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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Treuhänder verlangt Ummeldung des Autos  (Gelesen 4058 mal)

Feuerfuchs

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Treuhänder verlangt Ummeldung des Autos
« am: 13. Februar 2013, 09:04:56 »

IK, im eröffneten Verfahren seit 10/12

Hallo,

in unserer Familie gibt es (nur) ein Auto, das auf mich zugelassen ist, d.h. ich stehe in den Papieren und zahle Steuer und Versicherung. Eigentümer ist aber mein Lebensgefährte, auf ihn läuft der Kaufvertrag und auch die Finanzierung des Wagens. Er ist nicht in Inso.
Mein TH bzw. dessen Sachbearbeiterin hat nun neben einer Kopie des Kaufvertrags für die Akten (logisch) auch noch darum gebeten, dass wir das Auto auf meinen Lebensgefährten ummelden. Zuerst dachte ich, klar, sie will nicht, dass ich die Steuer und Vesicherung zahle- aber das mache ich doch aus meinem pfändungsfreien Einkommen, also kann es ihr egal sein, oder nicht? Was könnte denn sonst dahinter stecken? Ich meine, wir machen das, wenn es gefordert wird, ich würde nur gerne verstehen, WARUM es gefordert wird. Weiß dazu jemand etwas?
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Schöne Grüße vom Feuerfuchs (der eigentlich eine Feuerfüchsin ist).

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doktor mabuse

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Re: Treuhänder verlangt Ummeldung des Autos
« Antwort #1 am: 13. Februar 2013, 16:07:18 »

Hallo,

pfändbar ist das Auto ohnehin nicht, da die insolvente Person nicht der Eigentümer ist. Insofern sind Sie "nur" Halter und üben die verkehrspflicht für das Fahrzeug aus. Kann aber dem TH eigentlich egal sein...wüsste auch keinen plausiblen Grund, einfach mal nachfragen.

Gruß,
Doktor Mabuse
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Insokalle

Re: Treuhänder verlangt Ummeldung des Autos
« Antwort #2 am: 13. Februar 2013, 17:21:37 »

Vielleicht befürchtet er, dass ihm die Kfz-Steuer auf den Tisch flattert.
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Feuerfuchs

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Re: Treuhänder verlangt Ummeldung des Autos
« Antwort #3 am: 13. Februar 2013, 17:27:01 »

Ah, ach so, das kann natürlich sein- und dann müsste er die KFZ-Steuer aus der Masse zahlen? Heißt umgekehrt wohl, dass ich nach der Ummeldung Steuer erstattet bekomme und die abgeben muss, stimmt's`? Naja. Gibt Schlimmeres.
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Der_Alte

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Re: Treuhänder verlangt Ummeldung des Autos
« Antwort #4 am: 13. Februar 2013, 18:31:17 »

Ihr TH kann keine Ummeldung verlangen und es macht auch keinen Sinn. Wie Sie schon erwähnten, ist es egal, wofür Sie Ihr unpfändbares Einkommen ausgeben.

Mein Verdacht ist, der TH will nur die Steuererstattung abgreifen. Den Spaß würde ich ihm nicht gönnen, denn die Kosten der Ummeldung müssten Sie schließlich auch noch tragen.
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Feuerfuchs

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Re: Treuhänder verlangt Ummeldung des Autos
« Antwort #5 am: 13. Februar 2013, 18:43:54 »

Ihr TH kann keine Ummeldung verlangen und es macht auch keinen Sinn. Wie Sie schon erwähnten, ist es egal, wofür Sie Ihr unpfändbares Einkommen ausgeben.

Mein Verdacht ist, der TH will nur die Steuererstattung abgreifen. Den Spaß würde ich ihm nicht gönnen, denn die Kosten der Ummeldung müssten Sie schließlich auch noch tragen.

Das heißt, Sie würden sich einfach weigern? Ich habe ein bisschen Sorge, dass es dann an anderer Stelle mit ihm Probleme geben wird...
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Feuerwald

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Re: Treuhänder verlangt Ummeldung des Autos
« Antwort #6 am: 13. Februar 2013, 21:44:28 »

Ich sehe da schon ein Problem. Das Kfz gehört nicht zur Insolvenzmasse. Dennoch sind Sie Halter. Da das Fahrzeug nicht Ihr Eigentum ist, greift auch nicht § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, die Unpfändbarkeit bspw. wegen Aufrechterhaltung des Erwerbstätigkeit.

Folglich haftet die Insolvenzmasse nach § 55 InsO für die Kfz Steuern eines Kfz, das nicht zur Insolvenzmasse gehört.

Das Finanzamt könnte also von TH/IV die Zahlung der Kfz-Steuern auch im eröffneten Insolvenzverfahren verlangen.

Das wird der TH/IV nicht hinnehmen wollen.

Ich würde das Kfz ummelden und ggf. versuchen, dennoch die Haftpflicht zu stellen. Damit ist das Kfz-Steuerproblem beseitigt.



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Der_Alte

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Re: Treuhänder verlangt Ummeldung des Autos
« Antwort #7 am: 14. Februar 2013, 08:49:20 »

Der TH kann, wie bei jeder anderen laufenden Verpflichtung auch, erklären, dass er nicht für die Verpflichtung eintritt. Ist bei mir so geschehen und vom Finanzamt auch akzeptiert worden. Seitdem schreibt mich das FA wieder selbst an.
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Insokalle

Re: Treuhänder verlangt Ummeldung des Autos
« Antwort #8 am: 14. Februar 2013, 09:48:43 »

Das ist eine einfache pragmatische Lösung und schön, wenn es funktioniert. Nur kann ein IV/TH in Steuern nicht den Nichteintritt erklären.
Um nocheinmal eine der BFH Entscheidungen in Erinnerung zu rufen.
BFH  v. 16.10.2007 - IX R 29/07
Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist Masseverbindlichkeit i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, solange die Steuerpflicht wegen der verkehrsrechtlichen Zulassung des Fahrzeugs auf den Schuldner noch andauert. Das unwiderlegbar rechtsvermutete Halten des Fahrzeugs führt zu einer gesetzlich unterstellten Verwendungsmöglichkeit und Verfügungsgewalt „im Geschäft” des Schuldners und damit im Rahmen der Insolvenzmasse, an der sich durch eine vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Freigabe aus der Masse nichts ändert. Der Insolvenzverwalter ist vielmehr gehalten, eine verkehrsrechtlich vorgeschriebene Anzeige oder Mitteilung abzugeben.

Im letzten Satz steht, was zu tun ist und das sollte hier entsprechend gelten, wenn ein Schuldner nicht Eigentümer des auf ihn zugelassenen Kfz ist.
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doktor mabuse

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Re: Treuhänder verlangt Ummeldung des Autos
« Antwort #9 am: 14. Februar 2013, 11:06:07 »

Hallo,

insokalle - ich denke, das bringt es auf den Punkt. Gut recherchiert!

Gruß,
Doktor Mabuse
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Der_Alte

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Re: Treuhänder verlangt Ummeldung des Autos
« Antwort #10 am: 14. Februar 2013, 16:56:06 »

„im Geschäft” des Schuldners und damit im Rahmen der Insolvenzmasse, an der sich durch eine vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Freigabe aus der Masse nichts ändert. 

Der TE befindet sich in einem IK-Verfahren, da dürfte sich keine der Masse zugehörige Nutzung realisieren. Ich glaube nicht, dass der BFH diese Konstellation im IK-Verfahren gemeint hat.
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Insokalle

Re: Treuhänder verlangt Ummeldung des Autos
« Antwort #11 am: 14. Februar 2013, 20:05:44 »

Da wäre ich nicht so sicher, bei Freigabe gibt es auch keine "Nutzung" und trotzdem haftet der Verwalter. Entscheidend ist demnach die Haltereigenschaft iSd Kfz-Steuerrechts. Sicherlich sind die BFH-Entscheidungen nicht kritikfrei. Mit der verkehrsrechtlichen Anzeige sollte er auf der sicheren Seite sein. Normalerweise müsste er so ein Schreiben als Vordruck in der Schublade haben.
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Insokalle

Re: Treuhänder verlangt Ummeldung des Autos
« Antwort #12 am: 22. Februar 2013, 15:14:23 »

Alles auf Anfang?

Bundesfinanzhof Urteil vom: 08.07.2011 Aktenzeichen: II R 49/09
1. Das Finanzgericht hat zu Unrecht angenommen, dass es sich bei der Kfz-Steuer für ein gemäß § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbares Fahrzeug um eine Masseverbindlichkeit handelt. Maßgebend ist, ob das Fahrzeug Teil der Insolvenzmasse ist.
2. Der Senat hält an der bisherigen Rechtsprechung des BFH nicht fest. Insbesondere nicht an der bisher vertretenen Auffassung, dass die Rechtsposition als Halter eines Kraftfahrzeuges zur Insolvenzmasse gehört.
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Feuerfuchs

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Re: Treuhänder verlangt Ummeldung des Autos
« Antwort #13 am: 08. März 2013, 12:38:40 »

So, zur Info:

Ich habe das Auto gestern umgemeldet, auch die Versicherung haben wir gewechselt, sodass nun alles auf meinen Lebensgefährten läuft. Die Steuererstattung kann das FA gerne mit meinen Steuerschulden verrechnen  :wink:

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