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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: TH pfändet nichts vom Arbeitgeber  (Gelesen 4146 mal)

Emma

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TH pfändet nichts vom Arbeitgeber
« am: 24. Februar 2012, 22:28:59 »

Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage..ich befinde mich seit 09/2009 in der Privatinsollvenz und mein Verfahren ist seit Herbst 2011 geschlossen und befinde mich in der WVP. Nun habe ich meinen TH meinen neuen Arbeitgeber genannt(sogar unter Zeugen), genau so wie es die WVP verlangt. Das Problem ist folgendes: Mein Einkommen ist jeden Monat etwas höher als die bei mir zu berechnente Pfändungsfreigrenze, das heist im Klartext, mein TH müsste sich jeden Monat das zu pfändbare Einkommen einbehalten und an alle Gläubiger aufteilen. Er macht es aber komischer Weise nicht und ich bekomme von meinen Arbeitgeber jeden Monat das volle Gehalt bezahlt. Was tun???
Danke für Antworten :thumbup:
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horst69

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Re: TH pfändet nichts vom Arbeitgeber
« Antwort #1 am: 25. Februar 2012, 11:19:17 »

Überlassen Sie dem TH die monatlichen Gehaltsabrechnungen ??

Wenn sie das tun, sind Sie fein raus, Nachforderung ist, glaube ich, nicht möglich.
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paps

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Re: TH pfändet nichts vom Arbeitgeber
« Antwort #2 am: 25. Februar 2012, 11:31:22 »

So einfach ist es eben nicht.
Weiß der Schuldner, dass der zu pfändende Betrag nicht abgeführt wird, muss er selber dafür sorgen.

Erfragen sie das Anderkonto und überweisen Sie den pfändbaren Betrag darauf.
Das gilt auch für die bisher nicht abgeführten Beträge.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Emma

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Re: TH pfändet nichts vom Arbeitgeber
« Antwort #3 am: 25. Februar 2012, 12:35:09 »

Hier ist doch glaube ich der TH zunächst erstmal in der Beweisspflicht mir nach zu weisen, das ich von pfändbaren Einkommen bescheid weiß oder?(man hat ja nicht ständig ne Tabelle im Kopf die man auswendig weis :dntknw:?) Ich habe bei dem Schlusstermin im Insollvenzgericht unter Zeugen(Rechtpflegerin) meinen TH wie vorgeschrieben meinen neuen Arbeitgeber genannt und er meinte das er sich bei ihn melden wird, dies hatt er warscheinlich bis heute nicht getan, da ja kein pfändbares Einkommen an ihn abgeführt wird. Ich kann doch nicht zur Verantwortung gezogen werden, nur weil der TH schläft oder??
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Emma

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Re: TH pfändet nichts vom Arbeitgeber
« Antwort #4 am: 25. Februar 2012, 12:38:32 »

@horst69

Nein, Gehaltsabrechnungen bekommt er keine von mir, ich habe ihn nur ein mal im Jahr alle vorzulegen hat der schriftlich gemeint und das ist aber erst im September.
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makro

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Re: TH pfändet nichts vom Arbeitgeber
« Antwort #5 am: 25. Februar 2012, 15:32:28 »

1. Wurde der Arbeitgeber vom TH informiert?

2. Wenn ja, dann ist der Arbeitgeber der Drittschuldner und dafür verantwortlich das korrekt abgeführt wurde!
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Der_Alte

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Re: TH pfändet nichts vom Arbeitgeber
« Antwort #6 am: 25. Februar 2012, 19:07:00 »

Sprechen Sie doch erst einmal mit dem Lohnbüro, vieleicht ist die Rechnung ja auch richtig und Sie liegen tatsächlich unter der Pfändungsfreigrenze. Wenn es dann immer noch Zweifel gibt nehmen Sie eine Abrechnung und übersenden Sie dem Treuhänder mit der Bemerkung, Sie hätten Zweifel, ob der Arbeitgeber richtig abführen würde. Wenn der das dann auch in Ordnung findet ist alles gut.
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Emma

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Re: TH pfändet nichts vom Arbeitgeber
« Antwort #7 am: 25. Februar 2012, 21:20:43 »

1. Wurde der Arbeitgeber vom TH informiert?

2. Wenn ja, dann ist der Arbeitgeber der Drittschuldner und dafür verantwortlich das korrekt abgeführt wurde!

Das weiss ich nicht ob er den informiert hat, er wollte es jedenfals tun. ich werde mich gleich am montag mal im lohnbüro informieren ob der TH sich dort gemeldet hat.
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smallville

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Re: TH pfändet nichts vom Arbeitgeber
« Antwort #8 am: 26. Februar 2012, 01:00:13 »

Hallo Emma,

es liegt in Deiner Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die Beiträge abgeführt werden.
Ob Du das nun direkt machst, anhand der Pfändungstabelle oder es vom TH machen lässt.

Sowie Du merkst, dass Du nichts abführst obwohl Du müsstest, solltest Du dies umgehend tun.

Bei mir z.B. wurde von 2007-2008 vom AG direkt abgeführt. Und das leider falsch.

Erst Ende letzten Jahres durch Wechsel meines IV, welcher dann meine vergangenen Gehaltsnachweise der letzten 4 Jahre wollte, stellte sich die falsche Abrechnung heraus.

Ich unterlag zuerst dem Glauben, dass ich dafür NICHT in die Haftung genommen werden könnte, doch leider lag ich da falsch. Ich habe mich sogar extra einen einen Fachanwalt für Insolvenzrecht gewandt, weil ich es nicht glauben konnte.

Zumindest darf ich nun in Raten den offenen Betrag abführen. Bis dahin kein mein Verfahren nicht geschlossen werden.

M.M. nach sind auch viele Fehler seitens den Insolvenzbüros geschehen, doch ICH möchte final die RSB - so wie wir alle - drum denke ich sollte man Ärger vermeiden.

Ich hoffe dass sich dein Fall bald positiv klären lässt.

Viele Grüße
small
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paps

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Re: TH pfändet nichts vom Arbeitgeber
« Antwort #9 am: 26. Februar 2012, 22:44:30 »

Eine der wichtigsten Obliegenheiten ist es, den pfändbaren Betrag an den Th abzuführen.

Macht dies der AG, sollte man die Richtigkeit trotzdem prüfen.

Verantwortlich für die korrekte Abführung bleibt der Schuldner.

Es gilt auch hier der Grundsatz, Unkenntnis schütz vor Strafe nicht.
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Emma

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Re: TH pfändet nichts vom Arbeitgeber
« Antwort #10 am: 28. Februar 2012, 20:33:54 »

Eine der wichtigsten Obliegenheiten ist es, den pfändbaren Betrag an den Th abzuführen.

Macht dies der AG, sollte man die Richtigkeit trotzdem prüfen.

Verantwortlich für die korrekte Abführung bleibt der Schuldner.

Es gilt auch hier der Grundsatz, Unkenntnis schütz vor Strafe nicht.

Das ist ja soweit alles richtig und ich verstehe das auch. Jedenfals war ich heute bei uns im Lohnbüro und habe dort nachgefragt ob sich der TH dort zwecks den Beträgen gemeldet hat. Dies hat er nicht obwohl er es zu mir gesagt hat, dass er sich beim AG meldet. Was soll ich nun tun??
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Emma

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Re: TH pfändet nichts vom Arbeitgeber
« Antwort #11 am: 28. Februar 2012, 20:35:29 »

1. Wurde der Arbeitgeber vom TH informiert?

2. Wenn ja, dann ist der Arbeitgeber der Drittschuldner und dafür verantwortlich das korrekt abgeführt wurde!

Nein wurde er nicht obwohl er es (sogar unter Zeugen) versichert hat.
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Insoman

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Re: TH pfändet nichts vom Arbeitgeber
« Antwort #12 am: 29. Februar 2012, 11:37:57 »


OLG Celle, 16. Zivilsenat Urteil, 16 U 29/07

Zitat
2. Entscheidend ist vielmehr vorliegend die Frage, welche Pflichten der Treuhänder in Bezug auf die Verwaltung und Verteilung der von ihm einzuziehenden Gelder gegenüber dem Schuldner hat.

Dabei hat er freilich als Verwalter fremden Vermögens die Pflicht zur „ordentlichen Verwaltung“ (vgl. schon BGHZ 24, 393). Was dazu gehört, ist allerdings erst aus dem gesetzlichen Pflichtenkreis zu entwickeln, den der Treuhänder im Rahmen des § 292 InsO zu erfüllen hat.

Nach Absatz 1 dieser Norm hat er zunächst den zur Zahlung der Bezüge verpflichteten Arbeitgeber über die Abtretung nach § 287 Abs. 2 InsO zu unterrichten, die durch Abtretung erlangten Gelder einzuziehen, auf einem Treuhandkonto zu verwalten und sie schließlich nach Maßgabe dieser Vorschrift an die Insolvenzgläubiger zu verteilen...
___
..Welche konkreten Pflichten der Treuhänder bei der Einziehung der ihm abgetretenen Forderungen hat, ist im Gesetz nicht näher bestimmt. Das gilt insbesondere auch für die hier maßgebliche Frage, ob er eingehende Beträge zu überprüfen oder von der Abtretung erfasste Bezüge notfalls klageweise geltend zu machen hat (vgl. Grote a. a. O. Rn. 6. Ehricke a. a. O. Rn. 19). Die genannten Autoren
bejahen dies unter Hinweis auf die Stellung des Treuhänders als Sachwalter des der Restschuldbefreiung dienenden Sondervermögens (ebenso im Ergebnis Uhlenbruck/Vallender a. a. O. Rn. 24). Daraus wird gefolgert, er habe auch darauf zu achten, dass der Arbeitgeber die pfändbaren Beträge an ihn abführt und die Vorschriften der §§ 850 ff. ZPO beachtet...
....
Treuhänder, der im Rahmen der Restschuldbefreiung in erster Linie bei dem Forderungseinzug zugunsten der Insolvenzgläubiger tätig wird und daher in deren Interesse darauf zu achten hat, dass die Forderungen - soweit an ihn abgetreten - erfüllt werden.
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Feuerwald

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Re: TH pfändet nichts vom Arbeitgeber
« Antwort #13 am: 01. März 2012, 00:00:51 »

Nun habe ich meinen TH meinen neuen Arbeitgeber genannt(sogar unter Zeugen), genau so wie es die WVP verlangt.

- Bitte immer dem Gericht und dem TH mitteilen!


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

smallville

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Re: TH pfändet nichts vom Arbeitgeber
« Antwort #14 am: 01. März 2012, 12:38:08 »

Hallo Emma,

Du hast auch einen zuständigen Rechtspfleger beim Insolvenzgericht.

Versuche ihn anzurufen und frage nach Emailadresse oder wenn Du den Namen hast schicke an ihn, sowie an Deinen TH per Einschreiben Rückschein die Informationen welche er benötigt (Name, Adresse, Ansprechpartner usw. Deiner Firma)

Dem Rechtspfleger kannst Du auch kurz den Sachverhalt schildern.

Somit sicherst Du Dich am Besten ab. Denn was sagen unter Zeugen ist zwar nett - aber wer schreibt der bleibt......

small
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