Hallo,
zunächst zu paps:
Zu bedenken wären, Stand und Art des Verfahrens, Freigabe einer mögl. selbständigen Tätigkeit oder abhängig beschäftigt, Beitragsunterschiede zwischen den Tarifen, Grund der Umschreibung usw.
Ich tendiere zu nein.
Das wird dann wohl so sein.
Zwar habe ich mit verschiedenen gesundheitlichen Notlagen in Zusammenhang mit der Insolvenz Erfahrungen gemacht, jedoch sind mir die §§, die dann gegriffen haben, nicht wirklich bekannt.
Bei den gesundheitlichen Notfällen war es immer so, dass die TH verweigerte, das Gericht aber nach Überprüfung der Angelegenheit die Mittel aus der Masse freigab. Die TH war der Meinung, dass lebenswichtige OPs noch fünf Jahre hätten warten können (also bis zur RSB), das Gericht entschied sich aber für die notwendigen OPs.
Allerdings war es bei meinem Sohn so, dass er als Notfall nach einem Unfall ins Krankenhaus musste. Die Zuzahlung wird dabei nicht aus der Masse bezahlt.
Möglicherweise spielt die zeitliche Abfolge eine Rolle (?):
Wenn ein Unfall passiert ist und behandelt wurde, muss man die Zuzahlung selbst berappen. Logischerweise müsste die Zuzahlung dann aber irgendwie bezahlbar sein.
Wird dagegen eine notwendige OP ohne Zustimmung der TH/des Gerichts nicht durchgeführt, und die Person in Insolvenz würde ohne OP evtl. sogar sterben, dann setzt sich das Gericht gegen den TH für die OP ein.
> @ Roswitha
Könntest du bitte mal das Zeichen vom dem Urteil posten?
:gruebel:
Im Moment weiß ich gar nicht, wo es steckt. Ich werde es zeitnah suchen, versprochen.
Wie ist das eigentlich, kann man das Zeichen eines Urteils einer Person zuordnen?
Gruß
Roswitha