie sich also nicht allzuviel Hoffnungen auf eine Zahlung.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Ulrich171067

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Re: Schuldenbereinigungsplan
« Antwort #10 am: 06. Februar 2009, 19:41:06 »

Die Restschuldversicherung würde nur der Bank zahlen, die in den ersten zwei Jahren eh den vollen Anteil bekommen würde, daher wird sich da nix ändern.
Da die Bank selber sich besser stehen würde, wenn die Restschuldversicherung die Raten übernimmt, ist sie selber gerade dahinter her.
Ich rechne nicht damit, warte aber mal ab.
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