"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Übergang von Hartz 4 ins Arbeitsverhältnis  (Gelesen 1843 mal)

Barbara

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21
Übergang von Hartz 4 ins Arbeitsverhältnis
« am: 29. Juli 2009, 17:49:30 »

Hallo

Mein Mann kann zum 01.08 eine neue Stelle antreten. Seine Löhne werden immer im darauffolgenden Monat ausgezahlt.
Jetzt bekommen wir noch für den Monat August Hartz 4 Geld, sozusagen als Überbrückungsgeld.
Probleme mit dem Arbeitsamt bekommen wir keine, da kein Gehalt im August ausgezahlt wird.

Meine Frage wäre jetzt, wenn mein Mann nun so gut verdient, dass die Pfändungstabelle zum Einsatz kommt, was zählt alles dazu und was nicht?

Kann es passieren, dass dann auch das Überbrückungsgeld mit dem ersten Lohn mitgerechnet wird?

Und wie sieht es mit Fahrgeld, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld aus?

Wer kann uns darüber Auskunft geben?


Danke im Voraus
Barbara
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Übergang von Hartz 4 ins Arbeitsverhältnis
« Antwort #1 am: 29. Juli 2009, 19:06:57 »

Günstig wäre die Forensuche nach pfändbarer Betrag, Weihnachts- oder Urlaubsgeld zu befragen.

Ansonsten ist die Pfändung von Einkommen und gleichgelagerten Einkünften in den §§850 ff ZPO geregelt
« Letzte Änderung: 29. Juli 2009, 19:10:44 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz