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Autor Thema: Umzug Kaution  (Gelesen 1950 mal)

kamischa

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Umzug Kaution
« am: 08. Februar 2007, 18:25:37 »

Hallo,

ich habe wieder einmal ein Problem bei dem mir einer von Euch mit seinem Rat  bestimmt behilflich sein kann.
Im November 2006 ist mein Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Aus Kostengründen haben wir eine neue Wohnung gesucht und diese auch gefunden. Leider muss die neue Wohnung ab dem 01.03.07 gemietet werden, die alte Wohnung kann aber erst zum 01.05.07 gekündigt werden. Für die zwei Monate muss nun doppelte Miete gezahlt werden. Hierfür möchte ich die Kaution die wir für unsere derzeitige Wohnung hinterlegt haben verwenden.
Die Kaution hat meine Schwiegermutter uns damals zur Verfügung gestellt, es wurde schriftlich festgehalten, dass die Kaution sofort
nach Kündigung der Wohnung an Sie zurückgegeben werden muss.
Das habe ich auch so im Insolvenzantrag angegeben.
Meine Schwiegermutter wäre mit dieser Lösung einverstanden.
Mein Insolvenzverwalter sagt jedoch, er müsse erst prüfen ob diese Vereinbarung gültig ist. Leider hat er mir auch nach zweimaliger Aufforderung bisher keinerlei Information zukommen lassen, obwohl nun mehr als 4 Wochen vergangen sind.
Nun zu meiner Frage.
Kann ich der Vermieterin sagen, dass sie die Kaution mit den 2 Monatsmieten verrechnen soll ?
Wenn nein, wie bekomme ich den Insolvenzverwalter dazu mir endlich eine Entscheidung bezgl. der Kaution mitzuteilen.
Kann der Insolvenzverwalter überhaupt die Vereinbarung mit meiner Schwiegermutter übergehen.
Ich wäre sehr dankbar wenn mir einer von euch eine Info geben könnte, oder mir eine Stelle nennt an der ich weitere Informationen bekommen kann.

mfg
Kamischa[addsig]
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paps

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Umzug Kaution
« Antwort #1 am: 08. Februar 2007, 22:29:41 »

Wenn damals ein entsprechender Vertrag / Vereinbarung geschlossen wurde, kann auch der IV nicht allzuviel ausrichten.
GGF müßte Ihre Schwiegermutter die Freigabe des Betrages beim Insolvenzgericht beantragen (formlos).

Der Vermeiter könnte zwar mit ausstehenden Mieten verrechnen, da er die Sicherungsrechte an der Kaution hat.
Erfahrungsgemäß sehen das die IV/TH dann aber nicht so gern.

Ich tendiere wegen der Aussage des IV daher zum Antrag ihrer Schwiegermutter an das Gericht zur Freigabe an Sie, sofern der Vermeiter keine weiteren Forderungen aus dem Mietvertrag hat.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Biene72

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Umzug Kaution
« Antwort #2 am: 09. Februar 2007, 22:33:12 »

zu diesem Thema hätte ich doch jetzt auch gleich eine Frage....wir überlegen nämlich auch schon immer wie wir die Kaution bezahlen sollen weil da alles auf einmal kommt...Auto, Anwaltskosten für die Inso, und dann noch die Kaution...und da hat mir meine Schwester angeboten das sie mir das Geld auslegen würde für die Kaution...wäre das denn möglich? oder könnte das der IV dann auch einziehen? denn logisch das sie mir das dann nicht gibt...und klar für den Vermieter das der dann sauer ist und einen vielleicht gleich wieder die Wohnung kündigt...  :-? [addsig]
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