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Autor Thema: Steuernachforderung im Inso-Verfahren auch gegen Ehefrau?  (Gelesen 1654 mal)

iffi

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Hallo,
ich bin neu hier im Forum, also sorry wenn ich eine Standardfrage stelle - habe sie aber so nicht beium browsen gefunden. . .

Ich befinde mich im Inso Verfahren und wurde jetzt mit einer happigen Steuernachforderung aus 2005 konfrontiert.  Mal abgesehen davon, dass diese an den Haaren herbeigezogen ist, machen die Finanzämter ja erst mal Stress und wollen das Geld auch von meiner Frau, die nichts damit zu tun hat (auch nicht mit dem imaginären Ursprung der Nachforderung!!) haben.
Ein bisschen Suche im internat hat mir ein paar Hinweise gebracht, dass im Inso Fall bei Nachforderungen (wie auch Erstattungen) auch auf der Basis der getrennten Veranlagung berechnet werden muss und u. U.  das Herkunftsprinzip des Einkommens (in diesem Fall Gewinn aus einer Beteiligung die ich gehalten hatte) angewendet werden muss.  D. h.  die Nachforderung kann, wenn überhaupt nur gegen mich geltend gemacht werden?

Ist das richtig so?
Hat jemand schon etwas ähnliches gehabt?
Gibt es da Paragrafen?

Bin für jede Info dankbar!
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