Hallo paps,
danke für deine Antworten.
Wäre vom Grundsatz möglich; wenn keine erneute Pfändung droht.
Warum sollten die Hausraten noch bezahlt werden?
Warum sollte bei meiner Frau eine Pfändung drohen, wenn die Schulden mir gehören, bzw. von mir verursacht worden sind? das was sie zu verantworten hat, zahlt sie doch weiter! Ich melde - irgendwann - RI an, das hat doch mit meiner Frau nichts zu tun!? Meine Schulden sind nicht ihre und wenn mein unpfändbarer Lohn auf ihr Konto eingeht, dann dachte ich, darf kein Gläubiger auf ihrem Konto pfänden oder dürfen die das doch, weil mein Lohn auf ihr Konto geht???? Wo ist mein Gedankenfehler? Der AG bekommt die Pfändungen und überweist den nicht pfändbaren Teil auf das Konto meiner Frau, wie will denn da einer rankommen? Das was kommt steht mir nach Abzug des pfändbaren Teils zu und da wo es hingeht bzw. ist ( Konto ), gehört meiner Frau! Spielt es da etwa eine Rolle, ob ich mich in der RI befinde oder noch nicht?
Da das Haus zu 50 % meiner Frau gehört, sie aber die Steuerschulden hoffentlich nach Aufteilung der Steuerschuld nicht hat, sehe ich - zu Mal das Haus volle pulle belastet ist - einem evtl. Zwangsversteigerungsgesuch des Finanzamtes gelassen entgegen! Was haben die Gläubiger davon? Gar nichts aus meiner Sicht und die finanzierende Bank schon gar nicht, denn die bekommen ihre Raten pünktlich und zuverlässig, die werden wohl einen Teufel tun! Bin ich da etwa naiv? Gehen die da ran, ohne einen Nutzen zu haben?
Könnte ich in diesem Zusammenhang eigentlich meinen Anteil nicht an meine Frau übertragen? Vermögenswerte übertrage ich ja nicht, da die Schuld höher sein dürfte als der Wert!!! Niemand hätte von meinem Anteil etwas, schon gar nicht im Zwang!!! Die immobilie würde doch in der RI so oder so freigegeben werden, da da nichts zu holen ist!!!
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld (§§268 AO ff)
Hinw.
Sie müssen bei der Einkommenssteuer getrennte Berechnung beantragen.
Wird die Steuerforderung gegen beide gerichtet, wegen gemeinsamer Veranlagung, sollte dem widersprochen werden.
M.E sind Sie in der Steuerklassenwahl frei, wenn es ihre GL nicht benachteiligt
Kann ich das für die gesamten Jahre ( ab 2001 ) machen, denn ab da an resultiert die Steuerschuld nach Prüfung usw.? Die Steuerbescheide sind doch teilweise schon rechtskräftig!!! Wie kommt meine Frau heute aus der Steuerschuld nachträglich raus, bzw. ist das überhaupt noch möglich??? Wie gesagt, sie hat die Einnahmen in keinster Form zu verantworten, sie hat als Ehefrau nur mit unterschrieben!!!! Andernfalls müsste sie aj mit in die RI!!!!
Ich glaube nach Beantwortung meiner erneuten, sich ergebenen Fragen erklärt sich einiges, danke dafür!