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Autor Thema: Steuernachzahlung  (Gelesen 1334 mal)

bonsai

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Steuernachzahlung
« am: 09. Januar 2011, 10:26:46 »

Hallo zusammen
Meine Frau und ich sind in der PI. Sie ist in der WVP,  mein Verfahren läuft noch. Bisher haben wir bei der Steuererklärung immer etwas zurück bekommen bzw. der Treuhänder. Wir haben Steuerklasse III/V. Nun müssen wir Steuern nachzahlen. Wird dies irgendwie bei den pfändbaren Beiträgen berücksichtigt? dürften wird die StKl auf IV/IV ändern und was wäre wenn wir 1/4 jährlich eine Vorauszahlung leisten müssten?
Danke im Voraus
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horst69

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Re: Steuernachzahlung
« Antwort #1 am: 09. Januar 2011, 11:45:56 »

Meiner Meinung nach sind Steuernachzahlungen nicht auf den pfändbaren Betrag anrechenbar.

Einen wechsel der Steuerklassen würde ich sogar empfehlen !!!

Das kann euch keiner verbieten, aber denkt daran, man kann die Klassen nur 1 mal im Jahr wechseln !
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