"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Steuer nicht an IV,ist das heilbar?  (Gelesen 1378 mal)

Frauke33

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Steuer nicht an IV,ist das heilbar?
« am: 25. Juni 2011, 13:45:55 »

Hallo,
meine Frau befindet sich noch im Insolvenzverfahren,arbeitet seit Jahren im Ausland und hat 2010 Steuern vom Finanzamt im Ausland zurückerhalten(für 2008).Hat gedacht,dass sie das behalten darf,dem ist aber m.E. nicht so.Ist das noch in irgendeiner Form zu korrigieren,sprich heilbar? IV weiss nichts darüber,Steuererklärung für UK hat Sie selbst gemacht,nicht der IV.
Evtl RSB gefährdet? Das Geld wurde ausgegeben.
2te Frage:Finanzamt D hat zu hohe Forderungen für 2007(Jahr der Annahme Inso-Antrag)angemeldet,Prüfungstermin war aber schon. Evtl Antrag auf Rücksetzung in alten Stand stellen? Wäre vielleicht sinnvoll,damit später während WVP nicht mehr so viel verrechnet werden kann von dann evtl stattfindenden Steuerrückzahlungen.
Danke für die Mühe einer Antwort.

Frauke33
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz