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Autor Thema: steuererklärung, th meldet sich nicht  (Gelesen 2602 mal)

elga

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steuererklärung, th meldet sich nicht
« am: 03. September 2012, 08:05:25 »

hallo,
ich bin nun seit januar 12 in der inso. mein gespräch mit dem th verlief gut. hatte alle unterlagen dabei und er war zufrieden damit. habe seit dem auch nichts nennenswertes mehr von ihm gehört.
jeden monat wird der pfändbare betrag von der rentenversicherung, von der bekomme ich im moment meine bezüge (umschulung),an den th überwiesen.
nun frage ich mich langsam, wieso er keine unterlagen bezüglich der steuererklärung anfordert. bin ich da in der bringepflicht?
da ich im moment sowieso kein steupflichtiges einkommen habe, würde die sowieso nichts bringen, ich habe aber angst, dass der th meine mitwirkungspflicht anzweifeln könnte.
soll ich nun die füsse still halten, oder mich von selbst beim th melden?

gruß elga
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Der_Alte

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Re: steuererklärung, th meldet sich nicht
« Antwort #1 am: 03. September 2012, 18:28:37 »

Wenn keine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht, dann ist auch keine zu machen. Sollte der TH trotzdem eine machen wollen, muss er auf Sie zukommen.
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Claus123

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Re: steuererklärung, th meldet sich nicht
« Antwort #2 am: 04. September 2012, 08:21:40 »

Claus-seit 8 Wochen mit erteilter RSB

...genau so ist es. Noch ein kleiner Zusatz: Ich habe immer nur das-und genau das gemacht was der TH wollte,nicht mehr und nicht weniger. Keinesfalls bin ich selbst in irgendeiner Art aktiv geworden. Und damit bin ich die 6 Jahre gut gefahren.
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elga

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Re: steuererklärung, th meldet sich nicht
« Antwort #3 am: 04. September 2012, 11:36:50 »

danke euch beiden, werde also nicht bein th anrufen, nur wenn mich das fa auffordert die steuererklärung zu machen !?
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tomwr

Re: steuererklärung, th meldet sich nicht
« Antwort #4 am: 04. September 2012, 19:28:19 »

danke euch beiden, werde also nicht bein th anrufen, nur wenn mich das fa auffordert die steuererklärung zu machen !?


Kann man dem FA schreiben, dass aufgrund des IV der TH die Steuererklärung zu machen hat. Sollte aber eigentlich sowieso intern vermerkt sein. Durch das IV verliert der Steuerpflichtige genau genommen sogar das Recht darauf, eine Steuererklärung (für Zeiträume vor der Insolvenz) abgeben zu dürfen. Ein bischen komplizierter ist es im laufenden Insolvenzverfahren mit freigegebenen selbständigen Tätigkeiten. Hier ist der Schuldner verpflichtet die Umsatzsteuererklärung abzugeben sowie ggf. eine Gewerbesteuererklärung, nicht aber eine Einkommensteuererklärung.
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