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Autor Thema: Unterhaltspflicht  (Gelesen 3128 mal)

Bine

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Unterhaltspflicht
« am: 23. Januar 2007, 14:22:45 »

Hallo,
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase, mein Mann ist für mich Unterhaltspflichtig, aber ich möchte gerne einen Teilzeitjob annehmen, wo ich ca. 800,-€ verdiene. Ist mein Mann dann immer noch Unterhaltspflichtig? Momentan pfändet die Stadstparkasse jeden Monat 200,€ vom Gehalt meines Mannes. Die Schudnerberatung versucht für meinen Mann auch eine außergerichtliche Einigung zu erreichen, aber es sieht auch für meinen Mann sehr nach Insovenz aus.
Lieben Gruß
Bine   8-) [addsig]
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ThoFa

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Unterhaltspflicht
« Antwort #1 am: 23. Januar 2007, 16:06:13 »

Hallo,

zunächst bleibt Ihr Mann unterhaltspflichtig, mindestens solange bis ein Gläubiger oder im Falle eines Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter etwas anders beantragt. Bei einem Nettoverdienst von 800,00 € dürfte es zu dieser Maßnahme kommen.

MfG

ThoFa[addsig]
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Bine

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Unterhaltspflicht
« Antwort #2 am: 23. Januar 2007, 17:23:57 »

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bis zu welchem Nettoverdienst von mir wird es nicht zu einer Maßnahme vom Gläubiger o. gegenfalls Insolvenzverwalter kommen?
LG
Bine [addsig]
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paps

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Unterhaltspflicht
« Antwort #3 am: 23. Januar 2007, 18:24:01 »

In der regel sollte dieser Mindestverdienst auf Höhe der Unterhaltssicherung (ALGII) liegen.
Im Bereich dazwischen entscheiden die Amtsgerichte nach billigem ermessen.
Aber wie Thofa schon sagte, dazu bedarf es eines ordentlichen Beschlusses des Amtsgerichtes.[addsig]
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Feuerwald

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Unterhaltspflicht
« Antwort #4 am: 24. Januar 2007, 00:34:28 »

Thema Erbwerbsobliegenheit.

Sie sind in der WVP - OK. Was steht der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit entgegen ? Falls Ihnen eine Erwerbstätigkeit zumutbar ist, dürften Sie nicht drum herum kommen, gleich ob § 850c Abs. 4 ZPO dann bei Ihrem Mann greift.

MfG Freudwald[addsig]
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