Hallo,
ich habe wieder einmal ein Problem bei dem mir einer von Euch mit seinem Rat bestimmt behilflich sein kann.
Im November 2006 ist mein Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Aus Kostengründen haben wir eine neue Wohnung gesucht und diese auch gefunden. Leider muss die neue Wohnung ab dem 01.03.07 gemietet werden, die alte Wohnung kann aber erst zum 01.05.07 gekündigt werden. Für die zwei Monate muss nun doppelte Miete gezahlt werden. Hierfür möchte ich die Kaution die wir für unsere derzeitige Wohnung hinterlegt haben verwenden.
Die Kaution hat meine Schwiegermutter uns damals zur Verfügung gestellt, es wurde schriftlich festgehalten, dass die Kaution sofort
nach Kündigung der Wohnung an Sie zurückgegeben werden muss.
Das habe ich auch so im Insolvenzantrag angegeben.
Meine Schwiegermutter wäre mit dieser Lösung einverstanden.
Mein Insolvenzverwalter sagt jedoch, er müsse erst prüfen ob diese Vereinbarung gültig ist. Leider hat er mir auch nach zweimaliger Aufforderung bisher keinerlei Information zukommen lassen, obwohl nun mehr als 4 Wochen vergangen sind.
Nun zu meiner Frage.
Kann ich der Vermieterin sagen, dass sie die Kaution mit den 2 Monatsmieten verrechnen soll ?
Wenn nein, wie bekomme ich den Insolvenzverwalter dazu mir endlich eine Entscheidung bezgl. der Kaution mitzuteilen.
Kann der Insolvenzverwalter überhaupt die Vereinbarung mit meiner Schwiegermutter übergehen.
Ich wäre sehr dankbar wenn mir einer von euch eine Info geben könnte, oder mir eine Stelle nennt an der ich weitere Informationen bekommen kann.
mfg
Kamischa[addsig]