"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Steuererstattung aus Riester-Rente  (Gelesen 2496 mal)

Southafrica

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Steuererstattung aus Riester-Rente
« am: 19. Juli 2007, 11:29:23 »

Hallo,

ich bin neu hier und habe leider in diesem Forum keine Lösung für mein Problem gefunden. 

Deswegen möchte euch bitten mir Ratschläge/Infos für mein Problem zu geben.

Ich befinde mich im Privat-Insolvenzverfahren, dass noch nicht abgeschlossen ist.

Aus diesem Grund werden im Rahmen der "üblichen" Pfändung Einkommenssteuererstattungen direkt vom Finanzamt an meinen Insolvenzverwalter überwiesen.

In den Steuererstattungen sind anteilig "Steuerzuschüsse" für meine Riester-Rente enthalten. 

Genau diese "Steuerzuschüsse" möchte ich gerne von meinem Insolvenzverwalter zurück haben, da meiner Meinung nach die Zuschüsse erst durch Beiträge aus pfändungsfreien Verdienst entstanden sind; im Klartext ohne Beiträge aus pfändungsfreien Verdienst keine Steuererstattung.

Leider ist der Insolvenzverwalter anderer Meinung und verweigert mir die Rückzahlung.

Ist das korrekt? Was kann ich tun?

Viele Grüße

S

Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Steuererstattung aus Riester-Rente
« Antwort #1 am: 19. Juli 2007, 20:16:37 »

M.E. ist es leider korrekt.

Auch die Steuererstattung ergibt sich ja aus Werbungskosten, die Sie zuvor aus dem Unpfändbaren erbracht haben.
Die Steuererstattung aus der Günstigerprüfung für den maximal förderfähigen Betrag ergibt sich aus der Regelung für Sonderausgaben.

Die gesetzlich geregelte Unpfändbarkeit der Erträge bezieht sich nur auf den Vertrag selber, nicht aber auf die steuerliche Förderung.

Bliebe also nur, den Vertrag auf den ninimal förderfähigen Betrag umzustellen. (Volle Förderung ohne steuerliche Vorteile)
Oder aber für die Zeit des Verfahrens auf die steuerliche Förderung zu Gunsten der Masse zu verzichten.
 
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz