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Autor Thema: Selbständigkeit in der Insolvenz  (Gelesen 1669 mal)

nina

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Selbständigkeit in der Insolvenz
« am: 28. Oktober 2009, 12:32:30 »

hallo,
eine frage bin in der insolvenz möchte jetzt wieder selbstständig arbeiten doch egal wieviel ich verdienen würde würden die mir alles bis auf 1000 euro abziehen ???
doch als selbstständige muss man sich selbst krankenversichern so jetzt zur wichtigsten frage
1 person
z.B. bis 500 euro miete
Krankenversicherung 200euro
Tel,Internet,Strom 100-150 euro
------------------------------------ da sind wir schon bei 800 euro

dann muss man sich ja auch privat rentenversichern
Lebensmittel, Kleidung ......

wie soll man das mit 1000 euro hinbekommen da man ja nicht eine zweite insolvenz anmelden möchte ???


würde mich über gute antworten freuen denn ich weiss nicht ob es sich lohnt sonst nochmal selbständig zu machen
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dobberstein

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Re: Neu, verzweifelt und viele Fragen.
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2009, 14:15:08 »

Bist Du noch im eröffneten Verfahren oder schon in der WVP ?????????
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pd
 

nina

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Re: Neu, verzweifelt und viele Fragen.
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2009, 14:43:41 »

schon seit zwei jahren im eröffneten verfahren

« Letzte Änderung: 29. Oktober 2009, 19:18:10 von paps »
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dobberstein

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Re: Neu, verzweifelt und viele Fragen.
« Antwort #3 am: 28. Oktober 2009, 14:47:09 »

Ist Dein Verfahren vor oder nach dem 01. Juli 2007 eröffnet worden ????
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nina

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Re: Neu, verzweifelt und viele Fragen.
« Antwort #4 am: 29. Oktober 2009, 10:46:16 »

mein verfahren wurde 09/2006 eröffnet
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paps

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Re: Selbständigkeit in der Insolvenz
« Antwort #5 am: 29. Oktober 2009, 19:26:24 »

so habe mal abgetrennt , damit der Durchblick gewahrt bleibt. :wink:
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

lucca_m

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Re: Selbständigkeit in der Insolvenz
« Antwort #6 am: 29. Oktober 2009, 19:50:24 »

"würde mich über gute antworten freuen denn ich weiss nicht ob es sich lohnt sonst nochmal selbständig zu machen "

Das Lohnen liegt nicht am Verfahren. Die Selbständigkeit muss geprüft werden. Von einem Nagelstudio würde ich abstand nehmen (nicht erst seit Mittwoch).

Sonst studieren Sie mal:
In der Insolvenzphase
http://dejure.org/gesetze/InsO/35.html  ---> besonders (2)

Nach Aufhebung der Insolvenz (in der WVP)
http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html ---> besonders (2)
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