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Autor Thema: Sonderzahlung des Arbeitsgeber  (Gelesen 1780 mal)

teute

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Sonderzahlung des Arbeitsgeber
« am: 20. August 2011, 07:29:59 »

Hallo.

Wie sieht es aus , bei einer Sonderzahlung des Arbeitgebers
wenn das Umsatzziel erreicht hat.

Wird statt Weihnachtsgeld gezahlt auf das wir verzichten mussten.

Voll pfändbar oder nicht ?

Danke

Teute
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paps

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Re: Sonderzahlung des Arbeitsgeber
« Antwort #1 am: 20. August 2011, 15:05:16 »

Als Prämie wird das Netto in dem Auszahlungsmonat entsprechend Tabelle gepfändet.
Es verbleibt somit ein Teil wenigstens bei Ihnen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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teute

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Re: Sonderzahlung des Arbeitsgeber
« Antwort #2 am: 22. August 2011, 07:26:24 »

Hallo Paps,
Das habe ich jetzt nicht verstanden.
Könnten Sie mir das ein wenig genauer erklären.
danke
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Angestellte80

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Re: Sonderzahlung des Arbeitsgeber
« Antwort #3 am: 22. August 2011, 07:58:37 »

heisst soviel wie die Sonderzahlung ist voll pfändbar. Das was du mehr bekommst musst du auf deinen normalen Nettolohn schlagen und dann in der Pfändungstabelle gucken, was du schlussendlich ausgezahlt bekommen würdest. Mehr hast du auf jedenfall als sonst, aber es wird halt auch gepfändet.
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Viele Grüße

Angestellte80
 
 

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