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Autor Thema: TH beantragt nicht berücksichtigung der ehepartner....  (Gelesen 1835 mal)

tjballi

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Hallo Zusammen,
erstmal eine zusammenfassung damit ihr im zuge was alles passiert ist.
vor ein paar wochen bzw. monaten habe ich einen beitrag hier im forum mit der Überschrifft Frau schwanger was nun! darauf hin hat man mich darauf aufmerksamm gemacht dass die abgeführte summe falsch ist und meine frau sollte erstmal beim berücksichtigt werden bis der beschluß vorliegt. Nun hat der TH den Antrag beim Gericht beantragt und ich habe heute einen brief im Briefkassten gefunden wo eine kopie des Schreiben vom Th an das Gericht beigefügt ist mit der bitte um eine Stellungnahme sonst wird dem antrag statt gegeben, der TH hat ein falsches einkommen von meiner Frau angegeben, zwar um 200,00€ mehr. Was soll ich dem gericht schreiben zumal das meine frau nur noch bis ende August noch in vollbeschäftigung ist und danach in Mutterschutz ( also eigentlich in Urlaub 3 Wo.und dannn Muterschutz). Wie soll ich das angehen zumal ich von januar bis Mai die pfändungssumme ohne berücksichtigung von meiner Frau überwisen habe und wir sind mit dem geld sehr ins trudeln gekommen, da das geld einfach gefählt hat. bitte um Ratschläge!!!
Vielen Dank im Voraus
« Letzte Änderung: 11. Juli 2008, 20:02:30 von tjballi »
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paps

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Re: TH beantragt nicht berücksichtigung der ehepartner....
« Antwort #1 am: 11. Juli 2008, 21:59:11 »

Sie sollten auf jeden Fall antworten.
Stellen Sie die Einkommensverhältnisse ihrer Frau in Zeitabschnitten dar.
Volles Gehalt bis... xxx Euro Netto
Mutterschutz ab... Netto bleibt unverändert
Elternszeit voraussichtlich ab. 60% vom Netto,

Das Gericht wird dann eine Entscheidung treffen und ab diesem Tag, muß dann auch der festgelegte Betrag abgeführt werden.

Gefahr für die RSB besteht aber dadurch nicht.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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