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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Schule / Abbruch!  (Gelesen 2391 mal)

KSC

  • Gast
Schule / Abbruch!
« am: 11. März 2010, 21:20:56 »

Hab dieses Thema "Insolvenz" jetzt echt satt.  :fuchsteufelswild: Diese 4300€ kann ich auch irgendwie noch per Raten bezahlen.

Kann ich mit den Gläubigern JETZT Vergleiche aushandeln die per Raten beglichen werden und Anträge zurückziehen, das es eingestellt wird?

Welche Anträge muss man zurücknehmen?

Mit Rechtsanwalt o. Schuldnerberatung?

.. fragen ob ich zur Realschule gehen darf, ne also das mache ich nichtmehr mit.
« Letzte Änderung: 12. März 2010, 00:43:49 von KSC »
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WitchLady86

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Re: SOFORTIGER Abbruch!
« Antwort #1 am: 11. März 2010, 21:33:04 »

und was wird mit den gläubigern die nicht angemeldet haben die bekommen dan ihr pfändungsrecht auch wieder und du bist wieder bei 12000€ du musst niemanden um erlaubnis fragen ob du zur schule gehen darfst oder nicht.macht dich bei deinen TH kündig deswegen.
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KSC

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Re: SOFORTIGER Abbruch!
« Antwort #2 am: 11. März 2010, 21:34:57 »

Nene 12000€ waren es. Aber die haben ihre Forderungen gegen mich zurückgezogen, da die Kriminalpolizei Stuttgart die Ermittlungen gegen diese Firmen eingeleitet haben.

Es bleiben bei den 4300. Könnte n Vergleich machen und den per Raten bezahlen und ich habs in 1 Jahr vom Hals. Dann brauch ich niemand fragen wegen der Restschuldbefreiung oder sonstwas.

Kann mir bitte jemand sagen was ich machen muss, welche Anträge oder Rechtsanwalt mit Prozesskostenhilfe?
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KSC

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Re: SOFORTIGER Abbruch!
« Antwort #3 am: 11. März 2010, 22:53:24 »

Wenn man den Antrag auf Erteilung der RSB zurücknimmt, fallen ja (laut Feuerwald im anderen Thema) die Stundung weg..... und ist man dann SOFORT draußen?
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KSC

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Re: SOFORTIGER Abbruch!
« Antwort #4 am: 11. März 2010, 23:12:46 »

Hab ein Plan ausgeheckt  :lollol: wenn ich jetzt in die WVP komme und die GL mit einem Vergleich (Einmalzahlung oder Ratenzahlung) alle Gläubiger befriedigen kann, die angemeldet haben, bekomme ich ja die vorzeitige RSB

ABER: Wenn der GL / IV einen Verstoß gegen die Obliegenheiten sieht (da ich von Vollzeit Zeitarbeit Arbeitsplatz die Realschule u. Teilzeit machen möchte) wann kann ich dann die Versagung der RSB bekommen?

Erst wenn die 6 Jahren rum sind, vorher nicht oder? Also könnte ich das in der WVP Machen?!

Das wären noch meine Fragen dann geb ich ruhe^^  :?
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Feuerwald

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Re: SOFORTIGER Abbruch!
« Antwort #5 am: 11. März 2010, 23:28:06 »


ABER: Wenn der GL / IV einen Verstoß gegen die Obliegenheiten sieht (da ich von Vollzeit Zeitarbeit Arbeitsplatz die Realschule u. Teilzeit machen möchte) wann kann ich dann die Versagung der RSB bekommen?

-> zunächst mal muss darin gar kein Versagungsgrund bestehen. Ihre schulische Erstausbildung hat m.E. Vorrang vor den Erwerbsobliegenheiten. Ob jemals ein Gläubiger einen Versagungsantrag stellt, ist ohnehin fraglich.


Erst wenn die 6 Jahren rum sind, vorher nicht oder?

-> dann wenn ein Insolvenzgläubiger einen begründeten Versagungsantrag stellt. Die müssen aber nicht!


Also könnte ich das in der WVP Machen?!

-> was machen?


Sie sollten beginnen Ihr Leben zu Leben und sich nicht all zu viele Gedanken über allmögliche und denkbaren Procedere machen.

Es ist absolut unsinnig darauf hinzuarbeiten in das Restschuldbefreiungsverfahren zu gelangen um dann gezielt auf eine Versagung der RSB hinzuarbeiten. Das ist Unsinn!

Wenn Sie so absolut keine RSB wollen und darin eine Behinderung Ihres Lebens anstelle der Chance auf ein geordnetes und ruhiges Leben sehen und alles auf einen eventuell - vielleicht – ggfs – Vergleich ankommen lassen wollen, steht es Ihnen frei sowohl den Antrag auf Restschuldbefreiung wie auch den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten zurückzuziehen. Damit ist das Insolvenzverfahren zwar nicht sofort beendet aber es wird irgendwann mangels Masse eingestellt. Eine RSB erhalten Sie dann nicht. Die Gläubiger können und werden !!!! die Einzelzwangsvollstreckung einleiten und Sie werden dann sehen müssen, ob ein Vergleich mit denen tatsächlich möglich ist. Falls nicht, ist Ihr junges Leben richtig versaut!

Ich würde Ihnen dazu niemals raten!

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KSC

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Re: SOFORTIGER Abbruch!
« Antwort #6 am: 12. März 2010, 00:13:33 »

Ich habe meinen IV vor 4 Tagen wegen der Schule angeschrieben, ob ich das machen darf. Falls er "nein" schreibt oder schreibt, das es ein Versagungsgrund ist (da ich ja demnächst bis Sept. Vollzeit 4 Schicht bei Zeitarbeit arbeiten kann, und da 30-40€ pfändbar ist) dann hab ich ein gewaltiges Problem. Mich nimmt kein Ausbildungsbetrieb, ich bin zulange aus der Schule  :sad: Habe mir fest vorgenommen, mich richtig auf den Hintern zu sitzen und richtig zu lernen, einen gescheiten Abschluss zu machen, und dann kann ich auch eine gute Ausbildung anfangen, da bin ich mir sicher.

Nur, z.B.

Vollzeit 8 Stunden + 2 Std Hin/Rückfahrt + 4 Stunden Schule + da noch mal ca. 1 Std Hin/Rückfahrt + mind. 2 Std lernen, da ich weit hinterher hänge sind insgesamt 17 Stunden am Tag und das ist einfach nicht möglich. Da würde ich es nach einer Woche wieder abbrechen, da es mir einfach zuviel wird.

Die Abendrealschule ist die allerletzte Möglichkeit, einen beruflichen, erfolgreichen Weg zu schaffen, andernfalls werde ich immer an Hartz4 und Zeitarbeit gebunden sein und ich würde gerne noch etwas erreichen. Mir geht es selber sehr an die Nerven.
« Letzte Änderung: 12. März 2010, 00:19:36 von KSC »
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Feuerwald

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Re: Schule / Abbruch!
« Antwort #7 am: 12. März 2010, 01:42:03 »

Ich habe meinen IV vor 4 Tagen wegen der Schule angeschrieben, ob ich das machen darf.

-> Sie haben den IV darum nicht um Erlaubnis zu fragen! Das war keine gute Idee und führt nur zu Verwirrung. 


Falls er "nein" schreibt oder schreibt, das es ein Versagungsgrund ist (da ich ja demnächst bis Sept. Vollzeit 4 Schicht bei Zeitarbeit arbeiten kann, und da 30-40€ pfändbar ist) dann hab ich ein gewaltiges Problem.

-> Sie haben Ihr Leben zu gestalten. Dazugehört eine Erstausbildung. Die Obliegenheiten nach § 295 InsO gelten zudem erst in der WVP. Wegen der gestundeten Verfahrenskosten önnte allenfalls das Gericht mal anfragen. Wie man darauf eingeht, kommt dann!


Mich nimmt kein Ausbildungsbetrieb, ich bin zulange aus der Schule  Habe mir fest vorgenommen, mich richtig auf den Hintern zu sitzen und richtig zu lernen, einen gescheiten Abschluss zu machen, und dann kann ich auch eine gute Ausbildung anfangen, da bin ich mir sicher.

-> dann tun Sie das!


Die Abendrealschule ist die allerletzte Möglichkeit, einen beruflichen, erfolgreichen Weg zu schaffen, andernfalls werde ich immer an Hartz4 und Zeitarbeit gebunden sein und ich würde gerne noch etwas erreichen.

-> genau das ist und sollte Ihre Argumentation sein. Sie müssen sich berufliche Perspektiven schaffen, um überhaupt den Gläubigern in absehbarer Zeit etwas an Geld geben zu können.

Mir geht es selber sehr an die Nerven.

-> Sie sollte das Wochenende den PC abschalten. Gehen Sie raus. Denken Sie über die Zukunft nach. Machen Sie Pläne. Haben Sie Spass. Vergessen Sie für 2-3 Tage das Thema IV und RSB und irgendwelche Ängste vor Versagungsanträgen.  Ich möchte Sie diese 2-3 Tage hier nicht mehr lesen! Am Montag sehn wir dann weiter. So, nun raus, Luft schnappen, Kopf freimachen ...



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KSC

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Re: Schule / Abbruch!
« Antwort #8 am: 12. März 2010, 16:39:48 »

Sorry Feuerwald:

Habe eben mit dem Insolvenzverwalter persönlich gesprochen. Nicht mit der Sachbearbeiterin. Er meinte, ich kann die Schule ruhig machen bzw. alles machen, nur muss ich den pfändbaren Teil halt abgeben wenn was pfändbar ist. Sollte mich aber in der "Restschuldbefreiungsphase" um Arbeit bemühen. Dass dann was pfändbar ist, und dann nichtmehr ist egal. Wegen den 1344€ die mir einer noch schuldet, wird er wohl nichtsmehr machen da es sonst zu teuer wird. Verfahrenskosten sind ca. 2000-2500€ meinte er. Schulden sind aktuell 4300.

Bin ich froh jetzt  :respekt: :hi: :juchu: :thumbup: :wink: :biggrin: :cheesy:
« Letzte Änderung: 12. März 2010, 16:41:32 von KSC »
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