"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: unterhaltsberechtigte Personen - Pfändungsfreigrenzen  (Gelesen 5325 mal)

lenchik22

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 203

Hallo,

bin neu hier. Ich und mein Mann haben am 01.02.2010 private Insolvenz angemeldet. Seit dem geht es bei uns drunter und drüber. Da wir ja nichts haben, haben wir das Gefühl der Insolvenzverwalter sucht nach irgendwelchen Lücken, um uns Geld abzuknöpfen.
WIr haben einen Sohn und dachten, dass wir beide für zwei Personen unterhaltspflichtig sind (ich meinem Mann und Sohn gegenüber, mein Mann mir und Sohn gegenüber). Unser Insolvenzberater hat uns gesagt, dass das Gericht individuell in solchen Fällen entscheidet.

JEtzt habe ich heute ein Schreiben vom Gericht erhalten, mit Bitte um Stellungnahme. Als Anlage liegt ein Brief des Insolvenzverwaltes bei, wo er beantragt bei mir den Ehemann als unterhaltsberechtigt zu streichen, da er ja eigenes Einkommen hat. Und das nur, weil er im April ausnahmsweise mehr Geld erhalten hat als sonst. Ich denke, es kommt noch ein Schreiben, wo der Insolvenzverwalter bei meinem Mann mich als unterhaltsberechtigte Person streichen will.... Einerseits verstehe ich das schon. So wie ich gegoogelt habe, sobald eine unterhaltspflichtige Person eigenes Einkommen hat, sollte diese nicht mehr berücksichtigt werden. Bei mir ist es auch nicht problematisch, ich verdiene nicht so viel. Da bin ich mit 1 unterhaltspflichtigen Person noch unter der Freigrenze. Aber bei meinem Mann wäre es der Fall. Das Problem ist aber, ich bin schwanger. Und uns reicht unser Geld nicht, da der Insolvenzverwalter bei uns bereits einiges abgeknöpft hat und wir aber trotzdem unsere Rechnungen ja bezahlen müssen.

MIch regt das dermaßend auf. Da will man aus dem Schlamassel rauskommen und es nimmt kein Ende. Jedes Mal kommt irgendein Schreiben vom Insolvenzverwalter mit irgendwelchen blöden Anträgen und es wird scheinbar schlimmer.

Ich weiß jetzt überhaupt nicht, was ich da für ne Stellungnahme abgeben soll. Soll ich Einnahmen/Ausgaben übersicht denen senden, damit die sehen, dass uns nicht viel zum Leben bleibt? Mein Mann hat sehr hohe Fahrtkosten zur Arbeit. Das Auto streikt auch fast jeden Monat, da fällt einiges an. Wir können für das zweite Kind, dass bald kommt keine Möbeln kaufen (fehlt noch einiges).

Was sollen wir da tun? Können wir da was tun? Hatte jemand ähnliche Erfahrung???

Vielen Dank im Voraus.

LIebe Grüße
Lena
Gespeichert
 

Hoffnung

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28
Re: unterhaltsberechtigte Personen - Pfändungsfreigrenzen
« Antwort #1 am: 18. Mai 2010, 15:03:38 »

Hallo Lena,

unterhaltspflichtig heißt nicht,dass alle potentiellen Unterhaltspflichten anerkannt werden, sondern nur dann, wenn eine Person sic nicht selbst ausreichend unterhalten kann. Richtig konkrete Beträge gibt es dazu wohl nicht, aber ich habe gelesen, dass man ab so  500 - 600 € Einkünften des "Unterhaltsberechtigten" schon davon ausgehen muss, dass die Person nicht mehr oder nur noch teilweise anerkannt wird.

Das Gericht gibt die Möglichkeit zur Stellungnahme, damit man die finanzielle Situation (das, was hier bereits durch Sie geschildert wurde) darstellen kann, eben auch die Einkünfte der Person, die ggf. nicht mehr berücksichtigt werden soll. Davon wird dann abhängig sein, ob den Anträgen des Treuhänders/Verwalters entsprochen wird.

VG Hoffnung
Gespeichert
 

shadow26

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: unterhaltsberechtigte Personen - Pfändungsfreigrenzen
« Antwort #2 am: 18. Mai 2010, 15:45:06 »

Wie wäre das denn in meiner Konstellation...   ich verdiene ca. 1700 euro..   meine Frau hat einen 400 Euro job.   wir haben zusammen 2 Kinder und meine Frau hat eines in die Ehe mitgebracht. Für das Kind  bekommt  meine Frau 314 Euro unterhalt.

Dann habe ich drei unterhaltsberechtigte (Frau Kind Kind )  und meine Frau auch 3 (Kind Kind Kind)?   Wenn meine Frau nun mehr verdienen sollte, dann würde das nicht zusammengerechnet werden, sondern jeweils einzeln betrachtet?

gruss

Gespeichert
 

lenchik22

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 203
Re: unterhaltsberechtigte Personen - Pfändungsfreigrenzen
« Antwort #3 am: 18. Mai 2010, 17:34:47 »

Habe ich mir schon gedacht. ABer ist es nicht komisch, dass der Insolvenzverwalter erst jetzt damit kommt??? Der hätte das ja schon im Februar machen können  :gruebel:. Und kann er das rückwirkend machen, oder gilt so ein Antrag ab dem Antragszeitpunkt??? Ich bezweifle nämlich, dass Gericht unsere Situation sozusagen anerkennt.

@shadow26: für zwei unterhaltsberechtigte ist die Grenze bei 1570,- netto ca. Wegen der Frau weiß ich leider nicht. Könnte noch hinkommen, dass nichts gepfändet wird bzw. nur wenig.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: unterhaltsberechtigte Personen - Pfändungsfreigrenzen
« Antwort #4 am: 18. Mai 2010, 17:35:24 »

Es ist in beiden Fällen jeder einzeln zu betrachten.

Grundsätzlich sollte die Stellungnahme unter Vorlage von Belegen auch abgegeben werden.
Im Schluß- oder Eingangssatz sollte man seine Sicht darstellen.
Also z.B. weiterhin zu berücksichtigen.

Gleichfalls könnte man wegen der Schwangerschaft auf eine Befristung drängen, falls das Gericht anders entscheiden sollte.
Während des Mutterschutzes besteht bereits nach BGB eine Unterhaltsverpflichtung des vaters gegenüber der Mutter.

Unbedingt anführen sollte man die Fahrtkosten.

Entscheidet das Gericht anders (oder gleich), sollte man sich mal ausrechnen, ob nicht insgesamt mit einem Freibetrag mehr Netto zur Verfügung stehen würde.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Hoffnung

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28
Re: unterhaltsberechtigte Personen - Pfändungsfreigrenzen
« Antwort #5 am: 18. Mai 2010, 17:41:56 »

Hallo shadow26,

nach Ihrer Frage zu urteilen, gehe ich davon aus, dass Sie beide in der Insolvenz sind.

Die jeweils pfändbaren Beträge werden immer für jeden "Insolventen" für sich ermittelt, da es sich um getrennte Insolvenzverfahren handelt.

Ansonsten dürfte Ihre Einschätzung hinkommen: Ihre Frau hat 3 unterhaltsberechtigte Kinder und Sie 2 Kinder und Ihre Frau (denke, dass sie mit 400 € Einkommen noch als unterhaltsberechtigt anerkannt wird).

VG Hoffnung
Gespeichert
 

lenchik22

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 203
Re: unterhaltsberechtigte Personen - Pfändungsfreigrenzen
« Antwort #6 am: 18. Mai 2010, 17:43:14 »

Es ist in beiden Fällen jeder einzeln zu betrachten.

Grundsätzlich sollte die Stellungnahme unter Vorlage von Belegen auch abgegeben werden.
Im Schluß- oder Eingangssatz sollte man seine Sicht darstellen.
Also z.B. weiterhin zu berücksichtigen.

Gleichfalls könnte man wegen der Schwangerschaft auf eine Befristung drängen, falls das Gericht anders entscheiden sollte.
Während des Mutterschutzes besteht bereits nach BGB eine Unterhaltsverpflichtung des vaters gegenüber der Mutter.

Unbedingt anführen sollte man die Fahrtkosten.

Entscheidet das Gericht anders (oder gleich), sollte man sich mal ausrechnen, ob nicht insgesamt mit einem Freibetrag mehr Netto zur Verfügung stehen würde.

danke, werde das so machen. Es geht nur noch um 6 Wochen, dann beginnt MuSchu. Ich bin jetzt sowieso schon lange krank geschrieben, bekomme ab 11.5. Krankengeld. Und mein Mann hat einmalig (wohl wegen dem Schichtmodellwechsel) mehr Geld bekommen als sonst. Ginge um 100,- €. Meine Sorge ist, dass wir das rückwirkend zurück zahlen müssten. Der IV hat uns schon mal doppelt gleiches Geld abgezockt und trotz Antrag beim Gericht, das freizugeben, hat es nicht funktioniert. Der Gerichtssachbearbeiter verweißt uns lediglich auf die Briefe von diesem IV.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: unterhaltsberechtigte Personen - Pfändungsfreigrenzen
« Antwort #7 am: 18. Mai 2010, 17:53:40 »

Rein rechtlich gesehen, wäre die Nichtberücksichtigung erst ab Beschluss des InsoGerichtes statthaft.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz